BAföG Digital „Das EfA-Prinzip war die richtige Entscheidung“

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Peter Greisler leitet im Bundesministerium für Bildung und ­Forschung die Unterabteilung „Hochschulen“ und ist Ansprechpartner für das OZG-Themenfeld Bildung. eGovernment Computing hat mit ihm über die Hintergründe der Einführung von BAföG Digital gesprochen.

(© Tatjana Balzer – stock.adobe.com)

Das seit 2016 laufende Onlineverfahren zum BAföG-Antrag wird nach und nach in den Ländern durch „BAföG Digital“ abgelöst. Welche Änderungen wurden mit dem neuen Onlineverfahren bei der Projektumsetzung vorgenommen?

Für Peter Greisler hat das BAföG-Projekt die Bedeutung des EfA-Prinzips unterstrichen
Für Peter Greisler hat das BAföG-Projekt die Bedeutung des EfA-Prinzips unterstrichen
(© BMBF)

Greisler: Zunächst muss man festhalten, dass die Einführung der digitalen Anträge 2016 ein erster wichtiger Schritt war. Immerhin konnte so die gesetzliche Verpflichtung erfüllt werden, dass alle Länder einen Online-Antrag zur Verfügung stellen. Die Angebote der Länder wurden aber nicht so genutzt, wie es sich alle wünschten und wie man es bei der BAföG-Zielgruppe auch erwarten könnte. Neu an der nun pilotierten bundeseinheitlichen Lösung ist ein Antragsassistent, der die Nutzerinnen und Nutzer Schritt für Schritt durch den Antrag führt. BAföG Digital gezielt am Nutzungsbedarf der Zielgruppe zu entwickeln, stellt einen signifikanten Fortschritt dar, was sich sehr klar an der hohen Zahl digital gestellter Anträge innerhalb weniger Monate zeigt. Allerdings erfordert die vollelektronische Antragstellung nach wie vor die Authentifizierung durch den Personalausweis. Hier sehen wir noch Entwicklungspotenzial hin zu weiteren Authentifizierungsmöglichkeiten.

Das neue BAföG-Verfahren wurde im Rahmen der OZG-Einführung entwickelt und soll als Blaupause für weitere OZG-Verfahren dienen. Welche Erkenntnisse konnten aus dem BAföG-Projekt für die anderen OZG-Projekte gewonnen werden?

Greisler: In erster Linie unterstreicht BAföG Digital, dass der „Einer für Alle“-Ansatz, wonach ein Online-Dienst einmal entwickelt und alle Vollzugsbehörden in Deutschland angebunden werden, richtig ist. Das Angebot hätte in dieser Form nicht von allen Ländern einzeln entwickelt werden können. Abgesehen davon ist es auch nicht sinnvoll, 16 Mal den gleichen Dienst bereitzustellen. Wichtig für den Erfolg war sicherlich, dass BAföG Digital nutzerzentriert in einem Digitalisierungslabor konzipiert und die Nutzerwünsche im Rahmen der technischen Entwicklung vollumfänglich implementiert wurden. Zudem wurde die Entwicklungsphase als auch nun der Echtbetrieb von zahlreichen Feedbackphasen begleitet. Studierende regelmäßig zu fragen, ob die Lösung den Erwartungen an einen nutzerfreundlichen Online-Dienst entspricht, den man im Alltag auch nutzen würde, ist ganz wesentlich für die Weiterentwicklung und die Akzeptanz von BAföG Digital.

Ein wesentliches Element des OZG-Prozesses ist das bereits erwähnte Einer-für-Alle-Prinzip (EfA). Worauf ist bei einem EfA-Service zu achten, damit die Nachnutzung sichergestellt ist?

Greisler: Das EfA-Prinzip ist bereits in einigen Fällen praktisch erprobt, wie Elster, Elterngeld Digital, dem Registerportal der Länder-Justizverwaltungen und nun bei BAföG Digital. Die Vorteile liegen klar auf der Hand. Wichtig für die Nachnutzbarkeit ist eine attraktive, nutzerfreundliche Oberfläche, eine offene Schnittstelle für die Anbindung der Fachverfahren einschließlich tragfähigem Routing der Daten vom EfA-Service zu den Vollzugsbehörden und eine rechtliche Möglichkeit zur Nachnutzung, also zum Beispiel eine Verwaltungsvereinbarung. Das sind die harten Fakten, aber die eigentliche Herausforderung besteht darin, den Gesamtprozess mit allen Stakeholdern zu organisieren.

EfA beziehungsweise die OZG-Umsetzung berührt auch das Selbstverständnis der Länder wie auch der Kommunen beziehungsweise die Frage, wie in einem föderalen System zu einheitlichen Verwaltungsprozessen zu kommen ist. Wo sehen sie die größten Herausforderungen, und welche Umsetzungsstrategie empfehlen Sie?

Greisler: Die größte Herausforderung besteht aus meiner Sicht darin, dass sich die Verwaltung bei der OZG-Umsetzung gut organisiert und die Aufgaben intelligent aufteilt. Wenn es so gelingt, dass bundesrechtlich einheitlich geregelte Leistungen nach dem EfA-Prinzip von jeweils einem einzigen Land umgesetzt werden, aber flächendeckend verfügbar sind, ist schon viel geschafft. Insofern ist das von der MPK beschlossene EfA-Prinzip hierfür die richtige Umsetzungsstrategie. Dieser Bereich wird durch das Konjunkturpaket des Bundes nun noch einmal zusätzlich unterstützt.

Daneben gibt es den Bereich der landesrechtlich oder sogar kommunal geregelten Leistungen, gerade in der Bildungspolitik. Aus meiner Sicht ist die Vereinheitlichung hier nicht das Kernziel der OZG-Umsetzung, sondern es geht aus meiner Sicht vorrangig um gemeinsame Standards, die es den Bürgerinnen und Bürgern möglichst einfach machen von einem Land in ein anderes zu ziehen. Bei diesen Leistungen sind die Länder und Kommunen in der Verantwortung, eigene digitale Angebote zu schaffen, die sie dann möglichst auch anderen Ländern und Kommunen zur Nachnutzung zur Verfügung stellen sollten.

Seitens des Bundes konzentrieren wir uns mit dem Konjunkturpaket auf die bundesrechtlich geregelten Leistungen, die entsprechend dem EfA-Prinzip umzusetzen sind. Wenn diese Leistungen, wie BAföG, Elterngeld, Wohngeld, Ummeldung und Kfz-Zulassung, bis Ende 2022 flächendeckend umgesetzt sind, ist enorm viel erreicht.

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