Auto-Zulassungen über das Internet sollen unkomplizierter werden. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch eine Verordnung des Verkehrsministers.
Nach der digitalen Zulassung mussten Bürger bisher zwei bis drei Werktage warten, bis ihnen die nötigen Papiere zugeschickt wurden – das neue Online-Verfahren macht diese Wartezeit unnötig. Um Kennzeichen muss man sich nach wie vor selbst kümmern
„Ab September heißt es: Digital zulassen und sofort losfahren“, sagte FDP-Politiker Volker Wissing. So soll es künftig möglich sein, ein Fahrzeug unmittelbar nach einer digitalen Neuzulassung mit dem digitalen Bescheid als Nachweis zu nutzen. Man braucht also nicht mehr das Übersenden der Fahrzeugdokumente und Plaketten abzuwarten und darf bis zu zehn Tage ohne sie fahren, wie das Ministerium erklärte. Ein Nummernschild muss aber am Wagen sein.
Die Verordnung, die auch Neuregelungen für digitale Zulassungen für Autohäuser und Zulassungsdienstleister vorsieht, soll am 1. September in Kraft treten. Der Bundesrat muss noch zustimmen. Für die Umsetzung der Verordnung sind dann die Länder zuständig. Digitale Zulassungen sind bereits über bestimmte Portale möglich. Zu den Voraussetzungen gehört laut Ministerium unter anderem ein neuer elektronischer Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
(ID:49198740)
Stand vom 30.10.2020
Es ist für uns eine Selbstverständlichkeit, dass wir verantwortungsvoll mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen. Sofern wir personenbezogene Daten von Ihnen erheben, verarbeiten wir diese unter Beachtung der geltenden Datenschutzvorschriften. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Einwilligung in die Verwendung von Daten zu Werbezwecken
Ich bin damit einverstanden, dass die Vogel IT-Medien GmbH, Max-Josef-Metzger-Straße 21, 86157 Augsburg, einschließlich aller mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen (im weiteren: Vogel Communications Group) meine E-Mail-Adresse für die Zusendung von redaktionellen Newslettern nutzt. Auflistungen der jeweils zugehörigen Unternehmen können hier abgerufen werden.
Der Newsletterinhalt erstreckt sich dabei auf Produkte und Dienstleistungen aller zuvor genannten Unternehmen, darunter beispielsweise Fachzeitschriften und Fachbücher, Veranstaltungen und Messen sowie veranstaltungsbezogene Produkte und Dienstleistungen, Print- und Digital-Mediaangebote und Services wie weitere (redaktionelle) Newsletter, Gewinnspiele, Lead-Kampagnen, Marktforschung im Online- und Offline-Bereich, fachspezifische Webportale und E-Learning-Angebote. Wenn auch meine persönliche Telefonnummer erhoben wurde, darf diese für die Unterbreitung von Angeboten der vorgenannten Produkte und Dienstleistungen der vorgenannten Unternehmen und Marktforschung genutzt werden.
Falls ich im Internet auf Portalen der Vogel Communications Group einschließlich deren mit ihr im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen geschützte Inhalte abrufe, muss ich mich mit weiteren Daten für den Zugang zu diesen Inhalten registrieren. Im Gegenzug für diesen gebührenlosen Zugang zu redaktionellen Inhalten dürfen meine Daten im Sinne dieser Einwilligung für die hier genannten Zwecke verwendet werden.
Recht auf Widerruf
Mir ist bewusst, dass ich diese Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen kann. Durch meinen Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund meiner Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt. Um meinen Widerruf zu erklären, kann ich als eine Möglichkeit das unter https://support.vogel.de abrufbare Kontaktformular nutzen. Sofern ich einzelne von mir abonnierte Newsletter nicht mehr erhalten möchte, kann ich darüber hinaus auch den am Ende eines Newsletters eingebundenen Abmeldelink anklicken. Weitere Informationen zu meinem Widerrufsrecht und dessen Ausübung sowie zu den Folgen meines Widerrufs finde ich in der Datenschutzerklärung, Abschnitt Redaktionelle Newsletter.