Definitionen Was ist Eigenwirtschaftlichkeit?
Der Begriff der Eigenwirtschaftlichkeit stammt aus dem Bereich öffentlicher Unternehmen. Inzwischen ist er aber deutlich weiter verbreitet. Hinter dem Begriff verbirgt sich die Forderung, nach der der Parität von Einnahmen und Ausgaben eines Leistungserbringers.
Anbieter zum Thema

Die öffentliche Hand verfügt grundsätzlich über zwei Einnahmemöglichkeiten: Erstens erhebt sie Steuern und sonstige Abgaben (beispielsweise für die Sozialversicherungen). Zweitens kann sie Entgelte für bestimmte Leistungen verlangen. Wer die öffentlichen Verkehrsmittel nutzt, muss beispielsweise eine Fahrkarte kaufen.
Der Begriff der Eigenwirtschaftlichkeit bezog sich ursprünglich auf solche öffentlichen Unternehmen, die ausschließlich zu bezahlende Leistungen erbringen. Reichen diese Einnahmen aus, um sämtliche Kosten zu decken, arbeitet das entsprechende Haus eigenwirtschaftlich.
Öffentliche „Misch-Unternehmen“, die kostenlose sowie kostenpflichtige Leistungen erbringen, konnten per Definition nicht eigenwirtschaftlich arbeiten. Dies traf beispielsweise auf Bürgerämter, Baubehörden oder Finanzämter zu. Inzwischen gilt: Reichen die durch erbrachte Leistungen erzielten Einnahmen aus, um alle Kosten zu decken, spricht man trotz des „Misch“-Charakters von eigenwirtschaftlicher Arbeit.
Eigenwirtschaftlichkeit: Die Weiterentwicklung des Begriffs
Obwohl der Begriff der Eigenwirtschaftlichkeit sogar mehrfach in Gesetzen auftaucht (beispielsweise § 8 Abs. 4 im PersonenBeförderungsGesetz (PBefG), gibt es dennoch keine allgemeingültige Definition, sondern nur Fall bezogene Annäherungen – beispielsweise für den Verkehr oder öffentliche Energieversorger.
Nicht generell ist zum Beispiel geregelt, ob staatliche Zuschüsse als Einnahmen eingerechnet werden dürfen. Der Staat selbst kennt so gleich vier Formen von Eigenwirtschaftlichkeit:
- Finanziell (ohne Zuschüsse oder Ausgleichsleistungen)
- Bilanziell (mit Zuschüssen oder Ausgleichsleistungen)
- Kalkulatorisch (die reinen Erlöse genügen, um die Kosten zu decken)
- Gesamtwirtschaftlich (auf Basis der kalkulatorischen Eigenwirtschaftlichkeit werden zudem noch externe Effekte berücksichtigt – zum Beispiel Kosten durch Umweltbelastungen).
Der Mangel einer scharfen allgemeingültigen Definition hat dazu geführt, dass sich der Begriff weiterentwickelt hat und inzwischen auch Vorgänge aus der Privatwirtschaft umfasst. Den Übergang bildeten staatliche Hilfen für Arbeitslose auf den Weg in die Selbständigkeit. Diese sollten „eigenwirtschaftlich“ arbeiten können – also nicht dauerhaft auf die Unterstützungszahlungen angewiesen sein.
Private Unternehmen, die Tochterfirmen gründen, neue Filialen eröffnen oder zusätzliche Dienstleistungen erbringen, zielen ebenfalls auf eigenwirtschaftliche Arbeit auf. Was neu geschaffen wurde, muss mittel- und langfristig wenigstens so viele Einnahmen generieren wie es Kosten verursacht.
Eigenwirtschaftlichkeit als Bewertungskriterium
Die Eigenwirtschaftlichkeit ist zum beliebten Bewertungskriterium geworden, um die Effizienz bestimmter Ausgaben zu evaluieren. Das Marketing ist hierfür ein gutes Beispiel: Es muss mindestens eigenwirtschaftlich funktionieren – der Ertrag sollte wenigstens die Kosten für die Werbemaßnahmen decken.
(ID:46171544)