Anbieter zum Thema
Länderspezifische Signaturen im Vergleich
Bei den Anforderungen an qualifizierte Zertifikate verhalten sich Finnland, Großbritannien und Österreich richtlinienkonform. Positiv hervorzuheben ist, dass Österreich als einziger untersuchter Staat qualifizierte Zertifikate nur an natürliche Personen ausstellen lässt, einfache und fortgeschrittene Signaturen jedoch auch von juristischen Personen erzeugt werden können. Die deutschen Anforderungen an qualifizierte Zertifikate entsprechen im Groben denen der Richtlinie. Zusätzlich wird allerdings gefordert, dass ein qualifiziertes Zertifikat Angaben zu den benutzten Verschlüsselungsalgorithmen beinhalten sowie mit der qualifizierten Signatur des ZDA signiert werden muss. Estland löst sich auch hier von der Signaturrichtlinie, indem juristisch Zertifikate zwar definiert werden, diese aber nicht den Vorgaben der EG entsprechen.
Die Anerkennung qualifizierter Zertifikate, die im Ausland ausgestellt wurden, ist in Deutschland, Finnland und Österreich gut geregelt, diese drei Länder halten sich an die Vorgaben der Signaturrichtlinie. Das bedeutet, dass ein ausländischer ZDA den Vorgaben der Richtlinie entsprechen und in einem EU-Mitgliedsstaat akkreditiert sein muss, dass ein EU-ZDA für ihn bürgt oder dass er im Rahmen einer internationalen Vereinbarung anerkannt sein muss. Während in Estland die Anforderungen an ausländische Zertifikate zu streng sind, wird in Großbritannien auf eine Kontrolle vollständig verzichtet, wodurch Sicherheitsrisiken entstehen können.
Nächste Seite: Rechtsgültigkeit elektronischer Signaturen
(ID:2049259)