eID-Unterstützung für Bundesbehörden gestartet eID für eGovernment

Redakteur: Manfred Klein

Behörden des Bundes wollen verstärkt den elektronischen Identitätsnachweis des Personalausweises in ihre eGovernment-Angebote integrieren. Unterstützung bei der Realisierung neuer eID-Dienste erhalten sie vom Bundesinnenministerium.

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(Bild: © Florian Hiltmair - Fotolia)

Attraktive, einfach zu bedienende und sichere digitale Dienstleistungen sind eines der Ziele, die sich die Bundesregierung mit dem Regierungsprogramm Digitale Agenda 2014-2017 gesetzt hat. Ein wesentlicher Baustein für digitale Bürgerservices ist der vertrauenswürdige elektronische Identitätsnachweis, der seinen Nutzerinnen und Nutzern neben der sicheren Authentisierung auch die Möglichkeit eröffnet, schriftformersetzende An­träge papierlos über das Internet zu stellen.

Für beide Anwendungsfälle hat der Bund mit der eID-Funktion des Personalausweises einen hochwertigen Standard im E-Government-Gesetz (EGovG) verankert und die Etablierung der Online-Ausweisfunktion in der Bundesverwaltung unter anderem im Regierungsprogramm Digitale Verwaltung 2020 festgeschrieben.

Gemäß § 2 Abs. 3 EGovG sind alle Bundesbehörden verpflichtet, in Verwaltungsverfahren, in denen sie die Identität einer Person aufgrund einer Rechtsvorschrift festzustellen haben, oder aus anderen Gründen eine Identifizierung für notwendig erachten, einen elektronischen Identitätsnachweis nach §18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes anzubieten. Diese Verpflichtung gilt im Sinne von § 1 Abs. 1 EGovG für die öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit der Behörden des Bundes einschließlich der bundes-unmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.

Rechtslage

Aus dieser Rechtslage ergibt sich die Verpflichtung für viele Bundesbehörden, den elektronischen Identitätsnachweis per eID-Funktion des Personalausweises und des elektronischen Aufenthaltstitels zu ermöglichen. Gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz des Bundes ist zudem die eID-Funktion in Verbindung mit einem elektronischen Formular als Ersatz der Schriftform im Bundesrecht zugelassen.

Unterstützungsangebote

Das vor einem Jahr beschlossene Regierungsprogramm „Digitale Verwaltung 2020“, das die Umsetzung des E-Government-Gesetzes koordiniert, sieht unter anderem die Unterstützung von Bundesbehörden bei der eID-Einführung mit zentral bereitgestellten Infrastruktur- und Beratungsleistungen vor. Beides steht der Bundesverwaltung inzwischen zur Verfügung.

Seit Juli 2015 können Bundesbehörden eID-Komponenten zu günstigen Konditionen beziehen. So umfasst der im Kaufhaus des Bundes abrufbare Rahmenvertrag eID-Serviceleistungen und technische Berechtigungszertifikate. Bundesbehörden können damit den elektronischen Identitätsnachweis ohne den mit dem Aufbau eigener technischer eID-Infrastrukturen verbundenen personellen und finanziellen Aufwand anbieten.

Beratung bei der Integration der eID-Funktion erhalten die Bundesbehörden aus dem eigens für diese Aufgabe zusammengestellten eID-Expertenpool. Die Fachleute bringen fundierte Erfahrungen aus früheren eID-Integrationsprojekten von Bundes,- Länder- und Kommunalbehörden mit und werden mit Mitteln des Programms Digitale Verwaltung 2020 finanziert.

Der eID-Expertenpool unterstützt derzeit 22 Bundesbehörden bei der Erfüllung ihrer Umsetzungsverpflichtung gemäß EGovG, die ihre eID-Vorhaben im Rahmen eines Interessensbekundungsverfahrens im Frühjahr 2015 eingereicht hatten. Diese Maßnahme hat über die bedarfsgerechte Beratung hinaus das Ziel, das Potenzial der Online-Ausweisfunktion mit attraktiven und alltagspraktischen eGovernment-Angeboten zu erweitern. Zudem sollen technische oder organisatorische Hürden im Rahmen der gemeinsamen Arbeit mit den Behörden abgebaut werden, um die Akzeptanz des Online-Ausweises zu verbessern.

Nach Feststellung des jeweiligen Unterstützungsbedarfs begleiten die eID-Experten die Bundesbehörden auf Basis eines Vorgehensmodells, das die acht notwendigen Schritte der eID-Integration abbildet (siehe Kasten „Vorgehensmodell“).

