eGovernment-Gesetz tritt in Kraft Ist damit der Weg frei für eine moderne elektronische Verwaltung?

Redakteur: Manfred Klein

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (eGovernment-Gesetz) ist heute in Kraft getreten. Behördenangelegenheiten sollen durch ds Gesetz für Bürger und Wirtschaft einfacher werden, weil nun jedermann unabhängig von Ort und Öffnungszeiten mit der Verwaltung in Kontakt treten kann.

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eGovernment-Gesetz in Kraft getreten
eGovernment-Gesetz in Kraft getreten
(Foto: Gina-Sanders - Fotolia.com)

„Mit dem eGovernment-Gesetz kann die Verwaltung den Bürgern endlich das bieten, was für Unternehmen im eCommerce längst als selbstverständlicher Standard gilt. Das bedeutet: Leistungen der Verwaltung überall und rund um die Uhr beantragen, überprüfen oder direkt herunterladen. Jetzt geht es darum, die Modernisierung unserer Verwaltung weiter voranzutreiben und das Gesetz gemeinsam in Bund und Ländern umzusetzen“, erklärte die IT-Beauftragte der Bundesregierung, Staatssekretärin Cornelia Rogall-Grothe, anlässlich des Ereignisses.

Konkret seien die Behörden nun aufgefordert, Bürgern und Wirtschaft eine elektronische Bezahlmöglichkeit, elektronische Akteneinsicht bei elektronischer Aktenführung und umfangreiche Online-Informationen anzubieten.

Gleichzeitig hätten die Bürger mit dem heutigen Tag weitere Möglichkeiten, die eID-Funktion ihres neuen Personalausweises zu nutzen. Über Webformulare der Behörden könnten sie ihre Identität nachweisen und sich so viele Wege- und Wartezeiten ersparen.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften (eGovernment-Gesetz) dient dem Ziel, die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern.

Bund, Ländern und Kommunen soll es dadurch ermöglicht werden, einfachere, nutzerfreundlichere und effizientere elektronische Verwaltungsdienste anzubieten.

Der Deutsche Bundestag hatte in seiner 234. Sitzung am 18. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses (BT-Drucksache 17/13139) den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf (BT-Drucksache 17/11473) nach zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 7. Juni dem Gesetz zu. Das Gesetz ist am 1. August in Kraft getreten.

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