Definitionen Was ist das Subsidaritätsprinzip?
Das Subsidiaritätsprinzip sieht vor, dass eine bestimmte Aufgabe nach Möglichkeit auf einer unteren Ebene oder von der kleinsten Einheit wahrgenommen wird. Erst wenn die Aufgabe dort nicht gelöst werden kann, wird die nächsthöhere Ebene tätig.
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Der Begriff „Subsidiarität“ leitet sich ab von dem lateinischen Wort „subsidium“ für Hilfe, Unterstützung, Reserve. Erste Ideen zum Subsidiaritätsprinzip finden sich bereits in der Antike bei Aristoteles, wurden dann im Mittelalter weiterentwickelt von Thomas von Aquin, nach der Reformation von den Calvinisten aufgenommen und flossen schließlich in die katholische Soziallehre und in die Staatstheorie ein. Unabhängig von kirchlichen, politischen, wirtschaftlichen oder sonstigen Bereichen soll das Subsidiaritätsprinzip verhindern, dass der Einzelne als Individuum übergangen wird und sich eine zu starke Macht zentralistisch etabliert.
Das Subsidiaritätsprinzip in der Politik
Das Subsidiaritätsprinzip gilt vor allem in föderalen Staaten wie der Schweiz und Deutschland, aber auch in Staatengemeinschaften wie der Europäischen Union als bedeutendes Handlungskonzept. So darf zum Beispiel die EU nur in Aktion treten, wenn bestimmte Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedsländern nicht greifen und politische Ziele besser auf der (höheren) Ebene der Gemeinschaft erreicht werden können.
Gleiches gilt in Deutschland zum Beispiel für die kommunale Selbstverwaltung. Hierzu heißt es im Grundgesetz unter Artikel 28 Absatz II: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ Dabei sind die beiden Begriffe „der örtlichen Gemeinschaft“ und „im Rahmen der Gesetze“ wichtig, weil sie das Subsidiaritätsprinzip deutlich machen. Die Kommunen dürfen ihre örtlichen Angelegenheiten insoweit eigenständig regeln, als dies nicht durch übergeordnete Landes- und Bundesgesetze bereits auf andere Art und Weise vorgegeben ist.
Subsidiarität im Rechtswesen
Das Subsidiaritätsprinzip spielt auch im Strafrecht eine bedeutende Rolle. So wird ein bestimmter Straftatbestand dann nicht berücksichtigt, wenn dieser durch einen anderen, spezielleren Straftatbestand bereits erfüllt ist. In einem solchen Fall wird der Täter also nicht für zwei verschiedene Vergehen bestraft. Begeht zum Beispiel jemand einen versuchten Totschlag, bringt sein Opfer später jedoch tatsächlich um, wird er für den Versuch nicht verurteilt.
Subsidiaritätsprinzip und soziale Marktwirtschaft
Auch in der sozialen Marktwirtschaft kommt das Subsidiaritätsprinzip zum Tragen. Hier wird staatliche Hilfe nur für Menschen gewährt, die nicht in der Lage sind, selbst für ihren Lebensunterhalt aufzukommen. Zu den bekanntesten Beispielen gehören in Deutschland Zahlungen im Rahmen der Hartz IV-Gesetze oder die Unterstützung von Studenten durch BAföG.
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