Definitionen Was ist FINK (interoperable Servicekonten)?

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Mit der Einführung eines föderierten Identitätsmanagements interoperabler Nutzerkonten ergeben sich ganz neue Möglichkeiten hinsichtlich der Nutzung von digitalisierten Verwaltungsdiensten: Nutzer benötigen für alle Leistungen jetzt nur noch ein Konto.

FINK - elektronischer Verwaltungsdienst mit Nutzwert
FINK - elektronischer Verwaltungsdienst mit Nutzwert
(© aga7ta – stock.adobe.com)

Die Kurzform FINK steht für Föderiertes Identitätsmanagement interoperabler Nutzerkonten. Bei dieser Art von Nutzerkonten handelt es sich um Komponenten eines föderativen eGovernment, die eine Authentifizierung von natürlichen Personen ermöglichen. Zusätzlich zur Authentifizierung lassen sich die Nutzerkonten um weitere Basisdienste, wie zum Beispiel einem Postfach, ergänzen bzw. erweitern. Aufgrund eben der Interoperabilität sind die Nutzenkontenservices von Bund und Ländern dadurch jederzeit in der Lage, Informationen über Authentifizierungen, Postfächer und andere Daten rund um die Nutzerkontenservices untereinander auszutauschen.

Allerdings muss hierfür das Einverständnis der Nutzerin oder des Nutzers zwingend vorliegen. Wurde die Zustimmung erteilt, können die Besitzer der Nutzerkonten entsprechende Verwaltungsleistungen der Landes- und Bundesbehörden mit lediglich einem Nutzerkonto in Anspruch nehmen. Koordiniert werden Aufbau, Erweiterung und Organisation der interoperablen Nutzerkonten vom Kompetenzzentrum interoperable Servicekonten (in Kurzform KIOSK).

Der IT-Planungsrat als treibende Kraft für die Einführung von FINK

Die Basis für das Implementieren eines föderierten Identitätsmanagements interoperabler Nutzerkonten wurde indes vom IT-Planungsrat geschaffen. Dieser IT-Planungsrat fungiert in Deutschland hinsichtlich der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung als zentrales politisches Steuerungsgremium. Zu den Aufgaben des Gremiums zählen zum Beispiel:

  • die Förderung von nutzerorientierten elektronischen Verwaltungsdiensten
  • die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Ländern und dem Bund im Bereich Informationstechnik
  • die Steuerung von landes- und bundesweiten eGovernment-Projekten
  • die Entscheidung über die in Deutschland genutzten IT-Interoperabilitäts- und IT-Sicherheitsstandards
  • die Konzeptionierung und die Weiterentwicklung von Verbindungsstruktur und -netz gemäß den Maßgaben des IT-Netz-Gesetzes.

FINK soll die flächendeckende Verbreitung von Servicekonten nachhaltig unterstützen

Per Beschluss vom 17.6.2015 hat sich der IT-Planungsrat im Rahmen seiner Tätigkeiten dann auch für eine flächendeckende Verbreitung von Servicekonten sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen ausgesprochen. Im Einklang mit der PG eID-Strategie sollen die Dienste und Leistungen der Behörden nutzerfreundlicher und reichweitenstärker gehalten werden.

Dank der FINK-Einführung benötigen Bürgerinnen und Bürger oder auch Unternehmen völlig unabhängig von Ort und Zeit jetzt immer nur ein einziges Nutzerkonto zum Auf- bzw. Abrufen von Verwaltungsdiensten und -portalen. Davon profitieren explizit die Nutzer von Behörden- und Verwaltungsdiensten erheblich.

Auch das Onlinezugangsgesetz (kurz: OZG) spielt diesbezüglich eine wichtige Rolle. Denn es verpflichtete Bund und Länder dazu, bis spätestens zum 31. Dezember 2022 die eigenen Verwaltungs- und Behördendienste auch in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Gesetzlich dokumentiert wird diese Forderung im Artikel 9 des Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften.

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