Gesetzentwurf der EU zu eIDAS 2.0 Die Digitalisierung der Brieftasche: Identity Wallets
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Im Juni stellte die EU-Kommission einen Gesetzesentwurf für eIDAS 2.0 und damit einen Plan für digitale Identity Wallets, die „EU eID“, vor. Dem Entwurf zufolge müssen alle europäischen Mitgliedsstaaten ihren Bürgern mindestens eine Identity Wallet zur Verfügung stellen. Dabei geht es nicht um eine zentrale europäische oder nationale Wallet, sondern vielmehr soll ein europaweiter Standard für Identity Wallets geschaffen werden.

Die Identity Wallets sollen wie eine digitale Brieftasche genutzt werden, um den Personalausweis, Führerscheine sowie weitere Nachweise, wie die Geburtsurkunde, darin abzuspeichern. Durch Identity Wallets soll die Digitalisierung von alltäglichen Prozessen vereinfacht werden – sie bieten ein großes Potenzial für die Digitalisierung von Verwaltung und Behörden.
Was bedeutet eIDAS 2.0 für deutsche Behörden?
Der Entwurf besagt zum aktuellen Zeitpunkt, dass alle europäischen Mitgliedsstaaten ihren Bürgern innerhalb von zwölf Monaten eine Identity Wallet und passende Services zur Verfügung stellen müssen.
Dabei werden Behörden dazu verpflichtet, qualifizierte Identity Wallets als offizielle Identifizierungsmethode zu akzeptieren und diese entsprechend zu integrieren.
Der aktuelle Entwurf zu eIDAS 2.0 ist sehr breit gehalten und spricht lediglich von „allen staatlichen Einrichtungen“. Somit betrifft eIDAS 2.0 neben Behörden potenziell auch andere Institutionen des öffentlichen Rechts, wie etwa Universitäten.
Identity Wallets eignen sich für die Digitalisierung von nahezu allen Behördengängen. Naheliegende Prozesse sind etwa Ummeldung von Wohnsitzen und Fahrzeugen sowie die Ausgabe von Befähigungsnachweisen wie Führer-, Angler- oder Bootsscheinen. Langfristig wären sogar Online-Wahlen, als Ersatz für die Briefwahl, denkbar.
Vom ePA lernen
Neben diesem großen Potenzial ist eIDAS 2.0 gleichzeitig eine große Herausforderung für Behörden. Dabei können sie aus den Erfahrungen mit der eID in Form der Online-Ausweis-Funktion des Personalausweises lernen. Diese wird auch elf Jahre nach der Einführung noch relativ wenig genutzt, und es existieren zu wenig Einsatzmöglichkeiten. Bürger empfinden die Online-Ausweis-Funktion zudem als nutzerunfreundlich. Dadurch war es anfangs weder für die Bürger als Nutzer attraktiv, sich mit eID auseinanderzusetzen, noch für die Privatwirtschaft als Anbieter relevant, weitere Einsatzmöglichkeiten zu schaffen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Boston Consulting Group.
Umso wichtiger ist es, dass die zukünftige Regierung die Chance nutzt und von Anfang an die Privatwirtschaft und den freien Markt mit einbezieht, um alle verfügbaren Kompetenzen und Dynamiken zu bündeln. Nur wenn Bund und Privatwirtschaft ihre Stärken vereinen, wird sich die Identity Wallet in Deutschland in der Bevölkerung durchsetzen und ein Erfolg werden.
Komplexe Herausforderung
eIDAS 2.0 ist jedoch nicht die einzige Neuerung in diesem Bereich. Daneben müssen sich Behörden bereits um die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), des Nutzerkontos Bund, des Registermodernisierungsgesetzes sowie der bestehenden Online-Ausweis-Funktion kümmern. Hinzu kommen weitere regionale Auflagen und Vorgaben wie das bayerische Digitalgesetz.
Ähnlich wie das Onlinezugangsgesetz (OZG) fordert auch eIDAS 2.0 offene Standards und Datenportabilität. Ziel ist es, den Bürgern zu ermöglichen, jegliche Art von staatlichen und privat herausgegebenen Nachweisen digital zu verwalten und selbstbestimmt zu teilen. Die Souveränität der Bürger steht dabei an erster Stelle.
