eGovernment in Brandenburg Ein Konzept nimmt Gestalt an

Autor / Redakteur: Insgesamt scheint das Land Brandenburg also für die nächsten Jahre sehr gut aufgestellt zu sein. Die / Manfred Klein

Den Jahreswechsel feierte das Land Brandenburg mit einer ganzen Serie von Ankündigungen aus den Bereichen eGovernment und Verwaltungsreform. So ist am 1. Januar ein Erlass in Kraft getreten, der den Aufbau eines zentralen IT-Dienstleister im Land begleitet und mit Cornelius Everding hat Brandenburg nun auch einen Chefkoordinator für eGovernment.

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Darüber hinaus hat das Land im Januar auch die erste Kooperation im Rahmen einer weitreichenden, umfassende Partnerschaft mit der Wissenschaft bekanntgegeben, deren Ziel es ist, die Verwaltungsmodernisierung und eGovernment in den kommenden Jahren weiter auszubauen.

Und die Projekte zeigen den erhofften Erfolg. Das macht die Erfolgsgeschichte des Projekts zur Bündelung der Beschaffung deutlich: Mit bisher 1.450 Aufträgen und einem Volumen von rund 67 Millionen Euro hat die zum Juli 2008 eingerichtete neue Zentralstelle und Serviceeinrichtung für das Beschaffungswesen (ZfB) ihre Umsatzerwartungen deutlich übertroffen. 520 Einzelbesteller aus 123 Behörden, Einrichtungen und Dienststellen sowie 32 kommunale Ordnungsämter nutzten die neue Möglichkeit zur unkomplizierten Bestellung per Mausklick. Die Palette reicht dabei von Büromaterial und Büromöbeln über IT-Ausstattungen und Dienstkleidung bis hin zu Fahrzeugen.

Ein IT-Dienstleister neuer Prägung

Der Dienstleister hat bereits mit der Unterzeichnung des Errichtungserlasses seinen planmäßigen Betrieb aufgenommen. Zur Konzeption des Dienstleisters heißt es: „Der im Aufbaustab erarbeitete Errichtungserlass legt die Organisation und die Aufgaben des IT-Dienstleisters fest. Sein Status als Landesbetrieb im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern bleibt erhalten. Er ist also weiterhin Teil der unmittelbaren Landesverwaltung und unterliegt nach dem Landesorganisationsgesetz der Fach- und Dienstaufsicht des Ministeriums des Innern. Zugleich wird damit eine Kontinuität in Bezug auf die Grundsätze der Aufgabenerledigung und die Wirtschaftsführung gewährleistet. Die Bündelung der IT-Querschnittsaufgaben sowie die Übernahme der IT-Infrastruktur der unmittelbaren Landesverwaltung sollen zu einer zukunftsorientierten und effektiven Aufgabenerledigung führen. Auf dieser Grundlage soll ein IT-Dienstleister neuer Prägung entstehen.“

Die gewählte Formulierung mag in manchen Ohren ein wenig wohlgemut klingen. Was das Land damit beabsichtigt, ist jedoch nichts Weniger, als den weiteren Ausbau der eGovernment-Infrastruktur mit allen Beteiligten abzustimmen. So soll der IT-Dienstleister spezialisierte Beratungsdienstleistungen für die Landesregierung und ihre Behörden erbringen. Perspektivisch nimmt das Land Brandenburg auch die Einbeziehung der Kommunen in den Blick. Bereits heute leistet der IT-Dienstleister bei der Umsetzung von eGovernment-Lösungen im kommunalen Bereich auf Wunsch der jeweiligen Kommunen Unterstützung. Dabei erfolgt die Zusammenarbeit zwischen Dienstleister und Kommunen auf Grundlage der Gemeinschaftsinitiative „eBürgerdienste für Brandenburg“, deren Ziel es ist, die Zusammenarbeit zwischen Landesverwaltung und kommunaler Ebene im Bereich des eGovernment zu verbessern und vorhandene Synergiepotenziale auszuschöpfen.

Großes Aufgabenspektrum

Im Rahmen dieser Kooperation ist es die Aufgabe des Dienstleisters, Online-Formulare und Basiskomponenten für kommunale eGovernment-Lösungen bereitzustellen. Darüber hinaus ist er für den Anschluss kommunaler Dienststellen an das Landesverwaltungsnetz und dessen Ausbau zu einem kommunalen Verwaltungsnetz zuständig. Eine Reihe von Kommunen sind zudem auch in dem vom zentralen IT-Dienstleister betriebenen Kommunikationsverbund integriert – einem Verbund von Groupware-Systemen auf Basis eines gemeinsamen Verzeichnisdienstes.

