Länderübergreifende Zusammenarbeit Mit eGovernment in der Cloud 1,8 Milliarden Euro sparen
Föderalismus hin, Föderalismus her – die knappen öffentlichen Kassen zwingen die Länder beim Betrieb ihrer IT-Anlagen und der Umsetzung von eGovernment zu immer umfassenderen Kooperationen.
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eGovernment Computing sprach mit den CIOs aus Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland über die Konsequenzen, aber auch über die Chancen solcher Kooperationen.
Meine Herren, bundeslandübergreifende Kooperationen erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, wie nicht nur das Beispiel Ihrer Länder zeigt. Man denke nur an die Zusammenarbeit im Bereich der Justiz mit dem Projekt forumStar und das KONSENS-Verfahren der Finanzverwaltungen. Wie organisiert man eine länderübergreifende Zusammenarbeit und welche Vorteile lassen sich dadurch erzielen?
Benz: Für eine länderübergreifende Zusammenarbeit ist es wichtig, dass man sich frühzeitig über Interessen und Ziele abstimmt und sich gemeinsam über eine Vorgehensweise, die jeweiligen Zuständigkeiten und die Finanzierung einigt. Idealerweise entsteht so eine Win-Win-Situation für alle Partner mit standardisierten wirtschaftlichen Lösungen und geteilten Kosten.
Häfner: Die länderübergreifende Zusammenarbeit läuft bei der gemeinsamen Entwicklung und Pflege von Fachanwendungen zum Beispiel im Justizbereich seit Jahren gut. Ein anderes Beispiel ist die gemeinsame Entwicklung des Kabinettinformationssystems eKIS durch Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz.
Dabei teilen sich die Länder Produkte, die am Markt vorhanden sind, tragen die Kosten für die Lizenzen, die Weiterentwicklung und Pflege gemeinsam. Parallel dazu existieren Eigenentwicklungen, bei denen die Rechte bei den Ländern liegen, die also lizenzkostenfrei sind, wie etwa der Zuständigkeitsfinder bus.rlp.de, der inzwischen in einem 7-Länder-Verbund eingesetzt wird.
Über diese erfolgreiche und sinnvolle Zusammenarbeit hinaus muss das Thema Kooperation aber strategisch weiter gedacht werden. Das tun wir, indem wir IT-Infrastrukturleistungen und Infrastrukturdienste einbeziehen.
Eine Kooperation in diesem Bereich ist – davon bin ich überzeugt – dringend notwendig. Allerdings geht das nur auf freiwilliger Basis mit gleichberechtigten Partnern. Ein Beispiel ist das gemeinsam betriebene Rechenzentrum durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung und unserem Landesbetrieb Daten und Information. Dieses Projekt stellt eine neue Dimension der Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern dar. Hessen und Rheinland-Pfalz sind hier Wegbereiter einer echten Innovation.
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