Eckpunkte zum Digitalcheck „Auch in der Gesetzgebung müssen wir viel digitaler denken“
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„Wir wollen einen digitalen Staat, der konsequent aus der Perspektive der Bürgerin und des Bürgers gedacht ist. Wir wollen unser Land moderner, bürgernäher und digitaler machen“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser zum Digitalcheck. Die entsprechenden Eckpunkte wurden nun beschlossen.

Bereits seit Anfang des Jahres müssen Gesetzesvorhaben der Bundesregierung durch den Nationalen Normenkontrollrat (NKR) auf ihre Digitaltauglichkeit hin geprüft werden. Jedoch ist der Check dabei zwar verpflichtend, nicht aber, die Empfehlungen des Gremiums auch umzusetzen. Nun hat das Bundeskabinett die Eckpunkte des Bundesinnenministeriums zum Digitalcheck beschlossen – unter anderem mit dem Ziel, mehr Verbindlichkeit zu schaffen.
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Gesetzesvorhaben
Der Digitalcheck auf dem Prüfstand
Bisher wird bei der Entwicklung neuer Gesetze noch immer zu wenig die spätere digitale Umsetzung mitgedacht, was die Digitalisierung der Regelungen dann erschwert. Um diese Problematik zu vermeiden, müssen alle Regelungsvorhaben des Bundes dem Digitalcheck unterzogen werden. Dazu heißt es von Seiten des BMI: „Neue Regelungen müssen die Anforderungen und Möglichkeiten der späteren digitalen Umsetzung von Anfang an mitdenken und die Voraussetzungen für die Digitalisierung schaffen, damit Bürgerinnen und Bürger, Verwaltungen und Unternehmen Leistungen möglichst einfach und problemlos online nutzen können.“
Faeser ergänzt: „Die Leistungen des Staates sollten jederzeit und von jedem Ort aus digital nutzbar sein. Dafür müssen wir viel früher ansetzen als bislang. Um in Zukunft rechtliche Hürden für die Digitalisierung von vornherein zu vermeiden, muss jeder Gesetzentwurf künftig den Digitalcheck durchlaufen. Denn auch in der Gesetzgebung müssen wir viel digitaler denken. Mit dem Digitalcheck klopfen wir Gesetzentwürfe darauf ab, ob sie das Leben einfacher und digitaler machen.“
Die fünf Prinzipien des Digitalchecks
Die Grundlage digitaltauglicher Gesetze bilden fünf Prinzipien, die dem Digitalcheck zu Grunde liegen:
Zum einen müssen Regelungen technologieoffen formuliert und Medienbrüche vermieden werden, sodass die Kommunikation vollständig digital erfolgen kann. Außerdem müssen sowohl die Nutzung als auch die Wiederverwendung von (Register-)Daten und Standards ermöglicht werden. Zudem ist auch die Sicherstellung von Datenschutz und Informationssicherheit unerlässlich. Auch klare Regelungen mit verständlichen Formulierungen und einheitlichen Rechtsbegriffen spielen bei derm Vorhaben eine große Rolle. Zuletzt müssen neue Rechtsvorhaben außerdem eine Automatisierung ermöglichen. Das BMI rät hierbei, IT-Fachexperten einzusetzen, die umsetzbare rechtliche Voraussetzungen dafür schaffen.
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