Kommunales eGovernment Basiskomponenten & Services

Autor / Redakteur: Peter Klinger / Gerald Viola

Die nächste Generation von eGovernment wird in Deutschland mit der Veränderung kommunaler Organisation und Aufgabenerledigung verbunden sein. Dienstleistungsprozesse und die verteilte Erledigung von Prozessen rücken in den Mittelpunkt der Organisationsarbeit. Zurzeit steht die Abbildung von rechtssicheren Transaktionsdienstleistungen für Bürger und Wirtschaft allerdings noch im Vordergrund.

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Für die technische Realisierung beider Aufgaben steht jetzt dazu in Hagen das Virtuelle Rathaus Hagen auf der Basis der Prozessintegrationsplattform SAP NetWeaver als Rathaus21 zur Verfügung.

eGovernment ist mehr als die Internetseite einer Verwaltung! Dies hat die kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) bereits vor mehreren Jahren festgestellt: Die neuen Möglichkeiten des Internet und des digitalisierten Verwaltungshandelns richtig eingesetzt, sind mehr als die technische Instrumentalisierung der Öffentlichen Verwaltung.

Es geht um einen grundsätzlichen Neubau der Verwaltung. Zu Recht wird deshalb umfassend von einer Verwaltungsmodernisierung durch eGovernment gesprochen. eGovernment öffnet die örtlichen Grenzen des Gemeindegebietes für die interkommunale Aufgabenerledigung. Kommunale Produkte können im Verbund auf der Basis einheitlicher Prozesse erstellt werden oder wie es die KGSt ausdrückt, in einem interkommunalen Leistungsnetzwerk oder in der Netzwerkkommune1.

Schon heute kann auf die Einwohnermeldedaten, die Kfz-Daten oder die Katasterdaten der Stadt Hagen von jedem Ort der Welt aus zugegriffen werden, wenn die entsprechenden Berechtigungen vorhanden sind. Warum lassen wir nicht auch den Sachbearbeiter einer Nachbargemeinde auf unsere Daten zugreifen, wenn der Bürger, weil er in der Nachbargemeinde arbeitet, dort seinen Behördengang erledigen will? Warum hat jede Kommune eine eigene Lohn- und Gehaltsabrechnungsabteilung, sie verläuft doch immer nach den gleichen Regeln? Wir könnten diese in der Region durchaus zusammenlegen. Erstens ist das keine Aufgabe, die die Grundfesten der kommunalen Selbstverwaltung berührt und zweitens gilt auch hier der betriebswirtschaftliche Grundsatz, dass große Stückzahlen den Fallkostenpreis senken. Die Beispiele ließen sich mühelos fortsetzen. Natürlich muss auch weiterhin die kommunale Selbstverwaltung Bestand haben. Steuerungsaufgaben und freiwillige Aufgaben sind deshalb nicht Teil dieser Überlegungen. Aber die vielen Hilfsprozesse und die Produkterstellungsprozesse bei den Pflichtaufgaben sind genau der Punkt, an dem wir gemeinsam ansetzen können.

Das Front Office für die Vermittlung der kommunalen Dienstleistungen muss weiter im Bürgeramt – im lokalen Zuständigkeitsbereich – verbleiben, die abschließende Fallbearbeitung kann im Back Office für mehrere Gemeinden gemeinsam erledigt werden.

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