E-Gesetzgebung

Auf dem Weg zum medienbruchfreien Gesetzgebungsprozess

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So können mit LegalDocML.de beispielsweise sämtliche Versionen eines Dokumentes eindeutig referenziert werden. Ebenso ist die Erzeugung vollständig maschinenlesbarer Änderungsbefehle Bestandteil, mithilfe derer eine automatisierte Konsolidierung von Gesetzen erzielbar ist. Der Standard ermöglicht darüber hinaus eine automatisierte Prüfung vorliegender Texte auf die Einhaltung eminenter rechtsförmlicher Vorgaben wie etwa denen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit (HdR), wobei im Fehlerfall Abweichungen inklusive ihrer jeweiligen Dokumentposition und -begründung konkret zurückgemeldet werden. Auch die aufgrund einer hohen Interdependenz aller beteiligten Dokumente sehr komplexe Materie der Regelung von Geltungszeiten wird in der Änderungsrechtsetzung vollständig abgedeckt. Auf diese Weise könnte etwa eine maschinelle Unterstützung den Anwenderinnen und Anwendern helfen, widersprüchliche Inkrafttretensregelungen zu identifizieren. In einer ersten praktischen Anwendung ist der Standard bereits integral im Editor der E-Gesetzgebung verankert.

Bereitstellung als Open Source

Durch die Veröffentlichung auf „Open CoDE“, der gemeinsamen Plattform der Öffentlichen Verwaltung für den Austausch von Open-Source-Software, leistet die E-Gesetzgebung einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der digitalen Souveränität Deutschlands. Ziel ist es, erhöhte Transparenz für die breite Öffentlichkeit zu schaffen und eine Nachnutzbarkeit zu gewährleisten. Zum jetzigen Zeitpunkt gewährt das Repository der E-Gesetzgebung Einblick in den Programmcode mit dem Stand von April 2022 sowie in die zugehörigen Arbeitshilfen. Auch der Standard LegalDocML.de soll demnächst auf Open CoDE veröffentlicht werden.

Weitere Informationen

Die IT-Maßnahme E-Gesetzgebung ist Teil der IT-Dienstekonsolidierung Bund. Sie wird federführend durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat umgesetzt. Weitere Informationen finden Sie auf der Plattform der E-Gesetzgebung im Internet:

Plattform der E-Gesetzgebung

und auf gitlab:

gitlab: E-Gesetzgebung

Auf der nächsten Seite: Interview mit Hannes Kühn, Leiter des NKR-Sekretariats im Bundesministerium der Justiz, und Dr. Stefan Bauernfeind, Leiter des Referats „Nachhaltige Entwicklung“ im Bundeskanzleramt

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