Die EU-Dienstleistungsrichtlinie mit Open Source pur EU-DLR – Schwäbisch Hall zeigt, wie‘s geht
Als eine der ersten Kommunen Deutschlands setzt Schwäbisch Hall seit 2001 konsequent auf Open Source. Inzwischen ist die Verwaltung nahezu flächendeckend mit Open-Source-Arbeitsplätzen ausgestattet. Der Schwerpunkt der Arbeit der IT-Verantwortlichen liegt in der Evaluation und Umstellung der Fachanwendungen auf offene Technologien. Ein Beispiel ist das Ratsinformationssystem, das konsequent mit Open-Source-Techniken entwickelt wurde und kostenfrei zum Download angeboten wird. IT-Chef Horst Bräuner schaffte auch die Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie mit Open Source Software. Hier ist sein Bericht.
Anbieter zum Thema
Die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR, in Kraft seit 28. Dezember 2009) war Anlass darüber nachzudenken, ob und wie die Kommunikation der Stadtverwaltung Schwäbisch Hall mit dem Bürger und innerhalb der Verwaltung optimiert werden kann. Die EU-DLR soll es ermöglichen, dass öffentliche Dienstleistungen – wie der Antrag zur Genehmigung eines Gewerbes in einem Land der EU – vereinfacht werden:
- Es werden „Einheitliche Ansprechpartner“ (EA) eingerichtet, die für solche Anträge in Anspruch genommen werden können.
- Die elektronische Vorgangsabwicklung wird ermöglicht.
- Es gibt eine Genehmigungsfiktion: Ein Antrag gilt nach drei Monaten als genehmigt, sofern er ordnungsgemäß gestellt wurde. Der Nachweis durch den Antragsteller genügt. Dies soll die Bearbeitung von Anträgen wesentlich beschleunigen.
Für den Einheitlichen Ansprechpartner (EA) sind die Bundesländer zuständig, in Baden-Württemberg wurden die Kammern (beispielsweise die IHK) damit betraut. Allerdings haben in Baden-Württemberg die Landkreise ein Wahlrecht und können ebenfalls EA werden. Der Landkreis Schwäbisch Hall hat dieses Recht in Anspruch genommen. Für die Stadtverwaltung Schwäbisch Hall bedeutete dies, dass Vorgänge, die über die EU-DLR angestoßen werden, überwacht werden sollten. Dies führte zur generellen Frage, wie die Stadt überhaupt mit ihren Bürgerinnen und Bürgern kommuniziert.
Kommunikation mit der Verwaltung
Die Bürgerinnen und Bürger kommunizieren mit ihrer Verwaltung meist aus einem konkreten Anlass heraus. Entweder aus einer „Lebenslage“ wie Heirat oder Umzug; oder wegen eines Verfahrens wie dem Antrag auf eine Baugenehmigung. Es kann auch sein, dass Einwohner ein Formular benötigen („Anmeldung zur Kinderbetreuung“) oder einfach nur eine Frage an ihre Stadtverwaltung haben.
Sie haben vier Möglichkeiten in Schwäbisch Hall ihre Anliegen zu äußern.
- Telefon: Die Verwaltung ist normalerweise von Montag bis Donnerstag durchgehend von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr telefonisch erreichbar.
- Persönlicher Besuch: Das ist je nach Fachbereich, Amt oder Abteilung zu bestimmten Zeiten möglich – oder nach Vereinbarung.?
- chriftlich: Brief oder Fax stehen den Bürgern jederzeit zur Verfügung.?E
- ktronisch: ebenfalls jederzeit möglich.?
Diese Kommunikationsprozesse wurden in der Vorbereitungsphase zur EU-DLR von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung Organisation und EDV unter die Lupe genommen.
Nächste Seite: Wie erreichen die Meldungen die Stadtverwaltung?
(ID:2048066)