Definitionen Was ist der DigitalPakt Schule?
Mit dem DigitalPakt Schule soll erreicht werden, dass Schulen eine umfassende Digitalisierung erhalten, die Schülerinnen und Schülern ein modernes Lernen möglich macht. Die Initiative wird von Bund und Ländern getragen und ermöglicht eine digital gestützte Bildung.
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Die Digitalisierung ist in der Arbeitswelt und im privaten Alltag fest verankert. Wer hier auf dem Laufenden und handlungsfähig sein will, braucht digitale Bildung. Wie wichtig dies ist, zeigt sich an vielen Beispielen. Dazu zählen unter anderem:
--> Online Banking
--> digitale Jobsuche
--> Computernutzung am Arbeitsplatz
--> Sicherheit im PC-Bereich
--> Maschinennutzung digital
Um sich in der modernen Berufswelt nachhaltig etablieren zu können, ist digitale Kompetenz schon für einen Ausbildungsplatz und das Studium eine unverzichtbare Voraussetzung. Der DigitalPakt Schule legt dafür die Grundlage.
Voraussetzungen für digitale Bildung in Schulen
Damit digitales Know-how effizient an die Schülerinnen und Schüler vermittelt werden kann, braucht es gewisse Voraussetzungen. Die beiden wichtigen Säulen sind in diesem Zusammenhang die Ausstattung der Schulen mit der entsprechenden Hard- und Software sowie eine optimale Qualifizierung der Lehrkräfte, die die digitale Bildung der Schülerinnen und Schüler nachhaltig fördern sollen.
Im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung haben sich Bund und Länder darauf verständigt, welche Komponenten für die digitale Bildung über den DigitalPakt Schule gefördert werden können. Wichtig ist, dass der Anteil der mobilen Endgeräte wie Smartphone und Tablet dabei nicht höher als 20 Prozent umfassen darf. Es soll Infrastruktur für die digitale Bildung in der Schule und nicht außerhalb gefördert werden.
Beantragung von Fördermittel über den Träger
Die Fördermittel aus dem DigitalPakt Schule müssen von den Schulen selbst beantragt werden. Dies geschieht über die Träger der einzelnen Schulen. Bei öffentlichen Schulen sind das in der Regel Stadt und Gemeinde, bei den privaten Schulen der entsprechende Träger, etwa eine Kirche. Die Träger bekommen von den einzelnen Schulen deren konkreten Bedarf gemeldet und geben ihn an ihr DigitalPakt-Land weiter. Dabei gilt das Schulrecht der einzelnen Länder. Die Schulen selbst können Leistungen aus dem DigitalPakt-Schule nicht direkt beim Land beantragen.
Support für die Schulen sicherstellen
Den Schulen sind übermäßige Support- und Wartungsleistungen daher nicht zuzumuten, da diese sich auf sich auf ihren Bildungsauftrag konzentrieren sollen. Deswegen entwickelt der DigitalPakt Schule auch Strukturen für eine Unterstützung von Infrastruktur, die diesen wichtigen Tätigkeiten effektiv dienen soll.
DigitalPakt Schule: das Wichtigste im kompakten Überblick:
--> Grundlage im Grundgesetz Art. 104c
--> Finanzierung aus dem Digitalinfrastrukturfond
--> Start am 17. Mai 2019
--> Zuständigkeit: Bundesministerium für Bildung
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