Eckpunkte zum Digitalcheck

„Auch in der Gesetzgebung müssen wir viel digitaler denken“

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Der NKR zu den Eckpunkten

Der NKR begrüßt die Eckpunkte zum Digitalcheck. So werde nicht nur die Verbindlichkeit des Checks gestärkt, sondern zudem die Rolle des NKR als prüfende Instanz, wie das Gremium erklärt. Lutz Goebel, Vorsitzender des NKR, dazu: „Mit dem Kabinettbeschluss steigt die Verbindlichkeit für alle Ressorts, den Digitalcheck bei jedem Gesetzesvorhaben durchzuführen. Die Konkretisierung des bisher nur sehr allgemein im NKR-Gesetz geregelten Digitalchecks ist enorm wichtig, damit der Digitalcheck langfristig ein Erfolg wird.“

Er appelliert jedoch auch an die Bundesregierung, die Prüfung mit der notwendigen Sorgfalt durchzuführen und den Digitalcheck nicht nur als weitere Checkliste zu verstehen, die lediglich abgehakt wird. Goebel: „Dass der Digitalcheck in seiner aktuellen Form lediglich ein PDF-Dokument ist, das von den Ministerien ausgefüllt wird, muss sich dringend ändern. Wir brauchen elektronische Unterstützungswerkzeuge, die bei der Erarbeitung und Visualisierung von Gesetzen helfen. Wenn zukünftig die geplante E-Gesetzgebung als Software für die medienbruchfreie Erarbeitung von Rechtstexten genutzt wird, muss auch der Digitalcheck eingebettet sein.“

Zudem spricht er sich für die Visualisierung von Gesetzesvorhaben aus, um grafisch darzustellen, wo Digitalisierungspotenziale liegen. „Leider wird diese Darstellung bisher noch nicht ausreichend von den Ressorts angewandt“, erklärt er. Durch die Visualisierung in Flussdiagrammen könne so beispielsweise ersichtlich werden, welche Behörde für welchen Vollzugsschritt benötigt werde und wo ein Gesetz in der Praxis auf analoge Grenzen stoße. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass die Visualisierung Standard und Teil der agilen Weiterentwicklung des Digitalchecks wird, an der der NKR kontinuierlich mitwirkt“, so Goebel.

Der NKR definiert außerdem weitere Aspekte, die aus seiner Sicht für eine erfolgreiche Umsetzung des Digitalchecks notwendig sind. So müssten auch Regelungs- und Vollzugszusammenhänge zusammen mit Betroffenen durchdacht werden – und zwar bevor das Gesetz geschrieben wird. Dazu erklärt Goebel: „Der Digitalcheck muss so früh wie möglich und unter Einbindung von Vollzugsexperten durchgeführt werden.“

Goebel erklärt außerdem die Absicht des NKR, die Prüfkriterien des Digitalchecks immer weiter anzupassen und nachzuschärfen. Das Gremium stünde dazu im Austausch mit dem BMI und der bundeseigenen Digital-Service GmbH. Er schließt ab: „Als fester Bestandteil der interministeriellen Arbeitsgruppe, die den Digitalcheck weiterentwickelt, wird der NKR auch in Zukunft konstruktive Vorschläge zur Verbesserung der Methodik machen.“

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