Digitale Schule

Föderales Vorgehen mit mehr Governance

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Ebene 1: Bund und Länder

Hier werden strategische Ziele, Vorgaben und Rahmenbedingungen des Programms erörtert und beschlossen. Das betrifft rechtliche Fragestellungen, die organisatorische Ausgestaltung des Programms, die Finanzierung, strategisch-fachliche Leitlinien und bundesweite Vereinbarungen mit Anbietern von digitalen Unterrichtsmaterialien sowie IT-Strategien. Analog zum OZG sollte das Prinzip „Einer-für-Alle“ gelten.

In professionellen Programmmanagement-Strukturen würden gemeinschaftlich unter anderem didaktische Konzepte und Lernszenarien entwickelt und zentral bereitgestellt, die bundesweit genutzt und adaptiert werden könnten. Dabei ist nach den einzelnen Schulformen und Fächern zu differenzieren. Wie passend, dass vor einiger Zeit die Anbieter von Lerninhalten in einer konzertierten Aktion angeboten haben, alle Schüler zu Hause lehrplangerecht mit Lernvideos, Aufgaben und Lernarrangements zu versorgen.

Ebene 2: innerhalb der Bundesländer

Da die Schulen in der Kulturhoheit der Länder liegen, sollte auf Landesebene ein eigenes Programmmanagement aufgesetzt werden. Hier würde – anknüpfend an bestehende Aktivitäten und Strukturen – die weitere landesspezifische Ausgestaltung des Programms „Digitale Schule“ erfolgen.

Dies beinhaltet unter anderem die Einbindung der landeseigenen Schulinstitute zum Vorgehen bei der Erarbeitung von schulischen Medienkonzepten und digitalen Lernszenarien sowie der Bewertung der bestehenden Medienkompetenzen an Schulen. Zusätzlich ist zu klären, wie die bestehenden IT-Strukturen auf Landesebene integriert werden können – zum Beispiel die landesweiten Lernplattformen, die Vereinbarungen mit Anbietern von digitalen Unterrichtsmaterialien sowie IT-Dienstleistern. Schließlich ist in Abstimmung mit den Schulträgern auf Landesebene zu organisieren, wie eine systematische Bedarfsanalyse und ein technisches Anforderungsmanagement bei den Schulen erfolgen soll und wie ein digitales Zielbild für die Schulen entwickelt werden kann.

Ebene 3: Regionen und Kommunen

Auf Ebene der Regionen und Kommunen sind die Schulträger für die sachliche Schulausstattung verantwortlich. Die Schulträger würden – auf Grundlage von erarbeiteten Konzepten, Checklisten und Hilfestellungen – für ihren Zuständigkeitsbereich eine systematische Bedarfsanalyse und ein technisches Anforderungsmanagement durchführen und digitale Zielbilder gemeinsam mit den einzelnen Schulen entwickeln. Das beinhaltet ein umfassendes Gesamtbild und Entwicklungskonzept für die Endgeräte von Lehrkräften und Schülern, für Netzwerke und andere IT-Infrastrukturen, den technischen Support, Wartung und Pflege.

Bernd Felder ist Senior Manager und Leiter Business Development „Public Sector“ bei Moysies & Partner. Er berät Öffentliche Verwaltungen bei der Modernisierung und Digitalisierung von Staat und Verwaltung
Bernd Felder ist Senior Manager und Leiter Business Development „Public Sector“ bei Moysies & Partner. Er berät Öffentliche Verwaltungen bei der Modernisierung und Digitalisierung von Staat und Verwaltung
(© Ali Kanaan / Moysies & Partner)

Fazit

Ein föderales Programm „Digitale Schule“ kann auf bestehende Erfahrungen und „Good Practices“ aufsetzen. Viele Schulen haben digitale Lernszenarien entwickelt, IT-Dienstleister stellen Plattformen, digitale Lerninhalte und IT-Infrastrukturen zur Verfügung, externe Dienstleister haben Know-how aus anderen digitalen Transformationsvorhaben. Das könnte auf Basis einer beherzten Anschubfinanzierung in einer professionellen Governance-Struktur zusammengeführt werden. Über einen agilen Ansatz ließen sich schnell Lösungen erarbeiten und allen bedarfsorientiert zur Verfügung stellen. Diese Governance-Struktur kann am Ende vor allem eines leisten: den Weg ebnen, um in Deutschland digitale Schulen endlich flächendeckend und erfolgreich zu etablieren.

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