Um mit einer neuen Polizei-Software ermitteln zu können, will Bayern ein Gesetz ändern. Getestet wird das umstrittene Programm aber schon seit Monaten – mit echten Daten von echten Menschen. Droht ein Einsatz durch die Hintertür?
Das Computerprogramm „VeRA“ kann eingesetzt werden, um große Datenbeständen zu analysieren.
(Bild: midjourney | J.Rath)
Die Rechtsgrundlage für den regulären Einsatz fehlt noch – doch Bayern testet seine neue Polizei-Software schon seit Monaten mit Daten von echten Menschen. Seit März würden beim Landeskriminalamt auch Echtdaten zum Beispiel aus dem Fahndungsbestand der bayerischen Polizei verwendet, teilte das Innenministerium am Donnerstag in München mit. Die Resultate würden aber „nicht für polizeiliche Zwecke genutzt“, sondern nur zur „internen Prüfung der Anwendung“. Zunächst hatte der Bayerische Rundfunk (BR) berichtet.
Um die „Verfahrensübergreifende Recherche- und Analyseplattform“ (VeRA) bei Ermittlungen regulär nutzen zu können, will die Staatsregierung eigentlich eine Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes auf den Weg bringen. Zuletzt war dazu aber noch kein Entwurf vorgelegt worden. Für den Testbetrieb sei das nach Ansicht des Innenministeriums auch nicht nötig, sagte ein Sprecher. Das bayerische Datenschutzgesetz reiche aus.
Dem BR-Bericht zufolge wusste Bayerns Datenschutzbeauftragter Thomas Petri zunächst nichts von dem Testbetrieb. Er habe zudem Zweifel, dass es dafür eine ausreichende rechtliche Grundlage gebe: Schwierig werde es zum Beispiel, wenn die Polizei durch die Tests Hinweise auf Straftaten erhalte. „Wenn das der Fall ist, dann unterliegt die Polizei dem sogenannten Legalitätsprinzip“, sagte Petri dem BR. „Das heißt, sie muss diesen Straftaten auch nachgehen. Und dann wird der Testbetrieb zum veritablen rechtlichen Problem, weil die Polizei ja eigentlich nicht die Rechtsgrundlage hat, VeRA zu betreiben.“
Vom Innenministerium hieß es dagegen, Petri sei schon im März „in einem persönlichen Gespräch über die laufende Testphase mit Echtdaten informiert“ worden. Ein Sprecher des bayerischen Landeskriminalamts betonte, die Behörde habe Petri damals auch angeboten, eine datenschutzrechtliche Dokumentation zum Testeinsatz zu übermitteln. Der Datenschutzbeauftragte habe diese aber erst am 24. November angefordert.
Auf Nachfrage erklärte Petri gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Ich möchte nicht völlig ausschließen, dass der LKA-Präsident in einem persönlichen Gespräch mit mir den vom LKA geplanten Testbetrieb erwähnt hat. Aussagekräftige Unterlagen dazu liegen mir allerdings nicht vor.“ Vom konkreten Testbetrieb mit „Echtdaten“ habe er erst vom BR erfahren und daher nun eine Prüfung eingeleitet.
Nach Angaben des Innenministeriums gibt es ein eigenes Testsystem im Landeskriminalamt und ein Konzept dafür, wer dort darauf zugreifen könne. Einige wenige Mitarbeiter des Herstellers würden vor Ort am System arbeiten, aus der Ferne hätten sie aber keinen Zugriff.
Datenschützer hatten im Vorfeld der Beschaffung die Sorge geäußert, dass durch das Programm des umstrittenen US-Herstellers Palantir sensible Daten abgezweigt werden könnten. Das Unternehmen war in der Vergangenheit von der CIA finanziert worden und zählte den Geheimdienst auch zu seinen Kunden. Eine Überprüfung des Quellcodes durch das Fraunhofer-Institut für Sichere Informationstechnologie vor dem Testeinsatz ergab aber keine Auffälligkeiten.
Die Software soll den bayerischen Ermittlern helfen, verschiedene Datentöpfe der Polizei gleichzeitig auszulesen und Verknüpfungen herzustellen. In Hessen und Nordrhein-Westfalen sind ähnliche Programme der Firma schon im Einsatz. Das Bundesinnenministerium hatte eine Verwendung in Bundesbehörden im Sommer ebenso wie andere Länder abgelehnt – trotz einer eigens dafür von Bayern mit ausgehandelten Kaufoption.
Die Union plante deshalb, am Freitag mit einem Antrag im Bundestag einen neuen Anlauf zu nehmen. Die Abgeordneten sollen darüber abstimmen, ob das Bundesinnenministerium zur Genehmigung der Beschaffung und Verwendung der Software zum Beispiel bei Zoll und Bundeskriminalamt aufgefordert werden soll. Auch die AfD-Fraktion hat einen entsprechenden Antrag eingereicht, über den am Freitag abgestimmt werden soll.
Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) kann die Aufregung nicht verstehen: „Typisch deutsch: Einmal mehr soll der Datenschutz als Feigenblatt für Zukunftsverweigerung herhalten. Statt digitale Innovationen zum Wohle aller einzusetzen, frönt man sorgenvoll der Bürokratie und lässt im Zweifel sogar lieber Kriminellen freien Lauf.“ Bayern mache da nicht mehr mit.
Stand: 08.12.2025
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von Newslettern und Werbung nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Meine Einwilligung umfasst zudem die Verarbeitung meiner E-Mail-Adresse und Telefonnummer für den Datenabgleich zu Marketingzwecken mit ausgewählten Werbepartnern wie z.B. LinkedIN, Google und Meta. Hierfür darf die Vogel Communications Group die genannten Daten gehasht an Werbepartner übermitteln, die diese Daten dann nutzen, um feststellen zu können, ob ich ebenfalls Mitglied auf den besagten Werbepartnerportalen bin. Die Vogel Communications Group nutzt diese Funktion zu Zwecken des Retargeting (Upselling, Crossselling und Kundenbindung), der Generierung von sog. Lookalike Audiences zur Neukundengewinnung und als Ausschlussgrundlage für laufende Werbekampagnen. Weitere Informationen kann ich dem Abschnitt „Datenabgleich zu Marketingzwecken“ in der Datenschutzerklärung entnehmen.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden. Dies gilt nicht für den Datenabgleich zu Marketingzwecken.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://contact.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung.