Bremen hat Vorreiterrolle eRechnung: Stand der Einführung in den Bundesländern

Autor Ira Zahorsky

Auch wenn die eRechnung in Verwaltungen anderer EU-Mitgliedsstaaten bereits etabliert ist, wie zum Beispiel in Dänemark, Schweden und Österreich, scheinen sich deutsche Verwaltungen mit der Einführung noch schwer zu tun. Bislang gibt es noch keine einheitliche Regelung in den Bundesländern.

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Die (e)Rechnung bitte!
Die (e)Rechnung bitte!
(Bild: Minerva Studio_Fotolia.com)

Das eGovernment-Gesetz hat zum Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern sowie Bund, Ländern und Kommunen zu ermöglichen, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Die eRechnung, der Austausch elektronischer Rechnungen, ist ein weiterer Teil des eGovernment-Gesetzes. Der elektronische Rechnungsaustausch ermöglicht den Versand und Empfang strukturierter Rechnungsdaten mit unmittelbarer, medienbruchfreier und friktionsloser Weiterverarbeitung auf Empfängerseite. Einsparungen von bis zu 80 Prozent sollen dadurch möglich sein.

Einige Kommunen haben bereits Lösungen für digitale Workflows innerhalb der Verwaltung und damit eine wesentliche Voraussetzung zur eRechnung geschaffen. Der nötige Impuls zum Einsatz elektronischer Rechnungen blieb aber bisher aus.

EU-Richtlinie 2014/55/EU

Am 26. Mai 2014 trat die EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen in Kraft. „Die Richtlinie verpflichtet die Öffentlichen Verwaltungen der Mitgliedstaaten, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Voraussetzung für die Verpflichtung ist, dass die zu empfangenden Rechnungen einem bestimmten, noch festzulegenden Rechnungsdatenformat entsprechen. Auf dieser EU-rechtlichen Grundlage fügt sich die elektronische Rechnung in die bereits bestehenden europäischen und nationalen Strategien zur vernetzten Verwaltung und zum eGovernment ein“, so Cornelia Rogall-Grothe, Staatssekretärin im Bundesinnenministerium und Beauftragte der Bundesregierung für Informationstechnik.

„Beide Regelwerke, das eGovernment-Gesetz wie die EU-Richtlinie, schreiben Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen keinen bestimmten Kommunikationsweg vor. Sie belassen vielmehr Wahlmöglichkeiten. Gleichzeitig wird jedoch die Verwaltung verpflichtet, den von Bürgern oder Unternehmen gewählten Weg im rechtlichen Rahmen zu akzeptieren“, erläutert Rogall-Grothe in ihrem Vorwort zum „Leitfaden Elektronische Rechnung in der öffentlichen Verwaltung“.

Die EU-Richtlinie greift jedoch nur für Vergaben im Oberschwellenbereich und somit nur für einen kleinen Teil des B2G-Geschäftsverkehrs. Ob die Etablierung elektronischer Rechnungen in der Breite und damit eine Realisierung der erwarteten Effizienzsteigerungs- und Kostensenkungseffekte, die in diversen Studien ausgewiesen werden, erreicht werden können, bleibt abzuwarten.

eGovernment Computing hat sich in den Ministerien der Bundesländer umgehört, wie der aktuelle Entwicklungsstand in puncto eRechnung ist (siehe Bildergalerie):

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