Schlag auf Schlag. Stefan Krebs, CIO des Landes Baden-Württemberg, konkretisiert zunehmend die vor ihm liegenden Aufgaben. Nach seinem Interview in eGovernment Computing hat Krebs dies nun auch in einem ersten Zwischenbericht vor dem Landeskabinett getan.
Baden-Württembergs CIO Stefan Krebs plant die zügige Einführung der eAkte
(Bild: Innenministerium Baden-Württemberg)
Dazu Ministerialdirektor Stefan Krebs: „Das Großprojekt IT-Neuordnung nimmt viel Raum in meiner täglichen Arbeit ein. Wir treiben den Bündelungsprozess von IT-Aufgaben samt Übergang von zugehörigem Personal und der notwendigen Technik an die BITBW konsequent und gleichzeitig mit dem notwendigen Augenmaß voran.“
Die Landesverwaltung verfüge zwar über gute und etablierte IT-Strukturen sowie kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den verschiedenen ITBereichen. Jedoch sei kaum ein Bereich so dynamisch wie die Informationstechnologie.
Daher gibt es vieles, das angepackt werden muss - ich freue mich über die täglich neuen Herausforderungen“, resümierte Ministerialdirektor Stefan Krebs mit Blick auf die ersten 100 Tage im Amt als Beauftragter der Landesregierung für Informationstechnologie.
Ziel der IT-Neuordnung ist es, Entwicklung, Betrieb und Pflege der über viele Jahre gewachsenen und auf viele Dienststellen verteilten IT der Landesverwaltung zu bündeln und zu vereinheitlichen. Die Nutzung von Synergien soll eine zukunftsfähige, sichere und gleichzeitig wirtschaftliche IT-Infrastruktur sicherstellen. Hierzu wurde am 1. Juli 2015 die Landesoberbehörde IT Baden-Württemberg (BITBW) als leistungsfähiger zentraler IT-Dienstleister für die Landesverwaltung errichtet.
Nach dem Jahreswechsel würden beispielsweise 25.000 elektronische Postfächer der Finanzverwaltung ins zentrale Rechenzentrum der BITBW umziehen. Stefan Krebs unterstrich, dass es wichtig sei, bei der Neugestaltung der IT-Landschaft systematisch und strategisch vorzugehen. Die übergeordneten Ziele für die IT der Landesverwaltung will der Landes-CIO in einer IT-Strategie festschreiben.
Ein zentrales Ziel ist die Einführung einer landesweit einheitlichen elektronischen Akte (eAkte). „Die Einführung der eAkte ist ein entscheidender Schritt, der uns zahlreiche Möglichkeiten und Chancen eröffnet“, erklärte Stefan Krebs, „erst wenn Daten und Informationen in elektronischer Form vorliegen, können diese automatisiert verarbeitet und für eGovernment-Dienste genutzt werden. Durchgehend medienbruchfreie elektronische Verwaltungsverfahren funktionieren nur mit einer elektronischen Akte.“
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Stand vom 30.10.2020
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