Definitionen Was ist eine TSE?

Redakteur: Julia Mutzbauer

Nach der Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) müssen alle Kassensysteme in Deutschland mit einer zertifizierten Technischen Sicherungseinrichtung (TSE) ausgestattet werden. Dadurch sollen nachträgliche Manipulationen an Rechnungen verhindert werden.

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Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) dient zum Schutz vor nachträglichen Manipulationen an Rechnungen
Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) dient zum Schutz vor nachträglichen Manipulationen an Rechnungen
(© aga7ta – Fotolia)

Ursprünglich waren alle Betreiber von elektronischen Registrierkassen seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet, eine Technische Sicherungseinrichtung (TSE) zu integrieren. Da aber zu diesem Zeitpunkt noch keine TSE-Lösung zur Verfügung stand, hatte das Bundesfinanzministerium die Frist bis Ende September 2020 verlängert. Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie gab es sogar nochmals eine Verlängerung bis Ende März 2021.

Mit Hilfe der TSE werden alle Kassendaten verschlüsselt und mit einer elektronischen Signatur versehen. Dabei ist jede Signatur einmalig. So soll sichergestellt werden, dass im Nachhinein keine Änderungen vorgenommen werden können. Im Anschluss werden alle Transaktionen automatisch in einer Kettenstruktur (Blockchain-Prinzip) gespeichert.

Die TSE setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
  • Auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
  • Die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung (z. B. für Prüfungszwecke)

Verschiedene TSE-Lösungen

Die TSE kann sowohl mit einem herkömmlichen Datenträger, beispielsweise einer Speicherkarte oder einem USB-Stick, als auch mit einer Cloud-Lösung verwendet werden. Doch hier gehen die Meinungen auseinander. Viele Anbieter setzten auf eine USB-Lösung, da diese auch ohne Internetanbindung funktioniert. Im Gegensatz dazu empfehlen aber einige Hersteller eine Cloud-basierte Lösung, da diese in der Umsetzung einfacher und kostengünstiger sei.

Die Kassensicherungsverordnung gilt für alle Unternehmen, die Bargeld erhalten – also auch für Apotheken und Arztpraxen, die direkt Zahlungen entgegennehmen.

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