Ein vom NKR publiziertes Gutachten skizziert das Zielbild einer leistungsfähigen Sozialverwaltung. Die Kindergrundsicherung könnte der erste Schritt dazu sein – in der derzeitigen Fassung ist sie das jedoch nicht.
Mit der Kindergrundsicherung sollten Leistungen gebündelt und die Beantragung erleichtert werden, doch ein aktuelles Gutachten des Normenkontrollrats kritisiert Mängel in der Umsetzung.
Die so wichtige Kindergrundsicherung ist heftig umstritten, die Debatte entzündete sich vor allem an den geforderten 5.000 zusätzlichen Stellen in der Verwaltung. Trotz dieses enormen Aufwandes – in Zeiten des eklatanten Fachkräftemangels – steht aber auch die Wirksamkeit der Maßnahmen in Frage. Laut „Spiegel“-Berichten vom Freitag haben sich die Personalräte der Jobcenter in einem Brandbrief an Bundeskanzler Olaf Scholz gewandt. Darin warnen sie: Alle Ziele würden verfehlt. Wie das Nachrichtenmagazin zitiert, werde die Kindergrundsicherung in der geplanten Form „aufgrund der extremen Komplexitätssteigerung sogar dazu führen, dass künftig weniger (grund-)gesetzliche Leistungsansprüche tatsächlich realisiert werden."
Mängel im Entwurf zur Kindergrundsicherung hat bereits zuvor ein von Deloitte erstelltes Gutachten aufgezeigt, das der Nationale Normenkontrollrat (NKR) veröffentlicht hat. In dem Papier „Wege aus der Komplexitätsfalle. Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen" analysieren die Autoren zunächst den Status quo der deutschen Sozialleistungsverwaltung: ein System sich überlagernder, untereinander abzugleichender Ansprüche, verteilt auf viele verschiedene Ressorts. Augenfällig ist die Doppelung in der Grundsicherung, wo sich mit Kinderzuschlag, Kindergeld und Wohngeld eine komplette Parallelstruktur neben dem Bürgergeld etabliert hat. Das Resultat ist ein unverhältnismäßiger bürokratischer Aufwand. „Das Personal in den Behörden ist zu sehr mit dem Prüfen und gegenseitigen Anrechnen von verschiedenen Ansprüchen beschäftigt“, kommentierte Prof. Dr. Sabine Kuhlmann, stellvertretende Vorsitzende des NKR.
Mit der geplanten Kindergrundsicherung sollte sich das eigentlich ändern. Der Entwurf sieht vor, alle bisherigen Leistungen zu einem Paket zu bündeln, bestehend aus drei Teilen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag (entsprechend dem Kindergeld), dem einkommens- und altersabhängigen Kinderzusatzbetrag und Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT). Dafür soll ein neuer „Familienservice“ bei der Bundesagentur für Arbeit geschaffen werden.
Die geplante Kindergrundsicherung hat das Potenzial für Vereinfachungen. Allerdings braucht es noch mutigere Ansätze wie einen digitalen Zugang One-Stop-Shop für alle Sozialleistungen und die Bereitstellung einer automatisierten Einkommensprüfung als nachnutzbaren Basisdienst.
Malte Spitz, NKR-Berichterstatter für digitale Verwaltung und digitaltaugliches Recht
Automatisierungspotenzial nicht ausgeschöpft
Die geplante Einführung der Kindergrundsicherung habe das Potenzial für einen Einstieg in eine größere Reform, schreibt der Vorsitzende des NKR, Lutz Goebel, in seinem Vorwort zum Gutachten. Ausgeschöpft wird dieses Potenzial aber nicht, betrachtet man die Einschätzung der Gutachter. Diese kritisieren u. a., dass die geplante Kindergrundsicherung die Komplexität des Leistungssystems nicht reduziert, da die beiden parallelen Grundsicherungssysteme bestehen bleiben. Im Gegenteil, die Komplexität werde durch zusätzliche lokale Strukturen sogar erhöht. Trotzdem würden die Leistungen nicht vollständig gebündelt, da die Bedarfe nach BuT in (heterogenen) örtlichen Strukturen verbleiben. Weitere Kritikpunkte: Das Automatisierungspotenzial des Kindergrundsicherungschecks wurde nicht ausgeschöpft. Als zentrale Leistung biete die Kindergrundsicherung die Chance, übergreifende Datenübertragungsstandards und nachnutzbare Basiskomponenten zu etablieren – diese Chance wurde nicht ergriffen.
Die Verfasser stellen ein Zielbild vor, das antraglose Leistungen (No-Stop-Verfahren), Interaktion über ein einheitliches Portal und Vor-Ort-Offices kombiniert. Letztere sollten sich vor allem um komplexere Einzelfälle und Antragsteller mit besonderem Unterstützungsbedarf kümmern. Empfohlen wird, die Zuständigkeiten für Regelung der Sozialleistungen in einem Bundesministerium zu bündeln.
Nach Ansicht der Gutachter sollte die Kindergrundsicherung dringend genutzt werden, „um die Grundlagen für eine effizientere und effektivere Sozialleistungsverwaltung zu schaffen, um dann nach der Bundestagswahl 2025 im Rahmen einer umfassenden Reform des Gesamtsystems umgesetzt zu werden. Dazu sprechen sie Empfehlungen zur Aufnahme in das aktuelle parlamentarische Verfahren aus. Diese betreffen:
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
die Auflösung der parallelen Grundsicherungssysteme (Umsetzung des Reformvorschlags des wissenschaftlichen Beirats des Bundesfinanzministeriums),
die Bündelung des Leistungsvollzugs bei der Familienkasse und Übertragung der Beratung vor Ort auf die Jobcenter,
die Definition eines verbindlichen, erweiterbaren Übertragungsstandards für den Datenaustausch,
den digitalen Zugang zur Kindergrundsicherung auf einem übergreifenden Transaktionsportal unter Nutzung bestehender Strukturen der Sozialplattform sowie
die automatisierte Einkommensprüfung als nachnutzbaren Basisdienst.
Weitere Informationen
Das Gutachten „Wege aus der Komplexitätsfalle. Vereinfachung und Automatisierung von Sozialleistungen“ der Autoren Julius Sicken, Maximilian Lennart Nagel und Felix Dinnessen finden Sie hier.