Der Haushaltsausschuss hat den Etat 2023 des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr verabschiedet. Änderungsanträge und Maßgabebeschlüsse der Opposition wurden abgelehnt.
35,04 Milliarden Euro stehen dem Bundesministeriums für Digitales und Verkehr 2023 voraussichtlich zur Verfügung
Der Etat für das Bundesministerium für Digitales und Verkehr steht. Die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP setzten im Haushaltsausschluss den Einzelplan 12 in der Fassung des Regierungsentwurfs gegenüber der Opposition durch. Demnach sollen die Ausgaben im kommenden Jahr mit 35,04 Milliarden Euro um rund eine Milliarde Euro niedriger ausfallen als im Jahr 2022. Die (Plan)Stellen werden hingegen um 95 auf 25.887 erhöht.
Änderungsanträge abgeleht
Die Änderungsanträge, die CDU/CSU, AfD und Die Linke eingereicht hatten, fanden keine Mehrheit. Darunter:
15 Änderungsanträge und zwei Maßgabebeschlüsse der Union: Darunter etwa ein Antrag, um die Mittel für das „Deutsche Zentrum Mobilität der Zukunft auf 56 Millionen Euro aufzustocken, und die Erhöhung der Baukostenzuschüsse für Investitionen in den Bedarfsplan Schiene um 150 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro. Um 137,2 Millionen Euro wollte die Union hingegen die Mittel für „Finanzhilfen an die Länder für Großvorhaben der Schieneninfrastruktur des öffentlichen Personennahverkehrs“ kürzen. In einem der beiden Maßgabebeschlüsse forderte die Fraktion die Bundesregierung zudem auf, für den Haushalt 2023 ein zentrales Digitalbudget auszubringen.
Acht Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss für einen Mittelzuwachs beim Eisenbahnbundesamt der Linken: Während die Fraktion etwa die Investitionsmittel der Autobahn GmbH um 1,03 Millarden Euro kürzen wollte, wollte sie unter anderem die Investitionszuschüsse für den Bedarfsplan Schiene um eine Milliarde erhöhen.
Sieben Änderungsanträge und zwei Maßgabebeschlüsse der AfD-Fraktion: Anders als die Union und Linke setzte die AfD den Fokus auf Bundesstraßen – 683,4 Millionen Euro mehr für deren Erhalt – und die Autobahnen – 464,4 Millionen Euro mehr Investitionsmittel für die Autobahn GmbH. Die etatisierte Eigenkapitalerhöhung der Deutschen Bahn AG (1,13 Milliarden Euro) lehnte die Fraktion hingegen ab. Zudem forderte sie in einem der Maßgabebeschlüsse, die Kosten für „Stuttgart 21“ im Haushalt explizit auszuweisen.
In der Bereinigungssitzung am 10. November 2022 sind noch Änderungen am Einzelplan möglich. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.
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