Digitalisierungsgesetz Schleswig-Holstein Kabinett beschließt Eckpunkte

Autor Manfred Klein

Schleswig-Holstein soll sich zur digitalen Vorzeigeregion mausern. Das ist der Anspruch der in Kiel regierenden Jamaika-Koalition. Zur Umsetzung hat das Kabinett jetzt die Eckpunkte des Digitalisierungsgesetzes verabschiedet.

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Schleswig-Holsteins Regierung hat die Eckpunkte für sein Digitalisierungsprogramm festgelegt
Schleswig-Holsteins Regierung hat die Eckpunkte für sein Digitalisierungsprogramm festgelegt
(© Harald Adamus – stock.adobe.com)

Anlässlich der Verabschiedung erklärte Digitalisierungsminister Jan Philipp Albrecht: „Schleswig-Holstein soll zu einer digitalen Vorzeigeregion werden. Unter Digitalisierung verstehen wir dabei viel mehr als Nullen, Einsen, CPUs und Facebook: Digitalisierung bedeutet, dass wir unsere Art zu leben, zu wirtschaften und den Staat zu verwalten radikal hinterfragen. Mit dem Gesetz wollen wir digital nahbarer für die Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen werden und bessere und offenere Datengrundlagen für gutes Regieren schaffen.“

Die jüngsten Herausforderungen und Entwicklungen in der Corona-Pandemie hätten gezeigt, so Jan Philipp Albrecht weiter, wie wichtig innovative und verlässliche digitale Strukturen für Information, Kommunikation und Transparenz nicht nur in Krisenzeiten seien.

Die Nutzung von Onlinediensten und die allgegenwärtige Verfügbarkeit von Informationen über das Internet sei für viele Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen inzwischen Normalität und Lebensrealität. Vereinzelt stelle die Verwaltung auch bereits heute schon Verwaltungsleistungen als digitales Angebot und im begrenzten Umfang auch Informationen über staatliches Handeln online zur Verfügung.

„Dieses Angebot kann und muss künftig deutlich ausgebaut werden“, so Albrecht. „Das Digitalisierungsgesetz soll den rechtlichen Rahmen dafür schaffen, damit langfristig alle Verwaltungsleistungen und Informationen elektronisch zur Verfügung stehen. Zugleich muss die Öffentliche ­Verwaltung den Einsatz neuer Technologien ermöglichen.“

Zur Umsetzung sieht das Digitalisierungsgesetz nun die drei Eckpunkte Digitale Verwaltung, Open Data und Neue Technologien vor.

Digitale Verwaltung

Ab Ende 2022 sollen Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in schleswig-Holstein ihre Behördengänge vollständig online abwickeln können. Die Antragstellung, das Einreichen von erforderlichen Dokumenten und das Begleichen notwendiger Gebühren (ePayment) sollen unabhängig von Öffnungszeiten und ohne lange Wartezeiten möglich sein. Dazu sollen alle Verwaltungsleistungen standardmäßig digital angeboten werden. Dennoch soll gewährleistet bleiben, dass denjenigen, die Verwaltungsleistungen analog oder persönlich nutzen wollen, ein entsprechender Zugang zu diesen Leistungen wie bisher möglich ist. Zudem sollen Verfahren so vereinfacht werden, dass Antragsteller die benötigten Informationen, wie etwa Angaben zur Person, nur noch einmal angeben müssen (Once-Only). Zu diesem Zweck sollen die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung eines Servicekontos für Bürger und Unternehmen geschaffen werden. Das Servicekonto soll zur zentralen Interaktionsschnittstelle zwischen Behörden und Bürgern sowie Unternehmen ausgebaut werden.

Open Data

Informationen der Öffentlichen Verwaltung sollen künftig grundsätzlich über das Open-Data-Portal­ des Landes veröffentlicht werden. Ziel ist es hier, auch die im Bereich der Kommunen vorliegenden Datenbestände durch die Schaffung entsprechender Schnittstellen einzubeziehen. Darüber hinaus sollen auch Unternehmen, Vereine und Privatpersonen die Möglichkeit erhalten, ihre Datenbestände über das Open-Data-Portal verfügbar zu machen.

Die bereitgestellten Daten sollen auf möglichst vielfältige Weise in Gesellschaft, Wirtschaft und Forschung Innovationen ermöglichen. Politische wie staatliche Entscheidungen sollen transparenter werden und dazu beitragen, den Dialog zwischen Politik und Bürgerinnen und Bürgern zu vertiefen.

Das Open Data-Gesetz soll Ausnahmekriterien von der Veröffentlichungspflicht berücksichtigen. Gerichte, Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsbehörden werden von einer Veröffentlichungspflicht ausgenommen, soweit sie als Organe der Rechtspflege tätig sind oder waren.

Neue Technologien

Im Zuge der Digitalisierung der Landesverwaltung sollen neue Technologien und moderne Anwendungen sinnvoll eingesetzt werden. Das DigitalG legt dafür die Bedingungen und Grenzen fest. Ob Assistenzsysteme, vollautomatisierte Verfahren oder selbstlernende Algorithmen – immer muss nach den Vorstellungen der Landesregierung die Kontrolle und Verantwortung durch den Menschen vollständig erhalten bleiben.

Insbesondere der Einsatz von Künstlicher Intelligenz müsse den Anforderungen des Grundgesetzes und der Charta der EU-Grundrechte gerecht werden. mk

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