In der vergangenen Woche fand eine öffentliche Anhörung des Rechtsausschusses statt, in der über den Bürokratieabbau und das damit verbundene Bürokratieentlastungsgesetz debattiert wurde. Die Experten äußerten dabei grundsätzliche Unterstützung für die genannten Initiativen, fordern jedoch mehr Ambitionen.
Laut NKR-Jahresbericht beläuft sich der Erfüllungsaufwand für Deutschlands Bürokratie auf 9,3 Mrd. Euro jährlich und 23,7 Mrd. Euro einmalig.
(Bild: Aliaksandr Marko – stock.adobe.com)
Vergangene Woche kam der Rechtsausschuss in einer öffentlichen Anhörung zusammen, um über den Bürokratieabbau zu debattieren. Auf der Agenda standen ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion sowie ein Sonderbericht der Bundesregierung zu diesem Thema.
Die meisten Experten begrüßten grundsätzlich Initiativen, die eine Reduzierung der Bürokratie und eine verbesserte Rechtssetzung in Aussicht stellen. Eva Bruch von der PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH nannte verschiedene Ansatzpunkte, um die Bürokratiebelastung weiter zu verringern, darunter eine Registermodernisierung und die Einführung einer „Once-only-Regelung“.
Professor Nicolai Dose von der Universität Duisburg-Essen hob hingegen die Potenziale von Digital- und Praxischecks hervor und betonte die Bedeutung des im Aufbau befindlichen „Zentrum für Legistik“. Es bestehe damit die Chance, „nachhaltige Erfolge zu generieren“. So könnten in einer frühen Phase von Referentenentwürfen Qualitätsverbesserung erzielt werden. Auch Professor Hermann Hill von der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer sah großes Potenzial bei der Gesetzgebung: Mit Blick auf die Verwaltung seien Vollzugs- und Digitalisierungstauglichkeit in den Fokus zu nehmen. „Verwaltung kann auch ein Treiber für Bürokratieabbau sein“, erklärte er.
Das Thema drängt, das wird deutlich: Die Bürokratiebelastung sei inzwischen das „Top-Thema“ für die Unternehmen, so Rainer Kambeck von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK). Er drängt darauf, dass die tatsächlichen Kosten, also die Zeit, die Unternehmer für bürokratische Prozesse aufwenden müssen, stärker zu berücksichtigen. Auch laut Markus Pfeifer, Zentralverband des Deutschen Handwerks, habe die Bürokratie für die Betriebe „ein kritisches Maß“ erreicht. Ihre Zukunftsfähigkeit sei gefährdet. Der Entwurf des BEG IV bliebe jedoch hinter den Möglichkeiten und dem Notwendigen zurück.
Jana Wömpner vom Deutschen Gewerkschaftsbund warnt allerdings, dass es keine als Bürokratieabbau verschleierte Deregulierung im Sinne eines Abbaus von Arbeitnehmerschutzrechten geben dürfe. So konzentriere sich die „One in, one out“-Regelung etwa zu sehr auf die Belastung der Unternehmen und erhebe nicht die gesamtgesellschaftlichen Kosten einer Nicht-Regulierung sowie den Nutzen einer Regulierung für das Gemeinwohl oder den Umwelt- und Klimaschutz. „Das ist eine vermeintlich objektive und deswegen angeblich neutrale und nüchtern erscheinende Verschiebung des demokratischen Aushandlungsprozesses zugunsten der Arbeitgeber“, erklärte Wömpner.
Auch der Nationale Normenkontrollrat fordert in einer Stellungnahme „noch ambitioniertere Initiativen“. „Neben der Arbeit an konkreten Erleichterungen im Bestandsrecht sollte die generelle Herangehensweise an die Gesetzgebung angepasst werden. Darüber hinaus muss die Bürokratiebremse ‚One in, one out‘ unbedingt geschärft werden“, so NKR-Vorsitzender Lutz Goebel. „Wir schlagen vor, alle solche Kostenarten aufzunehmen, die bisher außen vor bleiben und nicht kompensiert werden: EU-Regelungen, Umstellungsaufwände sowie die Kosten für Behörden, Bürgerinnen und Bürger. Außerdem müssen Praktiker und Vollzugsexperten frühzeitig und intensiv bei der Erstellung neuer Gesetze einbezogen werden. Praxischecks sollten der neue Standard in der Gesetzgebung sein. Nur so kommen am Ende praxistaugliche und digitalisierungsfähige Regeln raus.“ Damit stimmt der NKR vielen Vorschlägen zu, die während der Anhörung fielen.
Stand: 08.12.2025
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Bürokratieabbau sei eine verbindliche Daueraufgabe, die systematisch angegangen werden müsse, erklärt Goebel weiter. „Nur so kann die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erhalten und das Zutrauen der Bevölkerung in den Staat und seine demokratischen Institutionen gestärkt werden.“