Initiative für interoperable Verwaltungsservices
Wer darf am Deutschland-Stack andocken?

Von Johannes Kapfer 2 min Lesedauer

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Mittelständische Softwarehäuser sollen ihre Fachverfahren über offene Standards an den Deutschland-Stack anbinden. Darauf zielt eine Kooperationsvereinbarung, die das Bundesdigitalministerium Ende Juli mit dem Verband DATABUND geschlossen hat. Der Erfurter E-Akte-Anbieter PDV gehört zu den ersten Mitzeichnern.

Der Deutschland-Stack ist so konzipiert, dass verschiedene Schnittstellen nahtlos ineinandergreifen und ein großes Ganzes ergeben.(Bild:  Gemini / KI-generiert)
Der Deutschland-Stack ist so konzipiert, dass verschiedene Schnittstellen nahtlos ineinandergreifen und ein großes Ganzes ergeben.
(Bild: Gemini / KI-generiert)

Die PDV GmbH hat sich der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und dem Branchenverband DATABUND angeschlossen. Bundesdigitalminister Karsten Wildberger und DATABUND-Vorstandsvorsitzender Sirko Scheffler unterzeichneten das Papier zur Initiative für interoperable Verwaltungsservices am 30. Juli 2026 in Berlin. Die als Mittelstandsinitiative angekündigte Vereinbarung soll mittelständische IT-Anbieter systematisch in Digitalisierungsvorhaben des Bundes einbinden; weitere Unternehmen und Verbände können mitzeichnen, ein digitales Verfahren dafür ist angekündigt.

Fünf Basisdienste entscheiden über Anschlussfähigkeit

Für Softwarehäuser hängt viel davon ab, wie ihre Fachverfahren an den Deutschland-Stack andocken. Der IT-Planungsrat legte dessen Plattformkern im Beschluss 2026/03 auf fünf Basisdienste fest: Identität und Vertrauen mit BundID und EUDI-Wallet, Postfach und Interaktion über ZaPuK, Datenaustausch via FIT-Connect, Datenabruf nach dem Once-Only-Prinzip über NOOTS sowie Zahlungsabwicklung mit ZBDS und ePayBL. Bund und Länder haben zugesagt, ihre Systeme daran anzubinden. Anbieter ohne derartige Schnittstelle riskieren, aus dem Markt zu fallen.

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