Mit künstlicher Intelligenz können Bürger Klagen verfassen, flink und ohne Anwaltskosten. Hessens Justiz setzt diese Hilfe zunehmend ein. Doch was, wenn KI Urteile in Anwaltsschreiben erfindet?
Aufgrund der niederschwelligen Verfügbarkeit von KI sinkt auch die Hemmschwelle, diese für juristische Prüfungen und Klagen einzusetzen.
(Bild: Gemini / KI-generiert)
Unzufrieden mit dem Bescheid zu Bürgergeld oder Sozialhilfe und dem abgelehnten Widerspruch? Künstliche Intelligenz (KI) kann helfen. Chatbots wie ChatGPT, Gemini und Claude erstellen in Windeseile Klageschriften, oft mit Bezug auf die aktuelle Gesetzeslage und ohne Anwaltshonorar für Kläger. Fachleute sehen Licht und Schatten bei KI in Hessens Justiz.
Julia Pfeffer vom Richterbund des Bundeslandes spricht von einer „durch KI-generierte Schriftsätze gefluteten Sozialgerichtsbarkeit“. Besonders die Zahl der Eilverfahren steige. Die KI scheine Bürgern oft dazu zu raten – auch in Fällen, „in denen dies rechtlich nicht oder nicht besonders erfolgversprechend ist“. Das halte Richterinnen und Richter besonders auf, erklärt Pfeffer, selbst Richterin am Sozialgericht Gießen.
Besonders Eilverfahren
Bundesweit stieg die Zahl der Klagen bei den 68 Sozialgerichten 2025 im Schnitt um 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auf mehr als 263.500. Die Zahl der Eilverfahren wuchs laut dem Deutschen Richterbund um 47 Prozent auf fast 40.000 Fälle.
Verbandssprecherin Pfeffer erkennt aber auch an, „dass dem Bürger durch den Zugang zu KI-gestützten Tools subjektiv häufig ein einfacherer Zugang zur Rechtsverfolgung eröffnet wird“ – wenngleich es sich dabei nicht immer um „qualifizierte Rechtsausführungen“ handele.
Auch Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) erklärt, KI erleichtere vieles, etwa Klageschriften für Sozialgerichte und Verfahren um Fluggastrechte an Amtsgerichten. „Für die Justiz bedeutet das letztlich mehr Verfahren. Wir antworten darauf ebenfalls mit digitalem Fortschritt und kommen dabei ein gutes Stück voran.“
Laut Pfeffer ist „die Zunahme von KI-generierten Schriftsätzen hauptsächlich in Verfahren ohne Anwaltszwang zu beobachten“. Sozialgerichte seien davon am häufigsten betroffen, auch „weil sie recht schriftsatzlastig sind“ – anders als in der Regel etwa Strafsachen an Amtsgerichten.
Staatsanwalt: Auf keinen Fall Anklageerhebung mit KI
Doch Richterinnen und Staatsanwälte nutzen auch selbst KI, etwa bei der Recherche in den digitalen Rechtsportalen Juris und Beck-Online mit Urteilen, Gesetzen und Fachliteratur. Ein Wiesbadener Staatsanwalt sagt ohne Nennung seines Namens, das könne enorm helfen und Zeit sparen. „Aber eine Abschlussverfügung oder Anklageerhebung würde ich auf keinen Fall mit KI machen“, betont er.
Auch Richterin Pfeffer spricht von technisch immer besseren Möglichkeiten der KI-Suche in juristischen Datenbanken. Gleichwohl ersetzten diese nicht die eigene händische Recherche, „die oftmals noch zu vollständigeren und teilweise auch besseren Ergebnissen führt“.
Welche KI-Tools Hessens Justiz nutzt
Trotz aller KI-Fortschritte müssten Richterinnen und Richter nach wie vor ihre Akten „selbst gelesen haben, um Angaben verlässlich überprüfen zu können“. Die „richterliche Kernaufgabe, nämlich die Bewertung der Rechtslage und die konkrete Entscheidungsfindung“, bleibt ihnen laut Pfeffer weiter vorbehalten.
KI könne vielerorts helfen – bei verantwortungsbewusstem Umgang mit ihr. Minister Heinz nennt noch mehr Neuerungen in der Justiz. Ein „BZR-Buddy“ verringere den Schreibaufwand bei Gerichtsakten. Das KI-Programm „JANO“ könne zunächst am Landgericht Darmstadt laut Heinz in wenigen Sekunden Schriftstücke anonymisieren. Und bei den „hessischen Staatsanwaltschaften erproben wir derzeit ein KI-Tool, das künftig die riesigen Datenmengen automatisch strukturiert“, sagt er. Zudem solle in Zukunft das KI-Werkzeug „MAKI“ bei Massenverfahren zu Fluggastrechten helfen.
Schöne neue Welt also vor Gericht und in Anwaltskanzleien? Nicht ganz. Künstliche Intelligenz kann sich irren, sogenannte generative Sprachmodelle (Large Language Models) können auch zu Halluzinationen in juristischen Schriftsätzen führen. „Entscheidungen und Fundstellen werden von der KI teilweise schlichtweg erfunden und das täuschend echt“, heißt es am 28. September im „Anwaltsblatt“ des Deutschen Anwaltsvereins.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Zwar habe sich KI bei Rechtsanwälten zur Steigerung der Effizienz etabliert. „Doch wer KI-generierte Inhalte ungeprüft in gerichtliche Schriftsätze übernimmt, verletzt nicht nur vertragliche Pflichten gegenüber dem Mandanten, sondern setzt sich auch berufs- und prozessrechtlichen Risiken aus“, mahnt Bettina Reinert im „Anwaltsblatt“.
Wie lässt sich KI in juristischen Texten erkennen?
In Hessens Justiz gibt es laut Ministerium keine gezielte Beobachtung oder systematische Erfassung von KI-generierten oder automatisierten Schriftsätzen. Weder verfügten diese über ein eindeutiges technisch erkennbares Merkmal für eine sichere Zuordnung, noch seien Rechtssuchende verpflichtet, KI in Klage- und Antragsschriften zu kennzeichnen.
Dennoch erlaubten bestimmte Merkmale einen Rückschluss darauf, „etwa ein weit überdurchschnittlicher Umfang der Schriftsätze, auffällige inhaltliche Lücken oder das Fehlen konkretisierender Angaben“, heißt es.
Aussichtslose Anträge
Auch Pfeffer vom Richterbund gesteht zu, dass ihr Berufsstand nicht immer die sinnvolle Nutzung von KI in Schriftsätzen bewusst wahrnehme. Das sei wegen ihrer Vorteile auch nicht grundsätzlich gravierend. Problematisch werde ihr Einsatz abgesehen etwa von Falschzitaten, wenn Schriftsätze oder Verfahren überfrachtet und unnötig aussichtslose Anträge gestellt werden.