Definitionen Was ist ein Bürgerkonto?

Autor / Redakteur: zeroshope / Manfred Klein

Das Bürgerkonto geht auf die eID-Strategie zurück, die der IT-Planungsrat 2013 verabschiedete. Die Umsetzung erfolgte über das OZG. Das Konto ermöglicht es Bürgern und Unternehmen, gebündelt möglichst viele staatliche Online-Dienste zu nutzen.

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Bürgerkonto – der Schlüssel zum eGovernment
Bürgerkonto – der Schlüssel zum eGovernment
(© aga7ta – Fotolia)

Im Herbst 2013 verabschiedete der IT-Planungsrat die „Gesamtstrategie für den Einsatz elektronischer Identifizierungs- und Signaturverfahren im E-Government“, die in Ihrer Kurzform als „eID-Strategie“ bekannt ist. Im Rahmen der Arbeit wertete der Planungsrat verschiedene Berichte von Bund und Ländern über deren Erfahrungen mit Bürger- bzw. Servicekonten aus. Die entsprechenden Verwaltungen berichteten, dass sie verstärkt solche Angebote bereitstellten, um Bürgern und Unternehmen den Zugang zu ihren Online-Diensten zu vereinfachen. Sie hätten damit ausgesprochen positive Erfahrungen gemacht.

Das Bürger- und Unternehmenskonto wird beschlossen

Der IT-Planungsrat beschloss deshalb ein „interoperables Bürger- und Unternehmenskonto“. Bereits bestehende Bürgerkonten sollten in entersprechender Weise umgewandelt werden. „Interoperabel“ bedeutet dabei, dass ein Bürgerkonto für die Online-Dienste sämtlicher Behörden von Bund und Ländern verwendet werden kann. Bürger und Unternehmen soll nicht in der Pflicht stehen, für jede Verwaltung ein eigenes Konto zu eröffnen.

Die rechtliche Umsetzung erfolgte über § 3 des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG). Bürgerkonten werden hier als Nutzerkonten definiert, um deutlich zu machen, dass auch Unternehmen das Angebot nutzen können. Der Zugang zu den Verwaltungsleistungen muss laut OZG „barriere- und medienbruchfrei“ sein. Damit ist gemeint, dass ein Konto für alle Verwaltungen dient.

Der Hintergedanke hinter dem Bürgerkonto: vereinfachte Identifizierung

Wer online Verwaltungsdienste in Anspruch nehmen wollte, musste sich vor den Bürgerkonten für jeden Service einzeln identifizieren. Dies war aufwendig und zeitintensiv. Das Konto hat dieses Problem gelöst: Nutzer müssen sich nur für die Einrichtung des kostenlosen Kontos identifizieren. Dieses wird für die Online-Dienste verwendet. Der Zwang zu weiteren Identifizierungen entfällt auf diese Weise.

Für die Bürgerkonten gibt es zwei Identifizierungsebenen. Nutzer können sich erstens nur mit Benutzername und Passwort registrieren. Der Großteil der Verwaltungsdienstleistungen steht in diesem Fall bereits offen. Zweitens ist aber auch eine Registrierung mittels Ausweises möglich, wenn dieser bereits im Scheckkartenformat vorliegt und einen Mikrochip mit den Identifizierungsdaten trägt (nPA). Alle persönlichen Daten werden in diesem Fall automatisch übernommen. Zudem sind sämtliche Online-Dienste freigeschaltet.

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