OZG und eGovernment BMI weist Kritik des Bundesrechnungshofs zurück
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Redet sich das BMI den Fortschritt bei der Verwaltungsdigitalisierung schön? Ja, sagt der Bundesrechnungshof. Nein, sagt das BMI. In einer Stellungnahme klärt das Bundesinnenministerium den Sachverhalt auf.

Der Bundesrechnungshof findet in seiner aktuell veröffentlichten Bemerkung zur Verwaltungsdigitalisierung klare und harte Worte: „Das BMI hat in seinen Berichten an die Gremien der IT-Steuerung des Bundes, z. B. dem IT-Rat, und in seinem Internetauftritt den Stand der Umsetzung des OZG beschönigt.“ Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) habe den Eindruck erweckt, dass die Digitalisierung der Verwaltung bereits weit vorangeschritten sei. „Tatsächlich hat der Bund selbst erst 3,8 % seiner Verwaltungsleistungen wie vorgesehen digitalisiert“, heißt es erläuternd vom Bundesrechnungshof.
OZG-Dashboard
Mit „Internetauftritt“ meint die Bundesbehörde das Dashboard, das die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) dokumentiert – bis Ende 2022 sollen Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen online anbieten. Die Darstellung des OZG-Dashboards ist nach Meinung des Bundesrechnungshofes aber irreführend: „Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass von insgesamt 1.532 zu digitalisierenden einzelnen Verwaltungsleistungen des Bundes lediglich 58 gemäß OZG digitalisiert waren. Durch die Art seiner Darstellung hat das BMI den Eindruck erweckt, dass der Bund mit der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen deutlich weiter vorangekommen sei.“ Dadurch fehle eine valide Entscheidungsgrundlage, zudem würden bei den Bürgern „falsche Erwartungen an das Online-Angebot der Verwaltung“ geweckt.
Doch genau hier liegt die Krux, denn der Bundesrechnungshof vermischt in seiner Darstellung OZG-Leistungen und andere, allgemeine Digitalisierungsprojekte. „Auf dem Dashboard wird klar unterschieden zwischen dem Erfolg aus dem OZG-Programm und den allgemein verfügbaren Online-Leistungen in Bund, Ländern, Kreisen, die auch außerhalb der OZG-Umsetzung umgesetzt werden können und daher nicht als Erfolg der OZG-Umsetzung selbst gelten“, betont das BMI in seiner Stellungnahme gegenüber eGovernment Computing.
Die beim Dashboard dargestellten Indikatoren machen diese Unterscheidung deutlich: Während der Indikator „Wie ist der Stand von im Digitalisierungsprogramm aktiven OZG-Leistungen?“ auf die Erfolge aus dem OZG-Programm zielt, beschreibt der Indikator „Wie viele Leistungen sind bereits online verfügbar?“ die allgemein verfügbaren Online-Dienste:
Die Daten für den zweiten genannten Indikator werden automatisch dem „Online-Gateway Portalverbund (PVOG)“ entnommen. Die im PVOG verfügbaren Daten werden laut BMI von den Ländern (für die Länder, Kommunen) und dem Bund (ausschließlich für den Bund) gepflegt.
„Mit den vom Bundesrechnungshof bzw. dem ‚Spiegel‘ genannten 3,8 % wird der tatsächlich erreichte Umsetzungsfortschritt nicht dargestellt“, resümiert das BMI und führt aus: „Im Digitalisierungsprogramm OZG Bund werden die Verwaltungsleistungen aus Nutzersicht in Projekten digitalisiert. Jedem Projekt sind mehrere Verwaltungsleistungen (oder Leika-Leistungen) zugeordnet. Von diesen Projekten werden derzeit 80 von 115 auf dem Dashboard als online angezeigt. Die Menge der dahinter zugeordneten Leistungen variiert sehr stark – von Projekten, die wirklich Einzelleistungen umsetzen bis hin zu Projekten mit mehr als hundert Teilleistungen.
Monitoring und Reporting
„Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hält weiterhin an der Darstellung des OZG-Umsetzungsfortschritts auf dem OZG-Dashboard fest“, macht das BMI in seiner Stellungnahme denn auch klar. „Das Dashboard wird monatlich aktualisiert und kontinuierlich um weitere Indikatoren ergänzt, um die Transparenz der OZG-Umsetzung weiter zu steigern. Wie es sich bei einem Dashboard gehört, wird auch beim OZG-Dashboard versucht, alle Informationen aus verschiedenen Quellen wie auf einem Amaturenbrett auf einen Blick darzustellen. Die komplexe Struktur der OZG-Umsetzung wird auf nutzerfreundliche, einfach verständliche Weise abgebildet – dies führt automatisch zu einer Reduktion an Informationen auf das Wesentliche.“
Die Berichterstattung auf OZG-Leistungsebene nach außen ist nach Meinung des BMI aus folgenden Gründen sinnvoll und berechtigt: „Im OZG-Digitalisierungsprogramm Bund hat sich die Menge der bekannten, unter das OZG-fallenden Verwaltungsleistungen (Leika-Leistungen) im Verlauf der letzten drei Jahre stark erhöht. Diese Veränderungen finden auch heute noch statt (wenngleich mit deutlich geringerer Intensität). In einzelnen Projekten werden in der Fachkonzeptionsphase Leistungen zusammengefasst oder aufgespalten. Neue Leistungen kommen per Gesetz dazu; andere Leistungen (z. B. Förderleistungen) fallen weg.“ Die Schwankungen des Umsetzungsumfangs im Detail seien auf einer politischen Ebene und für die Nutzer nur sehr schwer kommunizier- und nachvollziehbar.
„Mit der Bündelung auf OZG-Leistungsebene wird dieses Programmdetail nicht verdeckt – es ermöglicht ein nach außen gerichtetes Reporting und Monitoring gegen eine feste, gut bekannte Kenngröße“, erklärt das BMI weiter. „Die Differenzierung im LeiKa ist für Bürgerinnen und Bürger zu kleinteilig und spiegelt die verwaltungsinterne Sicht wider. So gibt es allein für den Aufenthaltstitel über 300 Einträge im LeiKa. Dabei sind teilweise einzelne Sonderfälle (als sogenannte Verrichtung oder Verrichtungsdetails) abgebildet, die in der Realität in einem Jahreszeitraum in ganz Deutschland einstellige Fallzahlen erreichen.“
Bedingt durch das festgelegte Reporting – nachdem beispielsweise der Reifegrad der Verwaltungsleistungen in der Regel erst mit Projektabschluss aktualisiert wird – werde es Sprünge in der Anzahl der Verwaltungsleistungen im Reifegrad 3 geben; je nachdem wie viele Verwaltungsleistungen in dem fertiggestellten Projekt gebündelt waren. „Anders ausgedrückt: Die genannten 3,8 % der Leistungen berücksichtigen nicht den Fortschritt in den Projekten insgesamt“, so das BMI.
Die Kritik vonseiten des Bundesrechnungshofs will das BMI dennoch bei der Weiterentwicklung des Berichtswesens für die 20. Legislaturperiode aufgreifen. „Dies gilt sowohl für die internen Entscheidungsgremien als auch bei der Berichterstattung nach außen. Die Hinweise zu Art und Inhalt der Berichterstattung unter anderem auf der Website www.onlinezugangsgesetz.de werden entsprechend konkretisiert, etwa anhand der Empfehlungen zum Reifegrad der OZG- und Verwaltungsleistungen“, heißt es vonseiten des BMI.
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