Definitionen Was ist das Registermodernisierungsgesetz?
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Am 28. Januar 2021 wurde das Registermodernisierungsgesetz über die Einführung einer Identifikationsnummer in der öffentlichen Verwaltung verabschiedet. Dafür stimmten CDU/CSU und SPD, dagegen votierten AfD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und Die Linke.

Der Entwurf des Registermodernisierungsgesetzes (RegMoG) soll am 5. März 2021 im Bundesrat abschließend beraten werden. Das Registermodernisierungsgesetz schafft die Voraussetzung dafür, dass von den Bürgern bestimmte Angaben in unterschiedlichen Bereichen der öffentlichen Verwaltung nicht immer wieder aufs Neue genannt werden müssen. Damit personenbezogene Daten aus verschiedenen, in der Verwaltung verwendeten Registern der richtigen Person zugeordnet werden können, ist ein einheitliches Identifizierungsmerkmal erforderlich. Um den Datenaustausch fehlerfrei zu gestalten und zu vereinfachen, soll in Zukunft die Steuer-Identifikationsnummer die Rolle des Identifizierungsmerkmals übernehmen.
Meilenstein bezüglich der Digitalisierung der Verwaltung
Die Bundesregierung propagiert das Registermodernisierungsgesetz als Meilenstein in Bezug auf die Digitalisierung der Verwaltung. Ziel ist, eine effiziente und bürgerfreundliche Verwaltung zu etablieren. Die verschiedenen, in der Verwaltung verwendeten Register können, auch im Zusammenspiel mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG), besser nutzbar gemacht werden. Eine mehrfache Angabe von persönlichen Daten oder identischen Nachweisen wird dadurch entbehrlich. Zum Beispiel braucht eine Geburtsurkunde nicht immer wieder beantragt oder eingereicht werden. Stattdessen kann sie mit Einwilligung des jeweiligen Bürgers aus dem Personenstandsregister abgerufen werden.
Sicherer Datenaustausch und mehr Transparenz
Mit einer starken Sicherheitsinfrastruktur hat der Gesetzgeber dafür gesorgt, dass der im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes erlaubte Datenaustausch besonders gesichert ist. Deshalb ist zwingende Voraussetzung, dass der Datenaustausch nur mit Zustimmung des Einzelnen oder auf der Grundlage eines Gesetzes möglich ist. Gleichzeitig wird die Transparenz erhöht. Bürger können mithilfe eines sogenannten Datencockpits sehen, welche Behörde auf welche Daten Zugriff hat, und zu welchem Zweck diese Daten verarbeitet werden.
Ziel des Registermodernisierungsgesetzes
Bei zügiger Umsetzung kann das RegMoG zu jährlichen Kosteneinsparungen in Höhe von 3,8 Milliarden Euro führen. Das Registermodernisierungsgesetz verfolgt außerdem das Ziel, durch die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen die Datenübermittlung bürger- und nutzerfreundlicher zu gestalten. Möglich ist das mit einer personenbezogenen Identifikationsnummer, mit der die Verwaltung auf die Datensätze von Bürgern, die in den verschiedenen staatlichen Registern liegen, zugreifen kann. Voraussetzung ist eine individuelle Personenkennzahl in Gestalt der individuellen Steueridentifikationsnummer. Sie soll als einheitliche Identifikationsnummer für alle relevanten Verwaltungsvorgänge dienen. Als die Steuer-ID im Jahr 2007 eingeführt wurde, wurde damals im Zuge der massiven Kritik von Datenschützern beteuert, dass sie in Zukunft nicht als Personenkennzahl verwendet werde. Das Gegenteil ist eingetreten.
Kritik am Registermodernisierungsgesetz
Auch das Registermodernisierungsgesetz ist Kritik ausgesetzt. Die Einführung einer einheitlichen Identifikationsnummer in Form der Steuer-ID käme einem Paradigmenwechsel im öffentlichen Datenmanagement gleich. Diese Bedenken werden von der Regierungskoalition mit der Beteuerung weggewischt, dass eine Zusammenführung der verschiedenen Register nicht vorgesehen ist. Ohnehin sei das auch aus technischen Gründen infolge der dezentralen Datenhaltung nicht möglich.
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