Es ist wichtig, dass die Behörden eIDAS 2.0 nicht als weitere Pflicht, sondern als Chance verstehen
Laut eIDAS 2.0 müssen die Behörden eine vorgeschriebene Liste an Attributen, wie Alter und Geschlecht, aber auch Bildungs- und Berufsstand und sogar Finanzdaten, bereithalten. Diese umfangreichen Attribute müssen jederzeit auf Anfrage des Nutzers mit qualifizierten Identity Wallets und Anbietern geteilt werden, und das vollständig elektronisch und europaweit. Diese Transparenz und Datenportabilität ist sicherlich eine der komplexesten Anforderungen für die deutsche Verwaltung.
Win-win für Bürger und Behörden
Identity Wallets bieten nicht nur Vorteile für die Bürger, sondern auch für die Verwaltung und Behörden. Auch wenn in den letzten Jahren erste Fortschritte in der Digitalisierung erreicht wurden, findet man in deutschen Behörden noch zu viele redundante manuelle Prozesse. Die sichere Feststellung der digitalen Identität der Bürger ist hierbei nur der erste wichtige Schritt. Mit zunehmender Digitalisierung können Prozesse noch weiter automatisiert werden. Dabei können Vorgänge nicht nur für die Bürger angenehmer gestaltet werden, sondern auch für die Mitarbeiter der Behörden beschleunigt und verschlankt werden. Dadurch könnten die Mitarbeiter von vielen administrativen Tätigkeiten entlastet werden und stattdessen ihre Zeit auf wichtigere und wertschöpfendere Aufgaben fokussieren.
Die eIDAS 2.0 und die daraus entstehenden Identity Wallets könnten dabei für einen weiteren Innovationsschub in der Digitalisierung der Behörden sorgen. Deshalb ist es wichtig, dass die Behörden eIDAS 2.0 nicht als weitere Pflicht, sondern als Chance verstehen.
Kooperationen mit der Privatwirtschaft nutzen
Für eine flächendeckende Akzeptanz ist die richtige technische Umsetzung wichtig. Hier bietet es sich für die Verwaltung an, mit privaten Unternehmen, wie den Qualifizierten Vertrauensanbietern (Qualified Trust Service Provider – QTSP) zu kooperieren. Das Modell der TSPs hat sich bereits im Rahmen der eIDAS 1.0 als sehr erfolgreich erwiesen. Durch Millionen von alltäglichen Identifizierungsvorgängen sowie die langjährige digitale Erfahrung sind die TSPs sehr nah am Nutzer. Demzufolge bieten sie ein hohes Maß an Nutzerfreundlichkeit und erfreuen sich einer hohen Akzeptanz beim Bürger. Infolgedessen sind diese, bzw. die QTSPs auch ein fester Bestandteil der eIDAS 2.0. Die QTSPs zeichnen sich dadurch aus, dass sie für die Ausführung von Vertrauensdiensten durch die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten zertifiziert sind und regelmäßig geprüft werden.
Die Zusammenarbeit mit den QTSPs würde es den Behörden ermöglichen, einen Teil der technischen Umsetzung an erfahrene Spezialisten auszulagern und ihre Kapazitäten auf die internen Herausforderungen zu fokussieren. Für eine möglichst erfolgreiche Umsetzung gilt auch hier, dass Öffentliche Verwaltung und die private Wirtschaft ihre Stärken bündeln sollten.
Zweite Chance für die eID in Deutschland
Letztlich bietet eIDAS 2.0 eine zweite Chance für eID und die Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland. Zusammen mit weiteren Gesetzen wie dem OZG und dem Registermodernisierungsgesetz sind die Rahmenbedingungen nun besser denn je.
Auch wenn eIDAS 2.0 bisher nur ein Gesetzesentwurf ist, ist es wichtig, dass die Behörden sich bereits heute darauf vorbereiten, um nicht davon überrumpelt zu werden, wie beispielsweise zuletzt bei der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) 2018.
Vielmehr sollten Behörden die zusätzliche Vorlaufzeit nutzen, um eIDAS 2.0 und die damit verbundenen Identity Wallets bereits heute in ihre eGovernment-Strategie und Umstrukturierung einzubinden. Deshalb sollten sie schon jetzt Experten aus der Privatwirtschaft in den Planungsprozess einbeziehen.
Mit einer frühzeitigen Vorbereitung, Kooperation mit der Privatwirtschaft und den verbesserten Rahmenbedingungen kann eIDAS eine zweite Chance für eID und Digitalisierung der Verwaltung in Deutschland werden.
*Der Autor: Armin Bauer, MD Technology und Co-Founder von IDnow
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