Nationale eGovernment-Strategie

Koordiniertes Handeln in Eigenverantwortung

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Die Roadmap der Umsetzung

Als Agenda gemeinsamer Vorhaben beschreibt die Strategie „Maßnahmen zur Koordinierung der Zusammenarbeit, zur Vereinbarung von Standards und eGovernment-Projekten mit Leuchtturmcharakter, die für eine gezielte Weiterentwicklung und Neupositionierung des deutschen eGovernment modellhaft und erfolgskritisch sind“.

Ein weiterer Aspekt ist die Roadmap zur Umsetzung. Dazu formuliert die Nationale eGovernment-Strategie: „Der IT-Planungsrat legt im Rahmen des IT-Staatsvertrags unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände auf der Grundlage der Nationalen eGovernment-Strategie gemeinsame Umsetzungsschritte sowie deren Finanzierung fest.“

Mit dieser Konzeption folge die Nationale eGovernment-Strategie – wie es weiter in dem Dokument heißt – der Malmöer Erklärung der Europäischen Union vom 18. November 2009, da die dort festgelegten Schwerpunkte sich auch in der deutschen eGovernment-Strategie wiederfänden.

So beachte die deutsche Strategie die Verantwortungsbereiche der Beteiligten, stärke deren gemeinsame Ausrichtung und sei die Grundlage für konkrete Festlegungen bei den eGovernment- beziehungsweise IT-Strategien von Bund, Ländern und Kommunen.

Die in Malmö verabschiedete Ministerdeklaration sieht unter anderem vor, dass bis 2015 Bürger und Unternehmen in Europa eGovernment Services erhalten, die nutzerzentriert sind, die Transparenz staatlichen Handelns erhöhen und den Zugang zu öffentlichen Informationen und die Partizipation am staatlichen Handeln erleichtern.

Das geschilderte Zusammenwirken betrifft, laut Text der eGovernment-Strategie, auch die Gesetzgebung in Fragen des eGovernments. „Bund und Länder prüfen hier gemeinsam den Handlungsbedarf für eine weitere elektronische Abbildung von Prozessen des Regierens und Verwaltens. Dabei werden die Erfahrungen der Kommunen aus dem Verwaltungsvollzug und ihre Anregungen zu gesetzgeberischem Handlungsbedarf eingebracht.“ Bund und Länder würden daher den IT-Planungsrat auch dazu nutzen, die Förderung von eGovernment auch in Gesetzesinitiativen fachlich abzustimmen und zu begleiten.

Allerdings heißt es in der eGovernment-Strategie auch: „Die umfassende Regulierung der Anwendung und Gestaltung der Informations- und Kommunikationstechnik in der Gesellschaft ist weder Ziel noch Bestandteil der Nationalen eGovernment-Strategie.“

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