Kommunikation der Zukunft Kann die eMail in Rente gehen?

Autor / Redakteur: Christian Lochert / Ira Zahorsky

Die eMail ist in diesen Tagen 30 Jahre alt geworden, und trotz ihres für internetbasierte Technologien hohen Alters erfreut sie sich nach wie vor großer Beliebtheit.

Anbieter zum Thema

(Foto: BearingPoint)

Von Jung bis Alt: Alle nutzen eMail. Warum? Weil es einfach und schnell ist, nichts kostet und nahezu jeder damit erreichbar ist. Andere Arten der elektronischen Kommunikation wie soziale Netzwerke und auf Schnelligkeit getrimmte Dienste wie Twitter kommen dazu. Gerade bei Jugendlichen stehen diese hoch im Kurs und lösen die eMail inzwischen zunehmend ab.

Doch wann sind diese neuen Dienste erfolgreich und wann können sie sich gegen die eMail durchsetzen? Immer dann, wenn sie neben der eigentlichen Kommunikation, die auch die eMail bietet, einen Zusatznutzen bieten.

Doch was ist mit der Sicherheit, was mit digitalen Unterschriften? Sicherheit kann man zum Beispiel mit Verschlüsselungszertifikaten erreichen und unterschreiben mittels der Qualifizierten elektronischen Signatur (qeS), das heißt, Signaturkarte und Lesegerät. Ein auf Einfachheit, Mobilität und Emotionen ausgerichteter Dienst fehlt hier bislang, der diese Sicherheitsfunktionen einfach an den Nutzer bringt! Auf Sicherheit wird meistens verzichtet.

De-Mail oder der E-Postbrief machen das Thema Sicherheit deutlich einfacher. Dennoch erreichen diese Verfahren leider nicht alle Vorteile der bekannten eMail: Die Kommunikation verläuft deutlich langsamer, weniger mobil, je nach Nutzung fallen Kosten für den Verbraucher an und es gibt nur wenige Angebote und Teilnehmer.

Insbesondere die letzten beiden Punkte gilt es jetzt massiv zu ändern. Außerdem müssen auch in den Ländern zumindest ähnliche eGovernment­Gesetze verabschiedet werden, um eine unterschiedliche Wertigkeit von De-Mail zu vermeiden.

Seit Anfang August steht der Anbieter für das zentrale De-Mail-Gateway der Bundesverwaltung fest. Es bleibt also nur noch etwas mehr als ein Jahr, dass alle Bundesbehörden nach dem eGovernment­Gesetz entsprechende Angebote für De-Mail entwickeln. Dabei sollten folgende vier Punkte beachtet werden:

  • Schaffung eines breiten Angebots an Funktionen,
  • Fokussierung auf die Einfachheit der Nutzung,
  • Weiterreichung der positiven Effekte an Bürger und Unternehmen etwa durch Kostensenkung für Verwaltungsvorgänge und die
  • aktive Bewerbung der Funktionen und Nutzungsmöglichkeiten elektronischer Kommunikation.

Schließlich muss die Weiterentwicklung des Dienstes zusammen mit den akkreditierten De-Mail-Diensteanbietern vorangetrieben werden, um weitere Vorteile gegenüber der eMail zu schaffen und De-Mail als weiteren innovativen Dienst zu etablieren. Für wichtige Kommunikationsvorgänge muss in Zukunft die Frage lauten: „Warum sollte ich eMail nutzen, wenn ich De-Mail nutzen kann?“

(ID:43040940)