Nordrhein-Westfalen NRW-Gefängnisse testen Internetzugang für Häftlinge

Quelle: dpa 1 min Lesedauer

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NRW startet ein Pilotprojekt: In drei Gefängnissen dürfen Häftlinge erstmals unter Aufsicht und mit Einschränkungen ins Internet – für Bildung, Anträge und Kontakt zur Außenwelt.

In sogenannten digitalen Sozialräumen sollen die Gefängnisinsassen dreier Haftanstalten NRWs künftig unter Aufsicht Computer nutzen dürfen.(Bild:  Symbolbild / Gemini / KI-generiert)
In sogenannten digitalen Sozialräumen sollen die Gefängnisinsassen dreier Haftanstalten NRWs künftig unter Aufsicht Computer nutzen dürfen.
(Bild: Symbolbild / Gemini / KI-generiert)

Häftlingen in NRW soll unter Aufsicht erlaubt werden, ins Internet zu gehen. Laut Justizministerium werden dafür in drei Justizvollzugsanstalten spezielle Räume mit abgesicherten Geräten eingerichtet.

In den sogenannten digitalen Sozialräumen soll es den Gefangenen laut Justizministerium ermöglicht werden, „Kontakte zur Außenwelt zu pflegen und herzustellen sowie Bildungs-, Qualifizierungs- und Freizeitangebote in einem strukturierten, begleiteten und sicherheitskonformen Rahmen zu nutzen.“

Eine Ministeriumssprecherin erläuterte: „Um die Entlassung gezielt vorzubereiten, soll beispielsweise Gefangenen ermöglicht werden, vielfältige Informationsangebote zu nutzen und digital Anträge innerhalb und außerhalb der Vollzugseinrichtungen zu stellen. Sprachbarrieren können durch die Nutzung von Übersetzungstools überwunden werden.“

Mitarbeiter überwachen Gefangene am Computer

Die Nutzung der Computer in den digitalen Sozialräumen werde immer durch einen Vollzugsmitarbeiter überwacht. Ansonsten werde es nur einige ausgesuchte Internetseiten geben, die man überhaupt ansteuern könne. Für das Pilotprojekt wurden die Gefängnisse in Geldern, Rheinbach und Essen ausgesucht.

Aus Sicht des Justizministeriums soll der beschränkte Internetzugang sogar die Sicherheit erhöhen: Durch Online-Formulare – zum Beispiel für einen Führerschein – müsse man die Gefangenen seltener zu Behörden fahren. „Zum anderen reduziert der Zugang zur digitalen Kommunikation mit der Außenwelt den Briefverkehr und damit den Eingang von mit synthetischen Drogen getränkten Schriftstücken“, so die Sprecherin.

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