Elektronische Postfächer Die „Besonderen“ im elektronischen Rechtsverkehr
Zum Jahreswechsel treten neue Regelungen in Kraft, die den elektronischen Rechtsverkehr verbindlich regeln. Auf der Governikus-Jahrestagung wurde deutlich, dass bei den „besonderen Postfächern“, die das Gesetz vorsieht, noch Aufklärungsbedarf besteht.
Anbieter zum Thema

Bereits im Oktober 2013 wurde das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (eJustice-Gesetz) verabschiedet, dessen Regelungen 1.1.2018 verpflichtend in Kraft treten. Eine dieser Regelungen betrifft die sicheren Übermittlungswege, die gemäß eJustice-Gesetz in der Kommunikation mit den Gerichten festgelegt wurden.
Vor allem die sogenannten „besonderen Postfächer“ sind für verschiedene Berufsgruppen beziehungsweise Organisationen künftig in der Justizkommunikation zugelassen. Als weiterer sicherer Übermittlungsweg wurde die De-Mail gesetzlich verankert. Hinter den Akronymen beA, beBPo und beN verbergen sich die besonderen Postfächer: das besondere Anwaltspostfach, das besondere Behördenpostfach sowie das besondere Notarpostfach.
Die elektronische Kommunikation mit der Justiz erfordert jedoch ein Höchstmaß an Integrität und Authentizität, Vertraulichkeit und Nachvollziehbarkeit. Aus diesem Grund basiert der elektronische Rechtsverkehr hauptsächlich auf der etablierten EGVP-Infrastruktur, die sich vor allem durch eine starke Ende-zu-Ende-Verschlüsselung auszeichnet. Des Weiteren werden die Anforderungen für das Schriftformerfordernis erfüllt, Sendeprotokolle und Signaturprüfungen ermöglichen die fristwahrende Einreichung. Durch Nutzung sicherer Verzeichnisdienste wird die Authentizität des Senders und des Empfängers gewährleistet.
Die EGVP-Infrastruktur beruht auf dem etablierten OSCI-Protokollstandard, auf dem nicht nur die Justizkommunikation, sondern auch die sichere Übermittlung von personenbezogenen und vertraulichen Daten in der Öffentlichen Verwaltung aufsetzt.
Im Gesetz zur Förderung im elektronischen Rechtsverkehr mit den Gerichten (eJustice-Gesetz) wurde neben dem besonderen Anwaltspostfach (beA) das elektronische Behördenpostfach (beBPo) als ein zentraler Bestandteil der EGVP-Infrastruktur verankert und als ein „sicherer Übermittlungsweg“ für die Kommunikation mit der Justiz definiert.
beA für Rechtsanwälte
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat auf Basis der justizspezifischen Anforderungen an die Kommunikation eine Software sowohl für die Kommunikation mit der Justiz als auch für die Kommunikation untereinander entwickelt und stellt diese sämtlichen BRAK-Mitgliedern zur Verfügung. Das beA ist eine Sende- und Empfangssoftware; ein entsprechender Verzeichnisdienst, in dem die Rechtsanwälte registriert werden, wird durch die BRAK betrieben.
beN für Notare
Für die Notare steht das besondere elektronische Notarpostfach zur Verfügung. Dieses stellt zwar bislang noch keinen sicheren Übermittlungsweg im Sinne der prozessrechtlichen Vorschriften dar, wurde aber von der Bundesnotarkammer bereits als eindeutiges Postfach für jeden Notar eingerichtet. Die Bereitstellung liegt dabei in der Verantwortung der Bundesnotarkammer.
(ID:45042643)