Kassensicherungsverordnung TSE-Pflicht gilt auch für kommunale Kassen

Autor Julia Mutzbauer

Seit Ende März 2021 sind alle Unternehmen gesetzlich verpflichtet, Registrierkassen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen bestätigt jetzt, dass diese Pflicht auch für kommunale Kassen besteht.

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Auch kommunale Kassensysteme müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein
Auch kommunale Kassensysteme müssen mit einer technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein
(© MQ-Illustrations – stock.adobe.com)

Wie der kommunale IT-Dienstleisters EDV Ermtraud informiert, wurde einem Anwender in Nordrhein-Westfalen durch ein Finanzamtsschreiben bescheinigt, dass das Gesetz zum Schutz vor Manipulation an digitalen Kassendaten auch für Kommunen gilt. Somit benötigen auch öffentliche Kassensysteme eine TSE.

Wie funktioniert die TSE?

Mithilfe der TSE soll verhindert werden, dass die Aufzeichnungen eines Kassensystems nachträglich geändert oder gelöscht werden. Dazu werden alle Transaktionen wie Leistungsabrechnung, Gebührenzahlung und Storno automatisch im Hintergrund in einer Kettenstruktur (nach Blockchain-Prinzip) gespeichert. Diese Daten werden dann von den Steuerprüfern ausgelesen.

Der IT-Dienstleister bietet dazu einen TSE-Stick an. Nach eigenen Angaben sind diese vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert und werden netzwerkgebunden genutzt, so dass sich mehrere Kassen gemeinsam einen Stick teilen können. Wie der Anbieter erklärt, sei damit die Verwaltung unabhängig von Cloud-Lösungen, die zu Verbindungsabbrüchen führen könnten. Zudem wird die USB-Lösung fern der Kassengeräte installiert und ist im Prüfungsfall zentral verfügbar.

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