Die Zukunft der Luca-App zur Nachverfolgung von Kontakten in der Corona-Pandemie ist in fast allen Bundesländern mit einer Luca-Lizenz noch offen. Während in Schleswig-Holstein schon entschieden ist, den Vertrag mit dem privaten Betreiber zu kündigen, prüfen zwölf Länder dies erst, wie eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur ergab. Drei Länder haben keinen Vertrag: Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Thüringen, einzelne Gesundheitsämter nutzen die App dort aber auch.
Die Luca-App soll Restaurantbesitzern und Veranstaltern helfen, die Erfassung der Kontakte der Besucher ohne Zettelwirtschaft zu erledigen
Die Luca-App soll Restaurantbesitzern und Event-Veranstaltern helfen, die in den meisten Bundesländern gesetzlich vorgeschriebene Erfassung der Kontakte der Besucher ohne Zettelwirtschaft zu erledigen. Sie kann direkt mit den Gesundheitsämtern verbunden werden. Auch Impfnachweise können hinterlegt werden. Die Corona-Warn-App der Bundesregierung informiert Bürger wiederum anonym über ein mögliches Infektionsrisiko.
Datenschützer sehen Risiken in der zentralen Speicherung von Daten bei Luca, die Hersteller verweisen auf einen Schutz durch Verschlüsselungstechnik. Die App wird von Gesundheitsämtern unterschiedlich oft genutzt. Der Deutsche Landkreistag beurteilt Luca positiv. „Das Luca-System kann die Gesundheitsämter entlasten und sollte deshalb weiterhin im Einsatz bleiben“, sagte eine Sprecherin.
Schleswig-Holstein lässt die Lizenz auslaufen. Die Entscheidung zur Kündigung zum März sei vor allem gefallen, weil die Corona-Landesverordnung seit September 2021 keine Pflicht mehr zur Erhebung der Kontaktdaten beinhalte, sagte eine Sprecherin des Schleswig-Holsteinischen Landkreistages.
Das Gesundheitsministerium Baden-Württemberg will erst Ende Februar vor Fristende im März entscheiden. Die Landesregierung sieht die App als „guten und datenschutzkonformen Baustein“ der Vorsorge, betont aber, Corona-Warn-App und Luca-App könnten gleichzeitig genutzt werden. Innerhalb von 28 Tagen hätten sich zuletzt mehr als 5,9 Millionen Menschen eingecheckt. Der netzpolitische Sprecher der Grünen im Landtag, Alexander Salomon, hält die Luca-App bei Warnung und Nachverfolgung dagegen für „mausetot“.
Bayern hat noch keine Entscheidung getroffen, ob es weiter auf Luca setzt. Das sagte ein Sprecher des Digitalministeriums. Die Lizenz läuft am 5. April aus.
Der Senat in Berlin prüft ebenfalls, ob der Vertrag verlängert wird. Das werde „nach einer umfassenden Bewertung des bisherigen Einsatzes und der pandemischen Lage“ demnächst entschieden, erklärte die Gesundheitsverwaltung. Der bisherige Einsatz sei positiv. Der Vertrag endet im März.
Brandenburg hat rund eine Million Euro für die einjährige App-Nutzung in 18 Gesundheitsämtern bereitgestellt, der Vertrag läuft bis Ende März. Die Entscheidung, ob der Vertrag verlängert werde, stehe noch aus, teilte das Gesundheitsministerium mit. Die Corona-Warn-App sei eine gute Alternative, seit der Check in für Gaststätten damit auch möglich ist. Eine Befragung des Ministeriums 2021 ergab, dass nur ein Gesundheitsamt von einer produktiven Nutzung von Luca berichtete.
Auch ob Bremen die Luca-App weiter nutzt, ist unklar. "Der Vertrag läuft noch bis März, bis dahin wird eine Entscheidung fallen", teilte eine Sprecherin des Gesundheitsressorts mit. Seit Einführung im Frühjahr 2021 wurden in Bremen nur zehn Mal Daten von Luca abgefragt. Aber: „Das System ist einfach in der Bedienung im Gesundheitsamt.“
Die Hansestadt Hamburg als Luca-Vielnutzerin und Heimat des ersten Luca-Repräsentanten Smudo von den Fantastischen Vier hält sich eine Entscheidung zur Verlängerung der Lizenz offen. „Eine Entscheidung muss bis Ende Februar fallen“, sagte ein Sprecher der Finanzbehörde.
Hessen hat unter Federführung des Ministeriums für Digitale Strategie und Entwicklung die Luca-App beschafft und 2,1 Millionen Euro investiert. Der Vertrag läuft bis Ende März. Ein endgültiger Entschluss über eine Verlängerung ist noch nicht gefallen.
Mecklenburg-Vorpommern hatte den Vertrag nach einem Rüffel des Oberlandesgerichts wegen einer Direktvergabe kurzfristig neu abgeschlossen. Dieser läuft laut Digitalisierungsministerium zum 12. März aus. Bis dahin soll entschieden werden, wie es weitergeht.
Stand: 08.12.2025
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Ob Niedersachsen die Luca-App weiter nutzen wird, ist Gesundheitsministerin Daniela Behrens (SPD) zufolge nicht geklärt. Eine Lizenz laufe bis Ende März.
Auch in Rheinland-Pfalz ist eine Entscheidung laut Regierungssprecherin Andrea Bähner noch nicht gefallen. „Rheinland-Pfalz liegt viel an einer gemeinsamen Lösung.“ Der Landesdatenschutzbeauftragte Dieter Kugelmann fordert, „ernsthaft zu prüfen, ob die Luca-App als Instrument zur Pandemie-Bekämpfung noch gebraucht wird“. Möglicherweise reiche die Corona-Warn-App aus.
Im Saarland ist ebenfalls unklar, ob der Vertrag über März hinaus verlängert wird. Für eine Entscheidung wurden die Gesundheitsämter, der Dehoga und der Pop-Rat – ein Gremium der Popkultur – um eine Stellungnahme gebeten, teilte das Gesundheitsministerium mit.
In Sachsen-Anhalt empfiehlt Digitalministerin Lydia Hüskens (FDP) ein Vertragsende, „weil mit der Corona-Warn-App eine staatlich finanzierte App vorhanden ist, die Funktionalitäten analog zur Luca-App bietet“. Die Erleichterungen für Gesundheitsämter seien nicht im erhofften Umfang eingetreten. Das Gesundheitsministerium will in den nächsten Wochen mit Ländern sprechen, die die Luca-App genutzt haben, und eine Entscheidung abstimmen. Der Vertrag läuft im März aus.
Patrick Hennig, Geschäftsführer des Luca-Betreibers neXenio, appellierte an die Länder, am bisherigen Höhepunkt der Inzidenzen alle etablierten technischen Mittel nutzen, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. „Luca-App und Corona-Warn-App ergänzen sich dabei perfekt.“ Besonders wenn die Inzidenzen sehr hoch seien und sehr häufig CWA-Warnmeldungen erscheinen, seien Informationen zum individuellen Risiko besonders wichtig. „Und die liefert nur die Luca-App.“ Die Angaben zu Umständen, Ort und Zeit einer möglichen Infektion seien „oft das Zünglein an der Waage, das einen dazu bewege, sich wirklich in Isolation zu begeben oder zumindest testen zu lassen“.