Digitalisierung in der Schule Handys an Schulen: Sachsen-Anhalt erarbeitet Leitlinie

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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Smartphones sind aus dem Leben von Kindern und Jugendlichen kaum noch wegzudenken. Auch aus Klassenräumen und von Schulhöfen nicht. Wie mit dem Thema umgehen? Sachsen-Anhalt macht es vor.

Schüler, die während des Unterrichts mit dem Handy beschäftigt sind, sind nicht nur für Lehrer ein Ärgernis. Um den Umgang damit besser zu steuern, wird in Sachsen-Anhalt eine Leitlinie zur Nutzung von Smartphones in Schulen entwickelt. (Bild:  Canva / KI-generiert)
Schüler, die während des Unterrichts mit dem Handy beschäftigt sind, sind nicht nur für Lehrer ein Ärgernis. Um den Umgang damit besser zu steuern, wird in Sachsen-Anhalt eine Leitlinie zur Nutzung von Smartphones in Schulen entwickelt.
(Bild: Canva / KI-generiert)

Der Umgang mit Smartphones, Social-Media-Angeboten & Co. an Schulen soll in Sachsen-Anhalt über eine Leitlinie besser gesteuert werden. Diese Handreichung stehe in Verbindung mit dem Erlass „Digital gestütztes Lehren und Lernen“ – beides wird aktuell erarbeitet, sagte ein Sprecher des Bildungsministeriums der Deutschen Presse-Agentur. Der Leitfaden soll unter anderem den bestehenden gesetzlichen Rahmen für Schulen beschreiben, Empfehlungen nach Schulformen und Altersstufen aussprechen sowie Beteiligungsprozesse vorschlagen.

Schulen regeln weiter nach Hausrecht

Ministerium, Landesschulamt und des Landesinstituts für Schulqualität und Lehrerbildung verfolgten weiter den Grundsatz, „jede Schule im Land erarbeitet eine eigene Lösung, die den Gegebenheiten vor Ort gerecht wird und die regelmäßig fortzuschreiben ist“, hieß es. „Die Schulen regeln den Umgang mit digitalen Endgeräten auf dem Schulgelände weiterhin eigenständig nach Hausrecht – in Absprache mit der jeweiligen Schul-Gesamtkonferenz“, sagte der Sprecher.

Experten hatten sich zuletzt für Smartphone-Verbote in Kitas und Schulen bis zur zehnten Klasse ausgesprochen und ein Social-Media-Verbot für Kinder unter 13 Jahren empfohlen. In Schleswig-Holstein und Hessen sind entsprechende Regelungen mit Beginn des neuen Schuljahres in Kraft getreten.

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