eGovernment Benchmark Report 2015 zum digitalen EU-Binnenmarkt Deutschland holt auf

Redakteur: Manfred Klein

Der eGovernment Benchmark Report, den die EU-Kommission gemeinsam mit der Capgemini-Gruppe und ihren Partnern veröffentlicht hat, bewertet den aktuellen Stand der Digitalisierung in dreiunddreißig europäischen Ländern der EU sowie in Island, Norwegen, Serbien, der Schweiz und in der Türkei (EU-28+). Wie schneidet Deutschland dabei ab?

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Noch baut Europa an der Infrastruktur für eGovernment
Noch baut Europa an der Infrastruktur für eGovernment
(Bild: Maxim_Kazmin - Fotolia.com)

Der Insight Report möchte einen Beitrag zur Ausgestaltung der europäischen und der nationalen eGovernment-Strategie leisten und dokumentiert zunächst die bisher unternommenen Schritte auf dem Weg hin zu einem digitalen europäischen Binnenmarkt. Dabei konzentriert sich der Bericht, wie auch in den Jahren zuvor, auf die Benutzerfreundlichkeit von Online-Services in ausgewählten Lebenslagen wie zum Beispiel in den Bereichen Unternehmensgründung, Arbeitslosigkeit, Jobsuche und Studium. Hierzu wurden in diesem Jahr unter anderem mehr als 10.000 Webseiten aus EU-Ländern analysiert und ausgewertet.

Der zwölfte eGovernment Benchmark Report von 2015 zeigt im Wesentlichen, dass Europas Behörden zwar immer mehr Services online zur Verfügung stellen, es insgesamt jedoch nur langsam vorangeht. Um das Potenzial des europäischen digitalen Binnenmarkts voll ausschöpfen zu können, müssen die Staaten ihren Fokus von der nationalen auf die europäische Ebene verlagern und ihre Online-Angebote deutlich stärker personalisieren.

Licht und Schatten bei eGovernment-Services

Die Personalisierung von Online-Services bezieht sich auf die Anpassung der Dienste an individuelle Bedürfnisse, basierend auf persönlichen Präferenzen oder Informationen des Nutzers. Die Weiterverwendung persönlicher Daten für die Services stellt sicher, dass Bürger und Unternehmen bestimmte grundlegende Daten nur einmal bereitstellen müssen („once-only-principle“). Die Behörden teilen diese Daten dann intern, sodass keine zusätzlichen Aufwände für den Bürger anfallen. Dies ist jedoch nur dann effektiv, wenn es behörden- und abteilungsübergreifend etabliert wird.

Um dieses Prinzip erfolgreich umzusetzen, muss das Thema Datenschutz und Transparenz ebenfalls Beachtung finden. Trotz einer Verbesserung von sechs Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr, zeigt der Report jedoch, dass hier noch Luft nach oben ist. Denn in nur 39 Prozent der Fälle können Bürger Informationen zur Dauer eines behördlichen Vorganges beziehen.

Doch Vertrauen kann nur dann entstehen, wenn die Erwartungen der Bürger hinsichtlich der Transparenz behördlicher Prozesse erfüllt werden. Deutschland liegt in diesem Bereich jedoch noch hinter dem EU-Durchschnitt, kann aber mit 16 Prozentpunkten, vor allem im Bereich „personal data“, im Vergleich zu den Vorjahren eine deutliche Verbesserung verzeichnen.

So sind Hamburg, mit dem 2012 beschlossenen Transparenz­gesetzes, und Bremen mit seinem Informationsfreiheitsgesetz, Vorreiter in Sachen Transparenz und Open Data innerhalb Deutschlands. Dort stehen die Behörden in der Pflicht, amtliche Informationen für alle Bürger kostenlos im Internet verfügbar zu machen. Kernstück der Transparenzgesetze ist ein Informationsregister im Internet – mit Daten, Dokumenten, Statistiken, Verträgen und Vorschriften.

Nachholbedarf besteht in Europa auch weiterhin bei der Qualität der Online-Services. Obwohl immer mehr Bürger über mobile Endgeräte die Möglichkeiten des Internets nutzen, verfolgen die meisten Behörden keine einheitliche Strategie zur Gestaltung eigener mobiler Webseiten und lassen somit Chancen und Möglichkeiten ungenutzt.

Der Studie zufolge sind nur ein Viertel der Internetseiten von öffentlichen Einrichtungen mobil-fähig. Dabei zeigen zum Beispiel Best-Practice-Beispiele aus Großbritannien, dass die Anzahl der Nutzer sehr stark wächst, sobald eine Webseite für mobile Endgeräte optimiert worden ist.

Um das bisher ungenutzte Potential mobiler Endgeräte auszuschöpfen, sollten Behörden versuchen, bereits existierende Apps, die schon seit Längerem die Aufmerksamkeit der Bürger haben, zu instrumentalisieren. Anstatt davon auszugehen, dass Verbraucher eine eigens entwicklte App für jeden einzelnen behördlichen Service beziehen, sollten Behörden aber auch Unternehmen ihre Services in umfassendere Apps integrieren – am besten auf Zielgruppen und/oder Lebenslagen zugeschnitten.

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