Stichwort EU: Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2018 beschlossen, mit der SDG-Verordnung ein einheitliches digitales Zugangstor zur Verwaltung in der EU zu schaffen. Wie kompatibel zum europäischen Verfahren ist das geplante nationale System und was sind die Vorteile einer EU-weiten Lösung?
Verenkotte: Das deutsche NOOTS (Nationales Once Only Technical System) wird sich technisch an einigen Stellen von dem europäischen System unterscheiden müssen. Hintergrund sind insbesondere Besonderheiten, die sich aus unserer föderalen Struktur und der oft dezentralen Struktur der Register in Deutschland ergeben. Der zu entwickelnde Standard für das NOOTS soll jedoch auf dem der EU-Kommission basieren und nur dann abweichen, wenn dies aufgrund nationaler Anforderungen erforderlich ist. Um eine durchgängige Kompatibilität der Systeme sicherzustellen, soll die Anschlussfähigkeit an das EU-OOTS von einem „SDG-Konnektor“ unterstützt werden.
Ziel des Once-Only-Prinzips ist die Entlastung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen und der Verwaltung selbst von der Verpflichtung, Nachweise immer wieder erneut beizubringen beziehungsweise – mit Blick auf die Verwaltung – zu überprüfen. Es versteht sich von selbst, dass dieses Prinzip auch grenzüberschreitend gelten muss. Alle Leistungen, die in einem Mitgliedsstaat digital angeboten werden, sollen auch für die Antragstellung aus anderen Mitgliedsstaaten verfügbar sein, so dass auch grenzüberschreitende Antragstellungen und Geschäftstätigkeiten einfacher und effizienter werden.
Ein konkretes Beispiel dazu ist ein Pilotvorhaben der Registermodernisierung mit dem Ziel, dass niederländische Einzelunternehmer ihre Niederlassung in Nordrhein-Westfalen digital anmelden können. Dazu sollen Daten aus dem niederländischen Handelsregister abgerufen werden können. Dies soll über die Nutzung elektronischer Identitäten als Schlüssel zu digitalen Verwaltungsleistungen, gemäß eIDAS-Verordnung, möglich sein.
„Die Registermodernisierung ist eine große Herausforderung für die Verwaltung. Das BVA möchte die Beteiligten dabei unterstützen, denn die Mitwirkung aller wird ein Erfolgsfaktor bei der Umsetzung sein.“
Durch die Registermodernisierung stehen die registerführenden Behörden vor großen Herausforderungen. Wie werden diese eingebunden?
Verenkotte: Die Registermodernisierung ist ein Vorhaben des IT-Planungsrates, zu dem umfassend informiert wird. Die entsprechenden Sachstandsberichte, Planungen und Beschlüsse werden im Nachgang zu den Sitzungen des IT-Planungsrates regelmäßig auf der dortigen Homepage veröffentlicht. Parallel dazu gibt es auf der OZG-Website weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten. Dort sind auch die an die Kommunen gerichteten Informationsschreiben abrufbar, die ebenfalls einen guten Überblick über das Vorhaben bieten.
Über den aktuellen Sachstand und die Planungen des Projektes wird zudem regelmäßig in Veranstaltungen und bei Messen berichtet. So gab es bereits mehrere Veranstaltungen seitens des Projekts Registermodernisierung und des BVA für verschiedene Zielgruppen. Im Juni präsentierte sich die Registermodernisierung auf dem Zukunftskongress in Berlin, im Herbst ist eine Teilnahme an der Smart Country Convention in Berlin geplant, um nur einige Beispiele zu nennen.
Um die registerführenden Stellen nicht nur zu informieren, sondern sie von vornherein in das Vorhaben einzubeziehen, wurde in der Projektstruktur des IT-Planungsrates der Registerbeirat eingerichtet. Er ist unabhängiges beratendes Gremium, in dem registerführende Stellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sowie weitere, von der Registermodernisierung betroffene öffentliche Körperschaften vertreten sind. Dabei sind etwa ein Drittel der Stellen aus dem Bereich des Bundes und etwa zwei Drittel der Stellen aus dem Bereich der Länder und Kommunen besetzt.
Stand: 08.12.2025
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Ergänzend ist künftig auch eine stärkere Einbeziehung der Fachministerkonferenzen vorgesehen, um mit diesem ein Einvernehmen über die Ziele und Umsetzungsschritte des Vorhabens Registermodernisierung herzustellen.