E-Gesetzgebung Auf dem Weg zum medienbruchfreien Gesetzgebungsprozess
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Ziel der E-Gesetzgebung ist es, das Gesetzgebungsverfahren vollständig digital, medienbruchfrei und interoperabel zu gestalten. Um die Gesetzgebungsarbeit zu vereinfachen und dem Regelungsbedarf zügig zu entsprechen, hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat zwei digitale Anwendungen veröffentlicht.

Die E-Gesetzgebung soll das Gesetzgebungsverfahren des Bundes vollständig digital abbilden und so eine zeitgemäße und zukunftssichere Gesetzgebungsarbeit in der sicheren Umgebung der Netze des Bundes ermöglichen. Die dazu bereitgestellten elektronischen Arbeitshilfen für den Gesetzgebungsprozess und der Datenaustauschstandard LegalDocML.de für Rechtssetzungsdokumente erleichtern zukünftig die Arbeit von Akteurinnen und Akteuren im Gesetzgebungsprozess. Beide Elemente sind ab sofort auf der in den Netzen des Bundes gehosteten Plattform E-Gesetzgebung verfügbar, die zukünftig den gesamten Rechtsetzungskreislauf begleiten soll.
Digitale Bereitstellung von Arbeitshilfen
Gesetzgebungsverfahren sind mehrstufige, komplexe Prozesse, die zahlreichen Regularien unterliegen und eine Vielzahl von Kontextinformationen benötigen. Dies wird auch daran deutlich, dass auf Bundesebene eine Reihe von Handreichungen – bislang in Form von Word- oder PDF-Dokumenten – existierte. Sie richten sich an Rechtsetzungsreferentinnen und -referenten bei der Erarbeitung von Regelungsentwürfen, z. B. bei der Durchführung einer Gesetzesfolgenabschätzung.
Die E-Gesetzgebung bündelt ab jetzt diese Angebote und stellt ressortübergreifende Informationen und Prüfinstrumente zur Rechtsetzung kontextsensitiv und interaktiv bereit. Beteiligte haben damit einen schnelleren und gezielteren Zugriff auf die notwendigen Informationen, wodurch ihnen mehr Zeit für fachliche Überlegungen bleibt.
Zu den verfügbaren Unterstützungsangeboten zählt die Arbeitshilfenbibliothek (BIB), der elektronische Verfahrensassistent im Rechtsetzungsprozess (eViR), die elektronische Vorbereitung von Regelungsentwürfen (eVoR) sowie die elektronische Gesetzesfolgenabschätzung (eGFA).
Die BIB stellt alle ressortübergreifend gültigen Arbeitshilfen zum Rechtsetzungsverfahren des Bundes zentral zur Verfügung. Umfassende Informationen zu jedem Schritt im Rechtsetzungsverfahren – für Gesetzesinitiativen der Bundesregierung, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften – bietet eViR, während eVoR bei der Erarbeitung und strukturierten Erfassung von Eckpunkten einer Regelung unterstützt. Die eGFA ermöglicht die Durchführung der Folgenabschätzung entsprechend den Vorgaben der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien in einer integrierten Anwendung. Die unterschiedlichen Arbeitshilfen und Leitfäden, die bisher hierfür zur Verfügung standen, wurden in dreizehn thematischen Modulen digital umgesetzt. Damit bietet die eGFA nun die Möglichkeit, die verschiedenen Prüfungen Schritt für Schritt konsistent durchzuführen, z. B. zur Ermittlung und Darstellung des Erfüllungsaufwandes.
Die Angebote der Plattform werden im Rahmen der agilen Entwicklung der E-Gesetzgebung kontinuierlich ergänzt, aktualisiert und gemeinsam mit Nutzerinnen und Nutzern weiterentwickelt.
Datenaustauschstandard
LegalDocML.de deckt sämtliche Schritte des legislativen Kreislaufes ab: Vom Entwurf über die Verkündung bis zur Konsolidierung und dokumentarischen Erschließung von Rechtsetzungsdokumenten ermöglicht der Standard die semantische und strukturelle Auszeichnung von Dokumenten der Bundesrechtsetzung.
Dies ermöglicht einen vollständig digitalen, medienbruchfreien und interoperablen Austausch zwischen den am Rechtsetzungsprozess beteiligten Akteurinnen und Akteuren. Systematisch werden dabei sämtliche Informationen eines Rechtsetzungsdokuments erfasst: seine rechtsförmlichen Inhalte ebenso wie Strukturen und zugehörige Metadaten.
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