Daten über alle Sektorengrenzen hinweg verfügbar machen und dadurch Innovationen ermöglichen – dieses Ziel verfolgt das Dateninstitut. Bei der Gründung geht man dafür neue Wege: Statt zunächst die Strukturen des Instituts festzulegen, werden bereits die ersten Anwendungsfälle in unterschiedlichen Sektoren bearbeitet.
Das Dateninstitut wurde bereits im Koalitionsvertrag festgehalten und soll die Datenverfügbarkeit und -standardisierung verbessern.
(Bild: Ar_TH – stock.adobe.com)
„Es lebt, bevor es gegründet wurde“, so MdB Dr. Anna Christmann, Beauftragte für digitale Wirtschaft und Start-ups im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, während des Kickoffs zum Dateninstitut. Grund dafür ist der Use-Case-basierte Ansatz, der bei der Gründung verfolgt wird. Heißt, der Gründungsprozess ist in drei Module unterteilt, wobei Modul 1 und 2 der Erprobung dienen und sich erst das letzte Modul mit der Gründung beschäftigt. Durch diese agile Vorgehensweise wird der Empfehlung der Gründungskommission Rechnung getragen, das Institut nicht „am Reißbrett zu entwerfen, sondern problemzentriert und Use-Case-orientiert und so letztendlich an den Nutzerinnen und Nutzern ausgerichtet“, erklärte Christmann.
Modul 1: Das Post-Covid-Datenmodell
Gerade in Deutschland seien durch den föderalen Aufbau, durch die verschiedenen Ebenen, die Daten – gerade von der staatlichen Seite – nicht leicht zugänglich. „Sie sind in zig verschiedenen Registern abgelegt. Sie verfügbar zu machen, ist alleine für den Public Sector eine gigantische Aufgabe. Jetzt intersektorell zu sagen, wir wollen sie auch verknüpfen und tatsächlich nutzbar machen, für Use Cases und für Anwendungen, das ist eine Mammutaufgabe“, bestätigte Dr. Markus Richter, Staatssekretär im Bundesministerium des Innern und für Heimat. Er freue sich daher, dass im ersten Modul, das sich mit der Erstellung eines Post-Covid-Datenmodells beschäftige, genau dieser Prozess durchexerziert und dabei aktiv zur Beteiligung aufgerufen werde. „Es ist der richtige Weg, nicht am Anfang in eine abstrakte Diskussion zu verfallen, welche Rechtsform das Institut haben soll, sondern von der Sache her zu kommen und Fragen zu beantworten, die inhaltlich wichtig sind.“ Für das BMI, gibt er jedoch auch zu, sei dies ein neuer Weg, der eine Kulturveränderung mit sich bringe.
Bis zum 6. Mai läuft nun der Ausschreibungsprozess für die zum Modul 1 gehörende Challenge. Während dieser sollen verschiedene Teilnehmer in insgesamt drei Runden um die beste Lösung zur Schaffung eines offenen Datenmodells für die Post-Covid-Forschung konkurrieren. Neben der Entwicklung des genannten Datenmodells, das als beispielhafte Erprobung das sektorübergreifende Datenteilen vereinfachen soll, sollen während der Challenge auch Erkenntnisse zu strukturellen Herausforderungen innerhalb des Datenökosystems gewonnen werden. Die Notwendigkeit, Daten intersektorell zu verknüpfen, zeige sich besonders beim Thema Covid, so Richter. „Ich glaube, wir alle hätten uns in der damaligen Zeit gewünscht, dass viel mehr Daten verfügbar sind, dass Daten miteinander verknüpft ablesbar sind, für Entscheidungsprozesse genutzt werden, aber vor allem auch für Lösungen, die passgenau sind. Wir waren so ein bisschen im Nebel“, führt er aus.
Modul 2: Der Energie-Use-Case
Der zweite Use Case ist im Energiesektor verortet. „Wir haben uns das Thema ‚Smarte Einbindung dezentraler Anlagen’ vorgenommen. Das bringt eine wichtige Herausforderung der Energiewende genau auf den Punkt“, erklärte Linda Babilon, Deutsche Energie-Agentur, diesbezüglich. Mit dezentralen Anlagen seien Kleinanlagen gemeint, die in der Fläche und auf dem Land verteilt seien – etwa PV-Anlagen, Wärmepumpen, Elektroautos, Ladesäulen und Speicher. „Es ist wichtig, auch diese Anlagen in den Fokus zu nehmen, da das Energiesystem zunehmend auf diesen Anlagen beruht. Erzeugung und Verbrauch müssen trotzdem zu jedem Zeitpunkt ausgeglichen sein, trotz der volatilen Erzeugung und der neuen Verbraucher. Es braucht dafür genaue Vorhersagen, aber anschließend auch die Steuerung dieser Anlagen.“ Damit einhergehende Potenziale könnten aber nur genutzt werden, wenn die Anlagen smart seien und die Daten, die dezentral entstünden, in die Informationssysteme aufgenommen und nutzbar gemacht würden. Diese Daten könnten zudem auch für neue Geschäftsmodelle genutzt werden. Der Stakeholder-Kreis bei diesem Modul ist daher entsprechend groß.
Deshalb konzentriert sich das Modul zunächst auf zwei Anwendungsfälle. Einerseits geht es um den Zugang zu Verbrauchs- und Erzeugungsdaten. Das Ziel ist hier, die Datennutzung für ganz verschiedene Akteure zu ermöglichen. „Wir möchten das Ganze praxisorientiert angehen. Dafür wird es auch ein Testfeld geben, wo wir ein Datenökosystem mit entsprechender digitaler Infrastruktur aufbauen möchten. Dabei werden dann die verschiedenen Rollen im Energiesystem eingebunden – der Energieserviceanbieter, Energieversorger, aber natürlich auch der Messstellenbetreiber, der zunächst die Energiedaten aufnimmt, sowie die Netzbetreiber.“
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.
Auf der nächsten Seite: Die Gründung des Dateninstituts