18. Sitzung des IT-Planungsrates IT-Planungsrat verabschiedet neue eGovernment-Strategie
Anfang Oktober hat sich der IT-Planungsrat unter dem Vorsitz von Staatssekretär Andreas Statzkowski, Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, zu seiner 18. Sitzung in Berlin getroffen. Ein Schwerpunkt der Sitzung war das Thema „Formanforderungen im eGovernment“, auch bekannt als Normenscreening.
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Laut Presseverlautbarung ist es dem IT-Planungsrat ein großes Anliegen, sowohl für Bürger als auch für Unternehmen den Zugang zum eGovernment zu erleichtern und Barrieren abzubauen. Daher werden aktuell Formanforderungen in Rechtsvorschriften nach einheitlichen Kriterien überprüft (Normenscreening) und Gesetze entsprechend angepasst, um eGovernment leichter und kostengünstiger umsetzen zu können.
Weiterhin hat sich im Auftrag des IT-Planungsrats eine Arbeitsgruppe aus Bund und Ländern und unter starker Beteiligung der Kommunen mit der Frage der Steigerung der Attraktivität des eGovernment in Deutschland insgesamt beschäftigt. Im Ergebnis wurde nun eine Analyse der Gründe für die niedrige Akzeptanz von eGovernment-Leistungen der deutschen Verwaltung vorgelegt.
Anhand gemeinschaftlich erarbeiteter Akzeptanzkriterien wurden die zehn am höchsten bewerteten Maßnahmevorschläge definiert und als Kernvorhaben für den IT-Planungsrat vorgeschlagen. Dazu Staatssekretär Andreas Statzkowski „Ich begrüße außerordentlich, dass uns mit dem Bericht der Arbeitsgruppe nicht nur nach sehr kurzer Zeit eine kompakte 'Lagebeurteilung' zum eGovernment in Deutschland vorliegt, sondern dass vor allem konkrete, umsetzbare Maßnahmevorschläge erarbeitet wurden. Wir haben beschlossen, die Umsetzung innerhalb bestehender Arbeitsgremien des IT-Planungsrats auf den Weg zu bringen.“
Eng mit dem Abbau von Hindernissen bei der Nutzung von Online-Angeboten der Verwaltung verknüpft ist auch das Steuerungsprojekt zur Umsetzung einer „eIDStrategie“, dessen Auftrag im Aktionsplan 2016 für Projekte und Maßnahmen des ITPlanungsrats 2016 erweitert wurde. Damit sollen nun die rechtlichen Rahmenbedingungen für bundesweit interoperable Servicekonten definiert und ein Prototyp für die interoperable Kommunikation zwischen verschiedenen Servicekonto-Angeboten, zumn Beispiel zwischen den Ländern, konzipiert werden.
Auch wurde die Projektgruppe „Einheitlicher Ansprechpartner 2.0“ beauftragt, ihre erarbeitete Strategie zur Nutzung eines Einheitlichen Ansprechpartners für Unternehmen im kommenden Jahr umzusetzen.
Außerdem hat der IT-Planungsrat eine Überarbeitung seines Strategiepapiers, der „Nationalen E-Government Strategie“ (NEGS) beschlossen. Diese wurde an die rasanten Entwicklungen der letzten fünf Jahre sowohl zu Fragen der IT-Sicherheit als auch mit Blick auf technische Entwicklungen angepasst und soll nun einer breiteren Leserschaft als bisher Einblicke in die Aufgabenfelder und Ziele des IT-Planungsrats geben. Eine aktuelle Zusammenfassung der neuen Strategie lesen Sie in unserer am 19. Oktober erscheinenden Printausgabe der eGovernment Computing.
Der IT-Planungsrat ist das fachübergreifende Bund-Länder-Gremium für IT-Steuerung in der öffentlichen Verwaltung. Der Vorsitz wechselt jährlich zwischen Bund und Ländern. 2015 führt Andreas Statzkowski, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, den Vorsitz. Mitglieder im IT-Planungsrat sind die IT-Beauftragten des Bundes und der Länder sowie Vertreter der kommunalen Spitzenverbände und des Datenschutzes.Im kommenden Jahr übernimmt den Vorsitz des IT-Planungsrats turnusgemäß wieder der Bund.
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