Geänderte Regelungen Bayern senkt Hürden für neue Mobilfunkmasten

Quelle: dpa

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Der Freistaat Bayern hat seine Regelungen zum Aufstellen von Funkmasten geändert. Werden die Regeln noch vom Landtag angenommen, könnte das den Wirtschaftsstandort stärken.

Durch die geänderten Regelungen soll das Mobilfunknetz in Bayern flächendeckend ausgebaut werden und so den Wirtschaftsstandort stärken
Durch die geänderten Regelungen soll das Mobilfunknetz in Bayern flächendeckend ausgebaut werden und so den Wirtschaftsstandort stärken
(© RapidEye – Getty Images via Canva.com)

Bayern senkt die Hürden für die Aufstellung neuer Mobilfunkmasten. Außerhalb von Ortschaften entfallen die bisherigen Mindestabstandsregelungen. Zudem sollen künftig mehr Masten ohne Baugenehmigung errichtet werden können: außerhalb von Ortschaften bis zu einer Höhe von 20 Metern (bisher 15 Meter), im Innenbereich bis zu einer Höhe von 15 Metern (bisher 10 Meter). Das teilte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) nach einem Kabinettsbeschluss mit. Mit dieser Änderung der Bauordnung setzt die Staatsregierung eine Ankündigung aus dem Herbst um. Endgültig müssen die neuen Regeln noch vom Landtag gebilligt werden.

„Wir sind uns einig: Der Ausbau des Mobilfunknetzes in Bayern muss beschleunigt und vereinfacht werden“, sagte Bernreiter. „Wir brauchen einen flächendeckenden und beschleunigten Ausbau des Mobilfunks.“ Dass der Mobilfunk überall im Freistaat einwandfrei funktioniere, sei für den Wirtschaftsstandort Bayern und für die Sicherheit und die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger unverzichtbar.

Eine Baugenehmigung ist künftig grundsätzlich nicht mehr für temporäre Masten nötig, wenn diese für maximal zwei Jahre aufgestellt werden. „Damit wollen wir erreichen, dass bestehende Versorgungslücken im Mobilfunknetz schnell und unbürokratisch geschlossen werden“, sagte Bernreiter. Für Masten, für die es auch weiter eine Baugenehmigung braucht, wird nach seinen Worten eine „Genehmigungsfiktion“ eingeführt: „Das heißt, dass ein Mast automatisch sechs Monate nach Einreichung der Unterlagen als genehmigt gilt, wenn bis dahin keine Genehmigung erteilt ist.“ Ohnehin sollten alle Baugenehmigungsverfahren beschleunigt werden.

„Die Änderungen dienen der Beschleunigung und Vereinfachung des Verfahrens“, sagte Bernreiter. „Abstriche bei der Sicherheit gibt es allerdings nicht, darauf bestehen wir.“ Auch bei genehmigungsfreien Masten seien die Betreiber verantwortlich dafür, dass alle rechtlichen Vorgaben eingehalten würden, betonte der Minister. Als Beispiele nannte er den Brandschutz und die Standsicherheit.

Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) warf den Netzbetreibern – wie schon am Vortag – eine lückenhafte Versorgung vor. Sie erfüllten im Freistaat die Auflagen der Bundesnetzagentur nicht. Die Behörde – die selbst zu lange „Schönrechnerei“ betrieben habe – müsse deshalb jetzt Strafzahlungen prüfen, forderte er.

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