Pläne der Bundesregierung Zwischenbilanz und Ausblick zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Autor Susanne Ehneß |

Welche Chancen die Digitalisierung im Healthcare-Bereich bietet und welche Vorhaben bereits realisiert wurden, hat die Bundesregierung erläutert.

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Das eHealth-Gesetz hat Vorgaben für den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen und die Einführung nutzbringender digitaler Anwendungen geschaffen
Das eHealth-Gesetz hat Vorgaben für den Aufbau einer sicheren Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen und die Einführung nutzbringender digitaler Anwendungen geschaffen
(© Elnur - stock.adobe.com)

Die FDP-Fraktion hat sich im Rahmen einer kleinen Anfrage über die anstehenden Vorhaben im Gesundheitssektor informiert. Dabei bezieht sich die Anfrage grundlegend auf das Jahresgutachten 2017/2018 des Sachverständigenrates. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass die gesundheitspolitischen Reformempfehlungen des Sachverständigenrates grundsätzlich geteilt werden. Als zentrale Punkte zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung nenne das Gutachten des Sachverständigenrates

  • die Ausweitung der sektorenübergreifenden Versorgung,
  • notwendige Strukturreformen im Krankenhausbereich und
  • den Ausbau der Digitalisierung des Gesundheitswesens für eine bessere Versorgungsqualität.

„Hierzu ist festzustellen, dass mit zahlreichen Maßnahmen in den letzten Jahren genau diese Aspekte zur Weiterentwicklung des Gesundheitswesens adressiert wurden. Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD für die 19. Legislaturperiode macht deutlich, dass die genannten Themen auf dem Weg der weiteren Modernisierung des Gesundheitswesens eine zentrale Rolle einnehmen“, wird vonseiten der Koalition betont.

Bürokratieabbau

Bei den von der Koalition geplanten Reformen werde analysiert, „inwiefern durch gezielte Maßnahmen Bürokratie abgebaut und Abläufe der medizinischen und pflegerischen Versorgung optimiert werden können“.

Neben Aussagen zu demographischer Entwicklung, Bürgerpauschale, Sozialversicherungsbeiträgen, Krankenhausfinanzierung, Patientensteuerung, Landarztquote sowie Gentechnik (die vollständige Antwort finden Sie online HIER) gibt es auch Hinweise, wie die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranschreiten und genutzt werden soll:

Sektorübergreifende Zusammenarbeit

Im Gesundheits- und Pflegebereich soll die sektorübergreifende Zusammenarbeit gestärkt werden. Um diesen Ansatz zu pushen, soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter Einbeziehung der Regierungsfraktionen eingerichtet werden. „Diese Arbeitsgruppe soll Vorschläge für die Weiterentwicklung zu einer sektorenübergreifenden Versorgung des stationären und ambulanten Systems im Hinblick auf Bedarfsplanung, Zulassung, Honorierung, Kodierung, Dokumentation, Kooperation der Gesundheitsberufe und Qualitätssicherung unter Berücksichtigung der telematischen Infrastruktur bis 2020 vorlegen“, heißt es dazu. Auf Grundlage dieser Vorschläge werde die Bundesregierung dann über konkrete Maßnahmen entscheiden.

Telemedizin & Co.

Die Bundesregierung teilt die Empfehlung des Sachverständigenrates, die Innovationsoffenheit im Gesundheitswesen insbesondere für Telemedizin und digitale Technologien weiter zu verbessern. „Mit der Einführung des Innovationsfonds werden seit 2016 jährlich 225 Millionen Euro zur Förderung innovativer Versorgungsformen und 75 Millionen Euro für Vorhaben der praxisnahen Versorgungsforschung bereitgestellt“, beschreibt die Regierung den finanziellen Rahmen. In vielen der bisher geförderten Projekte spielten digitale Elemente eine Rolle: So würden in vielen Projekten beispielsweise

  • elektronische Patienten- und Fallakten,
  • Online-Videokonferenzen oder
  • Apps

eingesetzt, um einen reibungslosen Ablauf in der Zusammenarbeit von Haus- und Fachärzten, von unterschiedlichen Versorgungssektoren und Berufsgruppen zu gewährleisten und die Einbindung der Patienten zu verbessern. „Der Koalitionsvertrag sieht eine Fortführung des Innovationsfonds über das Jahr 2019 hinaus mit einer jährlichen Fördersumme von 200 Millionen Euro vor“, lautet die Planung.

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