Digitalisierung im Schulwesen beschränkt sich nicht auf das Aufstellen von Servern und die Verteilung von Endgeräten. Es braucht vielmehr eine übergreifende Strategie. Unser Autor schlägt vor, sich dabei an der OZG-Umsetzung zu orientieren.
Themenfelder einer bedarfsgerechten Digitalisierungsstrategie für Schulen
Die Rückständigkeit deutscher Schulen im Bereich der Digitalisierung ist nicht erst seit der Corona-Pandemie allgemein bekannt, hat dadurch allerdings nochmals deutlich an Brisanz gewonnen. Dabei gibt es in Deutschland zahlreiche engagierte Schulen, die digitale Vorreiter sind. In der Fläche darf der digitale Reifegrad der Schulen allerdings nicht vom Engagement einzelner Lehrkräfte und Schulleitungen abhängen, sondern muss auch strukturell sichergestellt werden.
Auf der politischen Ebene wurden die Defizite nun erkannt: Der Bund hat bereits 2019 in Verhandlung mit den Ländern den „Digitalpakt Schule“ mit fünf Milliarden Euro auf den Weg gebracht. Zusätzlich wurden drei Zusatzvereinbarungen im Rahmen der Corona-Hilfen getroffen, mit der eine Sofortausstattung für Schüler mit mobilen Endgeräten (500 Millionen Euro), die IT-Administration an Schulen (500 Millionen Euro) sowie Laptops für Lehrkräfte (500 Millionen Euro) finanziert werden.
Isolierte Finanzierungen und kein Gesamtansatz
Die vorgesehenen Investitionen des Bundes sowie die Eigenanteile der Länder und Kommunen sind – für sich genommen – sinnvoll und notwendig. Doch am Beispiel der Endgeräte für Lehrkräfte zeigt sich das Grundproblem: Mit einer halben Milliarde Euro können Dienstgeräte für knapp 800.000 Lehrkräfte beschafft werden, rechnerisch stehen damit in etwa 600 Euro pro Lehrkraft bereit.
Daran üben nun Pädagogen und Schulträger Kritik. Sie argumentieren, dass standardisierte Endgeräte („one-size-fits-all“) die Digitalprobleme der Schulen nicht lösen, solange sie nicht den schulischen Bedarfen entsprechen. Die Dienstgeräte müssen zum digitalen Arrangement und dem pädagogischen Konzept der Schule passen, ansonsten drohe „Elektroschrott“. Auch die Schulträger, die die Geräte auswählen sollen, argumentieren berechtigterweise, dass die Dienstgeräte nicht ohne Softwarelizenzen, Wartung und Service gedacht werden dürfen. Schließlich kommt auch noch die Kultur- und Bildungshoheit der Länder ins Spiel.
Die Bundesländer bestehen darauf, die Dienstgeräte in Eigenregie anzuschaffen, was zu unterschiedlichen Beschaffungswegen und Auszahlungsmodalitäten führt: von der Beschaffung durch zentrale Stellen im Land, über die Nutzung von bestehenden eigenen Rahmenverträge mit IT-Anbietern bis hin zur Weiterreichung der Mittel an die Schulträger, die dann wiederum die Beschaffung organisieren.
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Stand vom 30.10.2020
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