Bislang mussten Strafverfolger in der EU oft mühsam um den Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie Chat-Nachrichten kämpfen. Eine Einigung in Brüssel soll das ändern.
Justizbehörden in der EU sollen künftig den Zugang zu elektronischen Beweismitteln bei den Diensteanbietern direkt anfordern können – über ein dezentrales IT-System
Ermittler in der Europäischen Union sollen zur Verfolgung schwerer Straftaten einfacher und schneller Zugang zu elektronischen Beweismitteln wie eMails, SMS und Chat-Mitteilungen bekommen. Unterhändler des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Staaten erzielten am Dienstagabend ein vorläufiges politisches Einvernehmen über neue Regeln für den Zugang zu digitalen Daten, wie der tschechische EU-Ratsvorsitz mitteilte. Demnach fehlen nur noch technische Details und die formale Bestätigung durch den Rat der Mitgliedstaaten und das Plenum des Europaparlaments.
Kern der neuen Regelung ist nach Angaben der für den Text zuständigen EU-Kommission eine sogenannte Herausgabeanordnung. Sie soll es künftig den Justizbehörden ermöglichen, über ein dezentralisiertes IT-System direkt bei einem Diensteanbieter den Zugang zu elektronischen Beweismitteln anzufordern. Dieser muss dann innerhalb von zehn Tagen beziehungsweise im Notfall sogar innerhalb von acht Stunden antworten. Eine sogenannte Sicherungsanordnung soll zudem verhindern, dass elektronische Beweismitteln durch Diensteanbieter gelöscht werden.
„Die neuen Vorschriften zu elektronischen Beweismitteln sind dringend erforderlich, damit unsere Justiz- und Strafverfolgungsbehörden wirksam gegen Terrorismus, Cyberkriminalität und andere schwere Formen der Kriminalität vorgehen können“, kommentierte EU-Innenkommissarin Ylva Johansson die Einigung. Derzeit blieben Kriminelle in einem grenzenlosen Internet oft anonym, was Straflosigkeit zur Folge habe.
Laut EU-Justizkommissar Didier Reynders richteten Behörden der EU-Mitgliedstaaten allein im zweiten Halbjahr 2020 mehr als 100.000 elektronische Beweisanträge an die größten Online-Diensteanbieter. Mit der neuen Herausgabeanordnung würden die Mitgliedstaaten nun künftig über einen zuverlässigen Kanal verfügen, um rasch Daten zu bekommen.
Um die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Diensteanbietern zu verbessern, sollen alle Diensteanbieter nach Angaben der Kommission spezielle Vertreter ernennen, die sich um die Bearbeitung von Auskunftsersuchen kümmern. Gleichzeitig soll immer auch der Schutz der Grundrechte und der personenbezogenen Daten garantiert werden.
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Stand vom 30.10.2020
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