Weitere Hilfen

Zusätzliche Unterstützung bietet der „Leitfaden Online-Ausweisfunktion in Behörden“, den der IT-Planungsrat im Rahmen der eID-Strategie erarbeitet hat. Er enthält praxisnahe Empfehlungen zur Integration der Online-Ausweisfunktion in die IT-Verfahren von Behörden sowie Modelle für den Aufbau und Betrieb der benötigten Infrastrukturkomponenten.

Unter anderem werden beispielhafte Einsatzszenarien erläutert, Hilfestellungen für die Konzeption und Umsetzung eigener Anwendungen gegeben sowie eine Checkliste mit allen notwendigen Implementierungsschritten. Der Leitfaden ist auf dem Personalausweisportal veröffentlicht.

Dort steht auch der ebenfalls im Rahmen der eID-Strategie des IT-Planungsrates erstellte Dokumentenfinder zur Verfügung, der einen umfassenden Katalog aller eID-Dokumente enthält, die in vorangegangenen eGovernment-Initiativen erstellt wurden.

Im Rahmen des Interessensbekundungsverfahrens wurde deutlich, dass der Großteil der teilnehmenden Bundesbehörden klare Vorstellungen hatte, welche Prozesse mit der eID verknüpft werden sollen. Diese Behörden konnten daher gleich mit der Beschreibung des Soll-Prozesses beginnen.

eID-Einsatzbeispiele in der Praxis

Ein Beispiel ist das Bundesversicherungsamt, das für die Beantragung des Mutterschaftsgeldes zuständig ist und im Jahr 22.000 Anträge bearbeitet. Gegenwärtig müssen die Antragstellenden ihr unterschriebenes Formular mit den erforderlichen Dokumenten per Post an die Mutterschaftsgeldstelle senden. Die Behörde plant, die eID-Funktion in ein Portal zu integrieren.

Nach Authentifizierung per Online-Ausweis können die Anträge auf Mutterschaftsgeld künftig medienbruchfrei gestellt werden und die Dokumente hochgeladen werden. Zusätzlich können der Bearbeitungsstand nachverfolgt werden und Adressangaben oder Bankverbindungen geändert werden können. Die elektronische Bearbeitung soll das Antragsverfahren beschleunigen, die Wirtschaftlichkeit steigern und den Kundenservice verbessern.

Gleiches gilt für das Informations- und Wissensmanagement beim Zoll. Hier kommen täglich 300 bis 400 Anträge auf Erteilung der EU-weit geltenden EORI-Nummer (Economic Operators’ Registration and Identification number – Nummer zur Registrierung und Identifizierung von Wirtschaftsbeteiligten) beziehungsweise auf Änderung der zu einer EORI-Nummer gespeicherten Stammdaten in Papierform an.

In Zukunft soll die eID-Funktion für die sichere Authentisierung und die schriftformwahrende Online-Beantragung der EORI-Nummer eingesetzt werden. Die Anträge können dann medienbruchfrei und schneller bearbeitet werden. Zudem plant der Zoll ein neues Bürger- und Geschäftskundenportal, das die Online-Dienste des Zolls bündelt. Der Online-Ausweis soll hier für den sicheren Login am Portal genutzt werden können.

Andere Behörden nutzen das Beratungsangebot für die Erstellung von Potenzialanalysen oder Machbarkeitsstudien. So identifiziert das Auswärtige Amt eID-fähige Einsatzszenarien im Rechts- und Konsularwesen und das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung prüft gemeinsam mit den eID-Experten, ob und wie die eID-Funktion für die Online-Akkreditierung von Journalistinnen und Journalisten eingesetzt werden kann.

Ausblick

Die teilnehmenden Bundesbehörden werden bis Ende 2015 bei der Realisierung ihrer Vorhaben begleitet. Anfang 2016 werden die ersten neuen eID-Dienste online gestellt, andere werden im Laufe des Jahres soweit sein. Mit jedem weiteren Verwaltungsdienst, der mit der Online-Ausweisfunktion genutzt werden kann, kommen wir den Zielen der Digitalen Agenda wieder ein Stück näher.

Zudem decken die Vorhaben eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten für die sichere Authentifizierung per eID ab und können daher auch von anderen Behörden bei der Identifizierung geeigneter Verwaltungsprozesse herangezogen werden. Alle Vorhaben werden auf dem Personalausweisportal vorgestellt.

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