Mit der Verknüpfung der Verwaltungsnetze und Kommunikationsstrukturen soll eine gemeinsame verwaltungsebenenübergreifende Kommunikationsinfrastruktur entstehen. Neben der für die Verwaltungen wichtigen Vernetzung der Infrastruktur ist für den Bürger und die Wirtschaft aber auch der uneingeschränkte und ebenübergreifende Zugang zu Verwaltungsinformationen wichtig. Diesen Zugang soll durch die Vernetzung der verschiedenen Verwaltungsportale im Dienstleistungsportal service.brandenburg.de geschaffen werden. Der IT-Dienstleister spielt dabei eine zentrale Rolle als Betreiber der dazu notwendigen Infrastruktur. Zu guter Letzt soll der IT-Dienstleister aber auch einige für die kommunale Ebene wichtige elektronische Verfahren betreiben. Dazu gehören sowohl der elektronische Vergabemarktplatz, der inzwischen überwiegend von kommunalen Vergabestellen genutzt wird, wie auch die im Aufbau befindliche elektronische Melderegisterauskunft des Landes.

Der IT-Dienstleister soll neben der technischen Unterstützung auch eine wichtige Rolle als Kompetenzzent-rum übernehmen. Um zum Beispiel Kommunen bei der Umsetzung von eGovernment-Lösungen zu beraten und zu unterstützen. Mit dieser Struktur und dem damit verbundenen Aufgabenspektrum erinnert die Struktur des brandenburgischen IT-Dienstleisters ein wenig an die Dataport-Konstruktion in Hamburg und Schleswig-Holstein. Noch ist der IT-Dienstleister in Brandenburg jedoch ein Landesbetrieb und keine Anstalt des Öffentlichen Rechts wie die erwähnte Dataport. Eine Konstruktion, die in Teilen einer Rücksichtnahme auf die Kommunen des Landes geschuldet ist. Die Zukunft wird zeigen müssen, ob dieses Konzept auf lange Sicht tragfähig ist.

Der CPIO

Ein wenig Extravaganz gönnt sich Brandenburg auch bei der Namensgebung seines eGovernment-Verantwortlichen. Während alle anderen Bundesländer, die eine solche Funktion geschaffen haben, sich auf die Sprachregelung CIO verständigt haben, hat man in Potsdam diese Funktion auf den Namen CPIO – Chief Process and Innovation Officer – getauft. Auf diesen Posten berufen wurde Cornelius Everding. Die Aufgaben, die Everding übertragen wurden, lassen sich so beschreiben: Er und die ihm nachgeordnete eGovernment- und IT-Leitstelle im Innenministerium sind für die zentrale Koordination, strategische Planung und Steuerung des eGovernment zuständig. Dies gilt auch für die Steuerung der Zusammenarbeit mit den Kommunen, der Wirtschaft, Wissenschaft und dem Land Berlin. Everding soll als CPIO in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Ausschuss der IT-Verantwortlichen der Ressorts – den sogenannten RIOs – innovative Prozesse des eGovernment und der IT steuern und koordinieren.

Jedes Ressort beziehungsweise jedes Ministerium und die Staatskanzlei haben mittlerweile für ihren Verantwortungsbereich einen RIO benannt. Für das Technische Finanzamt (TFA) und den Zentraldienst der Polizei (ZDPol) ist je ein eigener RIO benannt. Die Koordinierung des IT-Einsatzes und die Steuerung der Umsetzung von Vorhaben des eGovernment und der IT in den Ressorts werden durch diese Ressort Information Officer wahrgenommen.

Schnittstelle CPIO

Mit den Funktionen des CPIO im Innenministerium und der RIOs in den Ressorts werden sowohl der Interministerielle Ausschuss für Informationstechnik (IMA-IT) als auch der Landesausschuss für eGovernment und IT und die Runde der eGovernment-Beauftragten in der bisherigen Zusammensetzung und Struktur entbehrlich. Diese drei Gremien wurden mittlerweile aufgelöst und durch das neue Gremium des RIO-Ausschusses ersetzt. Sowohl die Aufgaben des Landesausschusses als auch des IMA-IT und der Runde der eGovernment-Beauftragten gehen in diesem Ausschuss auf.

Den Vorsitz dieses Ausschusses hat der CPIO inne. Mitglieder des RIO-Ausschusses sind neben den RIOs der Geschäftsführer des Zentralen IT-Dienstleister. Beratende Mitglieder sind der Landtag, der Landesbeauftragte für Datenschutz und Akteneinsicht und der Landesrechnungshof. Seine Aufgaben sind: die Bündelung von Kompetenzen, die Straffung von Entscheidungsabläufen, die Schaffung von mehr Transparenz und Klarheit bei Entscheidungen und Projekten. Hinzu kommen Koordinierungsaufgaben wie die Definition der Standard-Servicelevel, die der Zentralen IT-Dienstleister für alle Landesbehörden einheitlich anbietet, die Fortschreibung der IT-Strategie und IT-Standards sowie der eGovernment-Strategie, die Koordination der Anforderungen und Planungen der Ressorts und die Erstellung des jährlichen Standardisierungsberichts.

eGovernment- und IT-Leitstelle

Die eGovernment- und IT-Leitstelle des Landes bereitet den RIO-Ausschuss inhaltlich und organisatorisch vor und berichtet diesem über den erreichten Entwicklungsstand, die Einhaltung und Fortschreibung der Landesstandards sowie über die genehmigten Verträge zur Beschaffung und Wartung von Hard- und Software. Sie legt dazu Vorlagen zur Beschlussfassung vor.

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