ePostbrief – mit De-Mail.de oder ePost.de Post springt auf De-Mail – ein bisschen jedenfalls

Redakteur: Manfred Klein

Noch im Dezember hatte es in Sachen De-Mail gekracht. Hatten doch die Deutsche Telekom und United Internet der Deutschen Post vorgeworfen, sie sabotiere seit Monaten durch missliebige Aktionen und intensive Lobbyarbeit die Vorbereitungen auf den eMail-Dienst De-Mail. Im aktuellen De-Mail-Newsletter kündigte Bundesinnenminister Thomas de Maizière nun an, dass sich die Deutsche Post doch um eine De-Mail-Akkreditierung bemühen wolle.

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Haben sich die Wogen also gelegt? Immerhin hat der Harald Lemke, Senior Vice President und Sonderbeauftragter für eGovernment der Deutschen Post erklärt: „Die Post begrüßt die De-Mail-Initiative der Bundesregierung, verbindliche Standards für Sicherheit und Interoperabilität zu setzen. Die Deutsche Post unterstützt diese netzpolitische Initiative, weil sie die Rechtssicherheit in der verbindlichen elektronischen Schriftkommunikation fördert. Das ist ein wichtiger Aspekt, auch für den ePostbrief, der natürlich die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen wird.“

Und der Geschäftsbereichsleiter Marketing und Vertrieb ePostbrief, Ralph Wiegand, meint auf die Frage, ob die Ankündigung, die Deutsche Post wolle sich nach der Verabschiedung des De-Mail-Gesetzes akkreditieren lassen, nicht bedeute, dass die Post hier einen Schritt vor und zwei zurück gehe: „Nein keinesfalls. Wir haben von Anfang an die netzpolitische Initiative des Bundes unterstützt, weil sie die Rechtssicherheit in der verbindlichen elektronischen Schriftkommunikation fördert. Das ist ein wichtiger Aspekt, auch für den ePostbrief, der natürlich die neuen gesetzlichen Möglichkeiten nutzen wird. Und deshalb wird sich die Deutsche Post auch als Provider akkreditieren lassen, wenn das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten ist. Alle sicherheitstechnischen Standards, die das De-Mail-Gesetz vorsieht – wie die eindeutige Identifizierung der Kommunikationspartner, das abgesicherte Anmeldeverfahren oder die verschlüsselten Transportwege – erfüllt der ePostbrief übrigens schon heute.“

Auch im Fall einer De-Mail-Akkreditierung wird die Post nicht auf ihr Markenzeichen „ePostbrief“ verzichten wollen. Während der Bundesrat eine einheitliche De-Mail-Domain fordert. Nach wie vor ist nicht klar, wie dieses Problem gelöst werden soll. Ralph Wiegand dazu: „Solange die endgültige Fassung des Gesetzes nicht vorliegt, können und wollen wir uns nicht zu Einzelheiten äußern. Das wäre rein hypothetisch.“

Und auch zur Frage, ob das geplante De-Mail-Gesetz überhaupt nötig sei, hat man bei der Post eine eigene Meinung. „Der ePostbrief funktioniert auch ohne De-Mail-Gesetz. Immerhin sind wir jetzt seit mehr als einem halben Jahr am Markt. Mit dem ePostbrief können Bürger bereits jetzt verbindlich und vertraulich im Internet kommunizieren. Ganz unabhängig vom De-Mail-Gesetz. Sie können formelle Dokumente übermitteln und persönliche Briefe. Sie können mit dem ePostbrief íhren Schriftverkehr mit Banken und Versicherungen regeln und auch alltägliche Kaufverträge oder Dienstleistungsverträge abschließen. Denn in den allermeisten Fällen genügt es dem Gesetzgeber, wenn eine Willenserklärung einer Person eindeutig zugeordnet werden kann. Genau diese Fälle können wir bereits heute mit unserer ePostbrief-Infrastruktur bedienen. Dennoch begrüßen wir die Initiative der Bundesregierung. Denn Kommunikation braucht Standards und Normen“, Ralph Wiegand abschließend.

Es wird also spannend bleiben.

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