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eGovernment-Dienstleistungen gefordert
Insgesamt werden diese Überlegungen geradezu herausgefordert durch die Europäische Dienstleistungsrichtlinie (DLR EU). Diese sieht unter anderem auch vor, dass die Verwaltungen in absehbarer Zeit verpflichtet sind, Dienstleistungen rund um die Wirtschaft als eGovernment-Dienstleistungen anzubieten (Artikel 8) und dies über einen einheitlichen Ansprechpartner. Bei dieser Verpflichtung für diesen Teil der kommunalen Prozesse werden insbesondere die Kommunen die Dienstleistungen für Wirtschaft und Bürger nicht unverändert nur als Präsenzangebote bereithalten können. Wir müssen also ohnehin unsere Prozesse neu ordnen. Dies können wir dann auch mit mehr Effizienzgewinn in veränderten Verwaltungsstrukturen nach dem Muster der netzwerkorientierten eGovernment-Verwaltung tun.
Auf der IT-Seite steht für diese organisatorischen Zukunftsüberlegungen mit der service-orientierte Architektur (SOA) das richtige Werkzeuge zur Verfügung das aufbauend auf einer heterogenen Fachverfahrenslandschaft die notwendigen Services integriert, um kommunale Geschäftsprozesse, die über mehrere Fachverfahren laufen, abzubilden. Aus den Fachanwendungen heraus werden Services zur Verfügung gestellt, die über einen einheitlichen Mechanismus aufgerufen und verteilt werden. Dadurch können die Geschäftsprozesse viel wirkungsvoller unterstützt werden, als heute durch den siloartigen und damit isolieren Betrieb bisheriger Fachverfahrensanwendungen2.
Das Verlassen der „Siloverwaltung“3 bedingt jedoch eine Prozessorientierung der Kommunalverwaltung. Dies ist einfach gesagt, aber schwer getan. Im Ergebnis bedeutet das nämlich, dass die Verwaltungsstruktur den Prozessen folgen muss und nicht wie heute die Prozesse sich der Struktur im wahrsten Sinne irgendwie anpassen müssen.
Prozessorientierung ist damit eine Abkehr von den bisherigen Aufbaustrukturen der Öffentlichen Verwaltung.
In NRW werden derzeit durch die wissenschaftliche Begleitforschung bei d-NRW die Zukunftschancen von eGovernment ausgelotet. Dabei sind zwei Erkenntnisse4 von besonderer Bedeutung:
- „Es muss über Verwaltungsebenen hinweg eine Verwaltungsarchitektur entstehen, deren Kennzeichen die Trennung von ‚Produktion‘ und ‚Vertrieb‘ in Front und Back Offices ist.“
- „Die Vorteile neuer von eGovernment ermöglichter Verwaltungsarchitekturen erschließt sich erst, wenn man konsequent von den Geschäftsprozessen (Vorgängen) auf der Arbeitsebene der Verwaltung ausgeht, anstatt die Aufbaustrukturen in der Vordergrund zu rücken, innerhalb derer diese Prozesse ablaufen.“
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