Digitale Strafanzeigen Einer für alle – und alle für Recht und Ordnung
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Zwar wurden bei Weitem nicht alle im Onlinezugangsgesetz festgehaltenen Leistungen bis Ende des Jahres 2022 digitalisiert, dennoch verzeichnet das Land Sachsen nun einen Erfolg in Sachen OZG-Umsetzung.

Im Juli vergangenen Jahres schlossen der Freistaat Sachsen und das Saarland einen Kooperationsvertrag; Ziel der Zusammenarbeit war es, die „Online-Wache“, ein Angebot der saarländischen und der rheinland-pfälzischen Polizei, bundesweit nutzbar zu machen.
Als Verantwortlicher des Themenfelds „Recht und Ordnung“ des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fiel es in die Zuständigkeit des Freistaats, die Leistung „Online-Anzeige“ digital zur Verfügung zu stellen. Thomas Popp, CIO des Landes Sachsen: „Als Verantwortlicher für die bundesweite Umsetzung der Online-Anzeige stützt sich der Freistaat, nach Analyse aller verfügbaren Systeme unter Federführung der sächsischen Polizei, auf das sehr erfolgreiche System der beiden Länder Saarland und Rheinland-Pfalz, statt aufwändig etwas Neues zu entwickeln.“
Seit Anfang des Jahres können Bürger aus elf Bundesländern nun Straftaten wie Diebstahl, Betrug oder Sachbeschädigung online von zu Hause oder dem Ort des Geschehens aus melden und müssen dafür nicht mehr die nächste Polizeiwache aufsuchen.
Von der Online-Wache zur Online-Anzeige
Bereits seit 2018 gibt es in Sachsen und Rheinland-Pfalz die Online-Wache. Mit nur wenigen Mausklicks können Bürger über das Portal Anzeigen aufgeben. Der rheinland-pfälzische CIO Fedor Ruhose dazu: „Für eine bürgernahe und moderne Polizei, die auch digital erreichbar ist, leistet die Online-Wache einen wichtigen Beitrag.“ Das sah auch der CIO Sachsens so und machte das Erfolgsmodell der beiden Bundesländer zum bundesweiten Vorbild.
Entsprechend den Anforderungen der neuen Nutzungsgemeinschaft wurde die Online-Wache weiterentwickelt, um sie als EfA-Lösung auch anderen Bundesländern zur Verfügung zu stellen. „Die Bereitstellung der Online-Wache für andere Bundesländer als Eine-für-Alle-Lösung sprach bereits für die hohe Qualität unseres Systems. Dennoch war es mir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger wichtig, die Online-Anzeigeerstattung weiter zu vereinfachen“, so Reinhold Jost, Innenminister des Saarlands. Deswegen wurde die Anwendung beispielsweise hinsichtlich der Barrierefreiheit ergänzt.
Die Weiterentwicklung der Online-Wache im Rahmen des OZG wird federführend durch das saarländische Ministerium für Inneres, Bauen und Sport betreut. Die fachliche Verantwortung liegt bei dem Landespolizeipräsidium Saarland.
Ein länderübergreifendes Kooperationsprojekt
Die fachtechnische Betreuung übernimmt das rheinland-pfälzische Polizeipräsidium „Einsatz, Logistik und Technik“. Und auch die Bereitstellung der Online-Wache für andere Bundesländer erfolgt durch einen Dienstleister aus Rheinland-Pfalz: Der Landesbetrieb Daten und Informationen (LDI) trägt die technische Projektverantwortung.
Für die Entwicklung der Leistung standen insgesamt 9,51 Millionen Euro Konjunkturmittel zur Verfügung. Da ein bereits bestehender Service als Grundlage der Online-Anzeige diente, wurden davon jedoch lediglich 5,7 Millionen Euro abgerufen.
Die Online-Wache
Über die Plattform können Bürger schnell und unkompliziert Strafanzeige erstatten, der Polizei einen Hinweis geben und sich beschweren oder bedanken. Sie ist jedoch keine Notrufannahme. In Notfällen gilt weiterhin die Notrufnummer 110.
Grundlage der Wache ist ein detailliertes Formular, in dem neben Daten zur Person auch Angaben zu Örtlichkeit, Ereigniszeit, Schadenshöhe und möglichen Tatverdächtigen abgefragt werden. Durch das ausgefüllte Formular kann die Polizei Sachverhalte einordnen und bearbeiten.
Nachdem das ausgefüllte Formular dem Landespolizeipräsidium zugestellt wurde, erhält der Anzeigende eine Eingangsbestätigung und das zugehörige Online-Aktenzeichen. Zudem wird ihm per eMail die zuständige Dienststelle mitgeteilt.
Und auch die Polizei profitiert von dem Online-Angebot, denn die zuständigen Dienststellen erhalten bereits aufbereitete vollständige Mitteilungen für die abschließende Bearbeitung.
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